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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

Airbus Deutschland GmbH<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> als Mittel des Personalaustausches: „Jung gegen Alt“<br />

In <strong>der</strong> Präambel <strong>der</strong> Gesamtbetriebsvereinbarung werden von den Betriebsvertragsparteien<br />

als Ziele <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> formuliert: „Geschäftsführung <strong>und</strong> Gesamtbetriebsrat<br />

setzen mit dieser Unternehmensregelung zur <strong>Altersteilzeit</strong> einen zeitgemäßen<br />

Weg für Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter fort, in den vorzeitigen Ruhestand einzutreten.<br />

Darüber hinaus bietet dieses Instrument Chancen, die Alters- <strong>und</strong> Qualifikationsstruktur<br />

auf die heutigen Anfor<strong>der</strong>ungen einzustellen, die Auszubildenden in feste<br />

Dauerarbeitsverhältnisse zu übernehmen <strong>und</strong> die <strong>Entwicklung</strong>s- <strong>und</strong> Aufstiegschancen<br />

für Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter zu verbessern bzw. zu eröffnen.“<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Die EADS Airbus GmbH <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gesamtbetriebsrat <strong>der</strong> EADS Airbus GmbH haben<br />

auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen des <strong>Altersteilzeit</strong>gesetzes (Jahr 2000)<br />

<strong>und</strong> des Tarifvertrages über <strong>Altersteilzeit</strong> vom 12.07.2000 die zuvor bestehende<br />

Gesamtbetriebsvereinbarung über die Inanspruchnahme von <strong>Altersteilzeit</strong> geän<strong>der</strong>t (in<br />

Kraft seit 1.10.2000).<br />

Der Tarifvertrag über <strong>Altersteilzeit</strong> wurde zwischen <strong>der</strong> IG Metall, Bezirksleitung<br />

Hamburg, <strong>und</strong> den Arbeitgeberverbänden „Nordmetall“ (Hamburg), „Metall Unterweser“<br />

(Bremen) sowie „Nord-West-Metall“ (Wilhelmshaven) vereinbart (12. Juli 2000).<br />

Dieser Tarifvertrag trat mit Wirkung vom 1. Mai 2000 in Kraft (kündbar erstmals zum<br />

30. April 2003). Die neue Gesamtbetriebsvereinbarung (in Kraft seit 1. Okt. 2000)<br />

kann frühestens zum 31. Juli 2004 gekündigt werden.<br />

Regelung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong> wird den Beschäftigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben <strong>und</strong> in<br />

einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, vom Unternehmen angeboten. Gemäß<br />

dem 1. Gesetz zur Fortentwicklung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> (in Kraft seit 1. Jan. 2000) wird<br />

in <strong>der</strong> Gesamtbetriebsvereinbarung (in Kraft seit 1. Okt. 2000) <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> Anspruchsberechtigten<br />

von den Vollzeit- auf die <strong>Teil</strong>zeitbeschäftigten erweitert: Vor<br />

Beginn <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> müssen die Beschäftigten innerhalb eines Zeitraumes von 5<br />

Jahren mindestens 1080 Kalen<strong>der</strong>tage eine „versicherungspflichtige Beschäftigung“<br />

ausgeübt haben.<br />

Als Form <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> wird in <strong>der</strong> Gesamtbetriebsvereinbarung ausschließlich das<br />

Blockmodell vorgegeben: „Die Vereinbarung regelt das Blockmodell <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>.<br />

Im Blockmodell wird die während <strong>der</strong> vereinbarten Dauer <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> zu leistende<br />

Arbeitszeit vollständig im ersten Abschnitt geleistet (Arbeitsphase), <strong>und</strong> im zweiten<br />

Abschnitt wird die Mitarbeiterin/<strong>der</strong> Mitarbeiter unter Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses<br />

vollständig von <strong>der</strong> Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt (Freistellungsphase).<br />

Mit <strong>der</strong> Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter wird ein <strong>Altersteilzeit</strong>-<br />

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