Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
zeit haben, haben gemäß Tarifvertrag <strong>der</strong> Gewerkschaft ÖTV die <strong>Teil</strong>zeitbeschäftigten<br />
des öffentlichen Dienstes ab dem 1. Juli 2000 erstmals einen <strong>tarifliche</strong>n Anspruch auf<br />
<strong>Altersteilzeit</strong>. Die Laufzeit des Tarifvertrages zur <strong>Altersteilzeit</strong> ist im öffentlichen Dienst<br />
– im Gegensatz zu den Tarifverträgen in <strong>der</strong> privaten Wirtschaft – unbefristet. Die<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> kann weiterhin auf bis zu zehn Jahre verteilt werden. Die För<strong>der</strong>höchstdauer<br />
ist mit dem 2. Gesetz zur Fortentwicklung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> (in Kraft ab 1. Juli<br />
2000) von fünf auf sechs Jahre – <strong>und</strong> die Mindestnachbesetzungsdauer gleichfalls um<br />
ein Jahr von drei auf vier Jahre – erhöht worden. Selbst wenn keine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit über diesen Zeitraum hinweg erfolgt, haben die Arbeitnehmer/innen<br />
Anspruch auf die tarifvertraglich vereinbarten Aufstockungsbeträge für die<br />
gesamte Dauer des <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisses. Das <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnis<br />
muss für die Dauer von mindestens zwei Jahren vereinbart werden, um den<br />
Anspruch auf die „Rente wegen Arbeitslosigkeit o<strong>der</strong> nach <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit“ mit 60<br />
Jahren zu erwerben. Nach dem Tarifvertrag <strong>Altersteilzeit</strong> ist es ansonsten aber auch<br />
möglich, eine kürzere Dauer <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> zu vereinbaren. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausdehnung<br />
<strong>der</strong> Geltungsdauer des <strong>Altersteilzeit</strong>-Gesetzes (in Kraft ab 1. Juli 2000) vom<br />
31. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2009 muss demnach gemäß <strong>der</strong> aktuellen<br />
Gesetzeslage ein <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnis noch vor dem 1. Januar 2010<br />
beginnen. Damit wird den Beschäftigten <strong>und</strong> den Dienstvertragsparteien ein weiter<br />
Planungshorizont für die individuelle <strong>und</strong> betriebliche Personalentwicklung eingeräumt.<br />
Im öffentlichen Dienst des Landes Bremen bildet ausschließlich <strong>der</strong> Tarifvertrag<br />
<strong>der</strong> Gewerkschaft ÖTV zur <strong>Altersteilzeit</strong> die Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Angestellten<br />
<strong>und</strong> Arbeiter/innen. Vom Gesamtpersonalrat wurde keine zentrale Regelung (Dienstvereinbarung)<br />
mit dem Arbeitgeber für diese Beschäftigten abgeschlossen.<br />
Rahmenbedingungen<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> „Haushaltsnotlage“ des Landes Bremen bilden „Personaleinsparungen“<br />
im öffentlichen Dienst eine zentrale Steuerungsgröße für die <strong>Entwicklung</strong> des Personalbestandes.<br />
Während im Sanierungszeitraum 1993 – 2000 die Personalausgaben<br />
in den westlichen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n im Durchschnitt um 10 Prozent gestiegen sind, sind<br />
sie demgegenüber im Lande Bremen um 10 Prozent gesunken. Diese Senkung <strong>der</strong><br />
Personalausgaben beruht zu einem großen Anteil auf <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung von Betrieben<br />
<strong>und</strong> Son<strong>der</strong>haushalten aus dem Kernbereich <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung. Etwa seit<br />
1995 liegen die Personalausgaben auf nahezu konstantem Niveau – bei gleichzeitig<br />
rückläufigem Personalbestand im öffentlichen Dienst (Land Bremen).<br />
„Die Konstanz <strong>der</strong> Personalausgaben bedeutet, dass alle kostensteigernden Faktoren<br />
wie wachsende Versorgungsausgaben o<strong>der</strong> Tarif- <strong>und</strong> Besoldungserhöhungen vor<br />
allem durch die Reduzierungen des Beschäftigungsvolumens kompensiert werden.<br />
Darum war es erfor<strong>der</strong>lich, das Beschäftigungsvolumen gegenüber 1994 um 3.017<br />
Vollkräfte zu reduzieren. (...) Während das Sanierungsziel im Jahre 2000 voll erreicht<br />
wurde, bleiben bei <strong>der</strong> Realisierung personalwirtschaftlicher Ziele die Probleme <strong>der</strong><br />
Vorjahre weiterhin bestehen, auch wenn eine leichte Verbesserung eingetreten ist.<br />
102