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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

Es können alle Beschäftigen ab dem 55. Lebensjahr teilnehmen, auch die außer<strong>tarifliche</strong>n<br />

Angestellten. B<strong>und</strong>esweit sind r<strong>und</strong> 5000 <strong>Altersteilzeit</strong>verträge abgeschlossen<br />

worden. Im Bereich Hamburg, Bremen, Kiel <strong>und</strong> Rostock, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung<br />

Hamburg betreut wird, sind 200 <strong>Altersteilzeit</strong>verträge abgeschlossen worden (Stand:<br />

März 2002); damit beträgt die <strong>Altersteilzeit</strong>quote in diesem Bereich (ca. 3.500<br />

Mitarbeiter) immerhin 5,7 Prozent aller Beschäftigten, überschreitet somit die im<br />

Tarifvertrag vorgesehene Quote von 5 Prozent (ab 1. Mai 2002).<br />

Nach Reduktion <strong>der</strong> Arbeitszeit auf 50 Prozent werden die <strong>Altersteilzeit</strong>-Bruttoeinkommen<br />

um 25 Prozent des <strong>Altersteilzeit</strong>-Bruttoverdienstes aufgestockt. Dieser<br />

Aufstockungsbetrag ist steuer- <strong>und</strong> sozialversicherungsfrei. Entsprechend <strong>der</strong> Regelung<br />

des Tarifvertrages werden 82 Prozent des bisherigen Netto-Vollzeitentgeltes in<br />

<strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> erreicht. Die Siemens AG entrichtet außerdem zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge<br />

auf <strong>der</strong> Basis von 95 Prozent des früheren Brutto-Vollzeitentgeltes<br />

(entsprechend <strong>der</strong> Regelung des Tarifvertrages). Bei Neueinstellung eines Arbeitslosen<br />

o<strong>der</strong> bei Übernahme eines Auszubildenden erhält die Siemens AG ihre Aufstockungsleistungen<br />

größtenteils vom Arbeitsamt erstattet.<br />

Betriebsrente <strong>und</strong> Abfindungen<br />

Während bei den Son<strong>der</strong>zahlungen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) für die Beschäftigten<br />

in <strong>Altersteilzeit</strong> keine Ausgleichszahlungen für die Einkommenseinbußen vorgenommen<br />

werden, werden bei <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Siemens AG geför<strong>der</strong>ten betrieblichen<br />

Altersvorsorge die Beschäftigten in <strong>Altersteilzeit</strong> den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt.<br />

Das 13. Gehalt wird auf Basis des <strong>Altersteilzeit</strong>-Bruttoeinkommens (ohne die Aufstokkungsleistungen)<br />

berechnet: Hälfte des <strong>tarifliche</strong>n <strong>Teil</strong>s des 13. Gehaltes (Basis:<br />

<strong>Teil</strong>zeit). Bei <strong>der</strong> verblockten <strong>Altersteilzeit</strong> erhält <strong>der</strong> Mitarbeiter den <strong>tarifliche</strong>n <strong>Teil</strong><br />

des 13. Gehaltes auf Basis <strong>der</strong> <strong>Teil</strong>zeitarbeit nur während <strong>der</strong> Arbeitsphase – während<br />

<strong>der</strong> Freistellungsphase besteht auf das anteilige 13. Gehalt kein Anspruch. Entsprechend<br />

wird bei <strong>der</strong> Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgeldes verfahren (Halbierung/Arbeitsphase).<br />

Demgegenüber wird bei den vermögenswirksamen Leistungen<br />

keine Halbierung vorgenommen: Die vermögenswirksamen Leistungen werden vom<br />

Arbeitgeber für die „<strong>Altersteilzeit</strong>er“ zu 100 Prozent entrichtet. Bei <strong>der</strong> Betriebsrente<br />

<strong>der</strong> Siemens AG, <strong>der</strong> sog. „Siemens-Rente“, findet gleichfalls keine Absenkung <strong>der</strong><br />

Beiträge für diese betriebliche Altersvorsorge – während <strong>der</strong> gesamten Laufzeit <strong>der</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong> – statt. Die Betriebsrente bildet für die Siemens-Beschäftigten einen<br />

bedeutenden Baustein ihrer Altersvorsorge: So erhält eine Schreibkraft etwa 400,--<br />

DM/Monat an „Siemens-Rente“, ein Ingenieur etwa 800,-- DM/Monat.<br />

Wenn <strong>der</strong>/die Beschäftigte mit 60 Lebensjahren aus dem Betrieb ausscheidet, wird<br />

eine Abfindung von drei Vollzeit-Monatsentgelten gezahlt. Diese Regelung beruht auf<br />

dem Manteltarifvertrag <strong>Altersteilzeit</strong>: Abfindung von maximal drei Brutto-<br />

Vollzeitentgelten bei vorzeitiger Beendigung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> für Beschäftigte ab dem<br />

60. Lebensjahr auf Wunsch des Arbeitgebers. Die Siemens AG zahlt ihren Beschäf-<br />

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