Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland
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1.3 Observationsdiagnostik<br />
133<br />
Die Observationsdiagnostik umfasst die Untersuchungen, die erfor<strong>der</strong>lich sind, um die<br />
Daten zu erheben, die das Büro für Jugendhilfe für seinen Indikationsbeschluss benötigt<br />
(Art. 5 Abs. 1 und 3 UWjz), soweit dafür eine stationäre o<strong>der</strong> teilstationäre Unterbringung<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Observationsdiagnostik dauert in <strong>der</strong> Regel nicht länger<br />
als sechs Wochen, kann aber – falls erfor<strong>der</strong>lich - einmal um höchstens sechs Wochen<br />
verlängert werden (Art. 5 Abs. 4 UWjz).<br />
2. Leistungen psychischer Gesundheitsfürsorge<br />
Erziehungs- und Entwicklungsprobleme von Jugendlichen können auch psychische<br />
Ursachen haben. Hilfen bei internalisierten Problemen (Ängsten, Depressionen, Wahnvorstellungen,<br />
Zwangshandlungen etc.) und externalisierten Problemen (Aufsässigkeit,<br />
Aggression, anti-soziales Verhalten etc.) o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en psychischen Erkrankungen<br />
(z.B. Essstörungen, Psychosen, psychosomatischen Störungen, posttraumatischen<br />
Störungen) werden neben o<strong>der</strong> an Stelle <strong>der</strong> Jugendhilfe durch Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychologen<br />
und –psychiater in den Jugendabteilungen <strong>der</strong> GGZ (geestelijke gezondheidszorg)<br />
132 , Polikliniken und Jugendabteilungen <strong>der</strong> allgemeinen psychiatrischen<br />
Krankenhäuser, Polikliniken und Kliniken <strong>der</strong> Einrichtungen für Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie<br />
erbracht.<br />
Die Anspruchsgrundlage für Leistungen psychischer Gesundheitsfürsorge für Jugendliche<br />
mit psychiatrischen Krankheiten o<strong>der</strong> Einschränkungen, Verhaltensproblemen o<strong>der</strong><br />
psychischen o<strong>der</strong> psychosozialen Problemen findet sich in Art. 3 – 9 Besluit Zorgaanspraken<br />
AWBZ. Leistungen psychischer Gesundheitsfürsorge sind hauswirtschaftliche<br />
Versorgung, persönliche Versorgung, Pflege, unterstützende und aktivierende<br />
Begleitung, Behandlung o<strong>der</strong> Unterbringung (Art. 9 UWjz).<br />
3. Hilfen für leicht geistig behin<strong>der</strong>te Jugendliche<br />
Die Jugendhilfe umfasst auch Teile <strong>der</strong> Hilfen für geistig behin<strong>der</strong>te Jugendliche. Es<br />
geht dabei um Hilfen für geistig behin<strong>der</strong>te Jugendliche o<strong>der</strong> ihre Eltern bei (drohenden)<br />
Entwicklungs- und Erziehungsproblemen. Die Indikation dieser Leistungen durch<br />
die Büros für Jugendhilfe wird aber voraussichtlich erst ab dem 1.1.2008 erfolgen. 133<br />
4. Unterbringung in einer justiziellen Jugendeinrichtung als zivilrechtliche<br />
Kin<strong>der</strong>schutzmaßnahme<br />
Die Kapazität <strong>der</strong> justiziellen Jugendeinrichtungen ist seit 2004 von 2447 (davon 611<br />
Plätze in geschlossenen Abteilungen) auf 2558 Plätze (davon 663 Plätze in geschlossenen<br />
Abteilungen) angestiegen. 134 Dennoch reichen die Kapazitäten nicht. Derzeit<br />
wird ein Gesetzesentwurf 135 diskutiert, <strong>der</strong> vorsieht ab 2010 Jugendlich nicht länger in<br />
den justiziellen Jugeneinrichtungen unterzubringen, son<strong>der</strong>n eigene vom Ministerium<br />
für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport finanzierte Einrichtungen zu schaffen, in denen<br />
die Jugendlichen auch in geschlossenen Abteilungen untergebracht werden können.<br />
5. Nicht-indizierte Jugendhilfe<br />
Ohne Indikation durch die Büros für Jugendhilfe sind bestimmte, v.a. kommunale Hilfen<br />
und Beratungen zugänglich, wie Spielmöglichkeiten für Kleinkin<strong>der</strong> (peuterspeelzaalwerk),<br />
Kin<strong>der</strong>betreuung, schulbezogene Sozialarbeit und Betreuung Jugendlicher so-<br />
132<br />
früher RIAAG (Regeling pleegzorg).<br />
133<br />
Kamerstukken 2005/2006, 29 815, Nr. 79.<br />
134<br />
Doek/Vlaardingerbroek, S. 592, Rz. 4.<br />
135<br />
Wetsvoorstel inzage gedragsbeïnvloedende maatregel, Kamerstukken 30 332