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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

zeit haben, haben gemäß Tarifvertrag <strong>der</strong> Gewerkschaft ÖTV die <strong>Teil</strong>zeitbeschäftigten<br />

des öffentlichen Dienstes ab dem 1. Juli 2000 erstmals einen <strong>tarifliche</strong>n Anspruch auf<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>. Die Laufzeit des Tarifvertrages zur <strong>Altersteilzeit</strong> ist im öffentlichen Dienst<br />

– im Gegensatz zu den Tarifverträgen in <strong>der</strong> privaten Wirtschaft – unbefristet. Die<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> kann weiterhin auf bis zu zehn Jahre verteilt werden. Die För<strong>der</strong>höchstdauer<br />

ist mit dem 2. Gesetz zur Fortentwicklung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> (in Kraft ab 1. Juli<br />

2000) von fünf auf sechs Jahre – <strong>und</strong> die Mindestnachbesetzungsdauer gleichfalls um<br />

ein Jahr von drei auf vier Jahre – erhöht worden. Selbst wenn keine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit über diesen Zeitraum hinweg erfolgt, haben die Arbeitnehmer/innen<br />

Anspruch auf die tarifvertraglich vereinbarten Aufstockungsbeträge für die<br />

gesamte Dauer des <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisses. Das <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnis<br />

muss für die Dauer von mindestens zwei Jahren vereinbart werden, um den<br />

Anspruch auf die „Rente wegen Arbeitslosigkeit o<strong>der</strong> nach <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit“ mit 60<br />

Jahren zu erwerben. Nach dem Tarifvertrag <strong>Altersteilzeit</strong> ist es ansonsten aber auch<br />

möglich, eine kürzere Dauer <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> zu vereinbaren. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausdehnung<br />

<strong>der</strong> Geltungsdauer des <strong>Altersteilzeit</strong>-Gesetzes (in Kraft ab 1. Juli 2000) vom<br />

31. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2009 muss demnach gemäß <strong>der</strong> aktuellen<br />

Gesetzeslage ein <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnis noch vor dem 1. Januar 2010<br />

beginnen. Damit wird den Beschäftigten <strong>und</strong> den Dienstvertragsparteien ein weiter<br />

Planungshorizont für die individuelle <strong>und</strong> betriebliche Personalentwicklung eingeräumt.<br />

Im öffentlichen Dienst des Landes Bremen bildet ausschließlich <strong>der</strong> Tarifvertrag<br />

<strong>der</strong> Gewerkschaft ÖTV zur <strong>Altersteilzeit</strong> die Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Angestellten<br />

<strong>und</strong> Arbeiter/innen. Vom Gesamtpersonalrat wurde keine zentrale Regelung (Dienstvereinbarung)<br />

mit dem Arbeitgeber für diese Beschäftigten abgeschlossen.<br />

Rahmenbedingungen<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> „Haushaltsnotlage“ des Landes Bremen bilden „Personaleinsparungen“<br />

im öffentlichen Dienst eine zentrale Steuerungsgröße für die <strong>Entwicklung</strong> des Personalbestandes.<br />

Während im Sanierungszeitraum 1993 – 2000 die Personalausgaben<br />

in den westlichen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n im Durchschnitt um 10 Prozent gestiegen sind, sind<br />

sie demgegenüber im Lande Bremen um 10 Prozent gesunken. Diese Senkung <strong>der</strong><br />

Personalausgaben beruht zu einem großen Anteil auf <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung von Betrieben<br />

<strong>und</strong> Son<strong>der</strong>haushalten aus dem Kernbereich <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung. Etwa seit<br />

1995 liegen die Personalausgaben auf nahezu konstantem Niveau – bei gleichzeitig<br />

rückläufigem Personalbestand im öffentlichen Dienst (Land Bremen).<br />

„Die Konstanz <strong>der</strong> Personalausgaben bedeutet, dass alle kostensteigernden Faktoren<br />

wie wachsende Versorgungsausgaben o<strong>der</strong> Tarif- <strong>und</strong> Besoldungserhöhungen vor<br />

allem durch die Reduzierungen des Beschäftigungsvolumens kompensiert werden.<br />

Darum war es erfor<strong>der</strong>lich, das Beschäftigungsvolumen gegenüber 1994 um 3.017<br />

Vollkräfte zu reduzieren. (...) Während das Sanierungsziel im Jahre 2000 voll erreicht<br />

wurde, bleiben bei <strong>der</strong> Realisierung personalwirtschaftlicher Ziele die Probleme <strong>der</strong><br />

Vorjahre weiterhin bestehen, auch wenn eine leichte Verbesserung eingetreten ist.<br />

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