Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
Airbus Deutschland GmbH<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> als Mittel des Personalaustausches: „Jung gegen Alt“<br />
In <strong>der</strong> Präambel <strong>der</strong> Gesamtbetriebsvereinbarung werden von den Betriebsvertragsparteien<br />
als Ziele <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> formuliert: „Geschäftsführung <strong>und</strong> Gesamtbetriebsrat<br />
setzen mit dieser Unternehmensregelung zur <strong>Altersteilzeit</strong> einen zeitgemäßen<br />
Weg für Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter fort, in den vorzeitigen Ruhestand einzutreten.<br />
Darüber hinaus bietet dieses Instrument Chancen, die Alters- <strong>und</strong> Qualifikationsstruktur<br />
auf die heutigen Anfor<strong>der</strong>ungen einzustellen, die Auszubildenden in feste<br />
Dauerarbeitsverhältnisse zu übernehmen <strong>und</strong> die <strong>Entwicklung</strong>s- <strong>und</strong> Aufstiegschancen<br />
für Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter zu verbessern bzw. zu eröffnen.“<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Die EADS Airbus GmbH <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gesamtbetriebsrat <strong>der</strong> EADS Airbus GmbH haben<br />
auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen des <strong>Altersteilzeit</strong>gesetzes (Jahr 2000)<br />
<strong>und</strong> des Tarifvertrages über <strong>Altersteilzeit</strong> vom 12.07.2000 die zuvor bestehende<br />
Gesamtbetriebsvereinbarung über die Inanspruchnahme von <strong>Altersteilzeit</strong> geän<strong>der</strong>t (in<br />
Kraft seit 1.10.2000).<br />
Der Tarifvertrag über <strong>Altersteilzeit</strong> wurde zwischen <strong>der</strong> IG Metall, Bezirksleitung<br />
Hamburg, <strong>und</strong> den Arbeitgeberverbänden „Nordmetall“ (Hamburg), „Metall Unterweser“<br />
(Bremen) sowie „Nord-West-Metall“ (Wilhelmshaven) vereinbart (12. Juli 2000).<br />
Dieser Tarifvertrag trat mit Wirkung vom 1. Mai 2000 in Kraft (kündbar erstmals zum<br />
30. April 2003). Die neue Gesamtbetriebsvereinbarung (in Kraft seit 1. Okt. 2000)<br />
kann frühestens zum 31. Juli 2004 gekündigt werden.<br />
Regelung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />
<strong>Altersteilzeit</strong> wird den Beschäftigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben <strong>und</strong> in<br />
einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, vom Unternehmen angeboten. Gemäß<br />
dem 1. Gesetz zur Fortentwicklung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> (in Kraft seit 1. Jan. 2000) wird<br />
in <strong>der</strong> Gesamtbetriebsvereinbarung (in Kraft seit 1. Okt. 2000) <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> Anspruchsberechtigten<br />
von den Vollzeit- auf die <strong>Teil</strong>zeitbeschäftigten erweitert: Vor<br />
Beginn <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> müssen die Beschäftigten innerhalb eines Zeitraumes von 5<br />
Jahren mindestens 1080 Kalen<strong>der</strong>tage eine „versicherungspflichtige Beschäftigung“<br />
ausgeübt haben.<br />
Als Form <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> wird in <strong>der</strong> Gesamtbetriebsvereinbarung ausschließlich das<br />
Blockmodell vorgegeben: „Die Vereinbarung regelt das Blockmodell <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>.<br />
Im Blockmodell wird die während <strong>der</strong> vereinbarten Dauer <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> zu leistende<br />
Arbeitszeit vollständig im ersten Abschnitt geleistet (Arbeitsphase), <strong>und</strong> im zweiten<br />
Abschnitt wird die Mitarbeiterin/<strong>der</strong> Mitarbeiter unter Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses<br />
vollständig von <strong>der</strong> Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt (Freistellungsphase).<br />
Mit <strong>der</strong> Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter wird ein <strong>Altersteilzeit</strong>-<br />
78