09.02.2013 Aufrufe

Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1.3 Observationsdiagnostik<br />

133<br />

Die Observationsdiagnostik umfasst die Untersuchungen, die erfor<strong>der</strong>lich sind, um die<br />

Daten zu erheben, die das Büro für Jugendhilfe für seinen Indikationsbeschluss benötigt<br />

(Art. 5 Abs. 1 und 3 UWjz), soweit dafür eine stationäre o<strong>der</strong> teilstationäre Unterbringung<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Observationsdiagnostik dauert in <strong>der</strong> Regel nicht länger<br />

als sechs Wochen, kann aber – falls erfor<strong>der</strong>lich - einmal um höchstens sechs Wochen<br />

verlängert werden (Art. 5 Abs. 4 UWjz).<br />

2. Leistungen psychischer Gesundheitsfürsorge<br />

Erziehungs- und Entwicklungsprobleme von Jugendlichen können auch psychische<br />

Ursachen haben. Hilfen bei internalisierten Problemen (Ängsten, Depressionen, Wahnvorstellungen,<br />

Zwangshandlungen etc.) und externalisierten Problemen (Aufsässigkeit,<br />

Aggression, anti-soziales Verhalten etc.) o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en psychischen Erkrankungen<br />

(z.B. Essstörungen, Psychosen, psychosomatischen Störungen, posttraumatischen<br />

Störungen) werden neben o<strong>der</strong> an Stelle <strong>der</strong> Jugendhilfe durch Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychologen<br />

und –psychiater in den Jugendabteilungen <strong>der</strong> GGZ (geestelijke gezondheidszorg)<br />

132 , Polikliniken und Jugendabteilungen <strong>der</strong> allgemeinen psychiatrischen<br />

Krankenhäuser, Polikliniken und Kliniken <strong>der</strong> Einrichtungen für Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie<br />

erbracht.<br />

Die Anspruchsgrundlage für Leistungen psychischer Gesundheitsfürsorge für Jugendliche<br />

mit psychiatrischen Krankheiten o<strong>der</strong> Einschränkungen, Verhaltensproblemen o<strong>der</strong><br />

psychischen o<strong>der</strong> psychosozialen Problemen findet sich in Art. 3 – 9 Besluit Zorgaanspraken<br />

AWBZ. Leistungen psychischer Gesundheitsfürsorge sind hauswirtschaftliche<br />

Versorgung, persönliche Versorgung, Pflege, unterstützende und aktivierende<br />

Begleitung, Behandlung o<strong>der</strong> Unterbringung (Art. 9 UWjz).<br />

3. Hilfen für leicht geistig behin<strong>der</strong>te Jugendliche<br />

Die Jugendhilfe umfasst auch Teile <strong>der</strong> Hilfen für geistig behin<strong>der</strong>te Jugendliche. Es<br />

geht dabei um Hilfen für geistig behin<strong>der</strong>te Jugendliche o<strong>der</strong> ihre Eltern bei (drohenden)<br />

Entwicklungs- und Erziehungsproblemen. Die Indikation dieser Leistungen durch<br />

die Büros für Jugendhilfe wird aber voraussichtlich erst ab dem 1.1.2008 erfolgen. 133<br />

4. Unterbringung in einer justiziellen Jugendeinrichtung als zivilrechtliche<br />

Kin<strong>der</strong>schutzmaßnahme<br />

Die Kapazität <strong>der</strong> justiziellen Jugendeinrichtungen ist seit 2004 von 2447 (davon 611<br />

Plätze in geschlossenen Abteilungen) auf 2558 Plätze (davon 663 Plätze in geschlossenen<br />

Abteilungen) angestiegen. 134 Dennoch reichen die Kapazitäten nicht. Derzeit<br />

wird ein Gesetzesentwurf 135 diskutiert, <strong>der</strong> vorsieht ab 2010 Jugendlich nicht länger in<br />

den justiziellen Jugeneinrichtungen unterzubringen, son<strong>der</strong>n eigene vom Ministerium<br />

für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport finanzierte Einrichtungen zu schaffen, in denen<br />

die Jugendlichen auch in geschlossenen Abteilungen untergebracht werden können.<br />

5. Nicht-indizierte Jugendhilfe<br />

Ohne Indikation durch die Büros für Jugendhilfe sind bestimmte, v.a. kommunale Hilfen<br />

und Beratungen zugänglich, wie Spielmöglichkeiten für Kleinkin<strong>der</strong> (peuterspeelzaalwerk),<br />

Kin<strong>der</strong>betreuung, schulbezogene Sozialarbeit und Betreuung Jugendlicher so-<br />

132<br />

früher RIAAG (Regeling pleegzorg).<br />

133<br />

Kamerstukken 2005/2006, 29 815, Nr. 79.<br />

134<br />

Doek/Vlaardingerbroek, S. 592, Rz. 4.<br />

135<br />

Wetsvoorstel inzage gedragsbeïnvloedende maatregel, Kamerstukken 30 332

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!