Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
Es können alle Beschäftigen ab dem 55. Lebensjahr teilnehmen, auch die außer<strong>tarifliche</strong>n<br />
Angestellten. B<strong>und</strong>esweit sind r<strong>und</strong> 5000 <strong>Altersteilzeit</strong>verträge abgeschlossen<br />
worden. Im Bereich Hamburg, Bremen, Kiel <strong>und</strong> Rostock, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung<br />
Hamburg betreut wird, sind 200 <strong>Altersteilzeit</strong>verträge abgeschlossen worden (Stand:<br />
März 2002); damit beträgt die <strong>Altersteilzeit</strong>quote in diesem Bereich (ca. 3.500<br />
Mitarbeiter) immerhin 5,7 Prozent aller Beschäftigten, überschreitet somit die im<br />
Tarifvertrag vorgesehene Quote von 5 Prozent (ab 1. Mai 2002).<br />
Nach Reduktion <strong>der</strong> Arbeitszeit auf 50 Prozent werden die <strong>Altersteilzeit</strong>-Bruttoeinkommen<br />
um 25 Prozent des <strong>Altersteilzeit</strong>-Bruttoverdienstes aufgestockt. Dieser<br />
Aufstockungsbetrag ist steuer- <strong>und</strong> sozialversicherungsfrei. Entsprechend <strong>der</strong> Regelung<br />
des Tarifvertrages werden 82 Prozent des bisherigen Netto-Vollzeitentgeltes in<br />
<strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> erreicht. Die Siemens AG entrichtet außerdem zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge<br />
auf <strong>der</strong> Basis von 95 Prozent des früheren Brutto-Vollzeitentgeltes<br />
(entsprechend <strong>der</strong> Regelung des Tarifvertrages). Bei Neueinstellung eines Arbeitslosen<br />
o<strong>der</strong> bei Übernahme eines Auszubildenden erhält die Siemens AG ihre Aufstockungsleistungen<br />
größtenteils vom Arbeitsamt erstattet.<br />
Betriebsrente <strong>und</strong> Abfindungen<br />
Während bei den Son<strong>der</strong>zahlungen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) für die Beschäftigten<br />
in <strong>Altersteilzeit</strong> keine Ausgleichszahlungen für die Einkommenseinbußen vorgenommen<br />
werden, werden bei <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Siemens AG geför<strong>der</strong>ten betrieblichen<br />
Altersvorsorge die Beschäftigten in <strong>Altersteilzeit</strong> den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt.<br />
Das 13. Gehalt wird auf Basis des <strong>Altersteilzeit</strong>-Bruttoeinkommens (ohne die Aufstokkungsleistungen)<br />
berechnet: Hälfte des <strong>tarifliche</strong>n <strong>Teil</strong>s des 13. Gehaltes (Basis:<br />
<strong>Teil</strong>zeit). Bei <strong>der</strong> verblockten <strong>Altersteilzeit</strong> erhält <strong>der</strong> Mitarbeiter den <strong>tarifliche</strong>n <strong>Teil</strong><br />
des 13. Gehaltes auf Basis <strong>der</strong> <strong>Teil</strong>zeitarbeit nur während <strong>der</strong> Arbeitsphase – während<br />
<strong>der</strong> Freistellungsphase besteht auf das anteilige 13. Gehalt kein Anspruch. Entsprechend<br />
wird bei <strong>der</strong> Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgeldes verfahren (Halbierung/Arbeitsphase).<br />
Demgegenüber wird bei den vermögenswirksamen Leistungen<br />
keine Halbierung vorgenommen: Die vermögenswirksamen Leistungen werden vom<br />
Arbeitgeber für die „<strong>Altersteilzeit</strong>er“ zu 100 Prozent entrichtet. Bei <strong>der</strong> Betriebsrente<br />
<strong>der</strong> Siemens AG, <strong>der</strong> sog. „Siemens-Rente“, findet gleichfalls keine Absenkung <strong>der</strong><br />
Beiträge für diese betriebliche Altersvorsorge – während <strong>der</strong> gesamten Laufzeit <strong>der</strong><br />
<strong>Altersteilzeit</strong> – statt. Die Betriebsrente bildet für die Siemens-Beschäftigten einen<br />
bedeutenden Baustein ihrer Altersvorsorge: So erhält eine Schreibkraft etwa 400,--<br />
DM/Monat an „Siemens-Rente“, ein Ingenieur etwa 800,-- DM/Monat.<br />
Wenn <strong>der</strong>/die Beschäftigte mit 60 Lebensjahren aus dem Betrieb ausscheidet, wird<br />
eine Abfindung von drei Vollzeit-Monatsentgelten gezahlt. Diese Regelung beruht auf<br />
dem Manteltarifvertrag <strong>Altersteilzeit</strong>: Abfindung von maximal drei Brutto-<br />
Vollzeitentgelten bei vorzeitiger Beendigung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> für Beschäftigte ab dem<br />
60. Lebensjahr auf Wunsch des Arbeitgebers. Die Siemens AG zahlt ihren Beschäf-<br />
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