Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Schaubild 5: Anteil <strong>der</strong> <strong>Teil</strong>zeitbeschäftigten an den Beschäftigten<br />
nach Lebensjahren (2000)<br />
111<br />
Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
Inanspruchnahme <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> im Kernbereich <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />
Die Auswertung <strong>der</strong> Behörde (Referat 32) für das Jahr 2000 zeigt, dass bereits<br />
gegenüber dem Vorjahr (1999) eine erhebliche Steigerung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>fälle zu<br />
verzeichnen ist: Im Jahre 1999 haben insgesamt 535 Personen die <strong>Altersteilzeit</strong> in<br />
Anspruch genommen (78 % dieser Personen haben das Blockmodell <strong>und</strong> 22 % das<br />
<strong>Teil</strong>zeitmodell gewählt), im Jahre 2000 haben bereits 865 Personen die <strong>Altersteilzeit</strong><br />
in Anspruch genommen (80 % haben das Blockmodell <strong>und</strong> 20 % das <strong>Teil</strong>zeitmodell<br />
gewählt). Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben gemäß Tarifvertrag zur<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> (1998) die Möglichkeit, zwischen Block- <strong>und</strong> <strong>Teil</strong>zeitmodell zu wählen.<br />
„Mit <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>, die 1998 für die Arbeitnehmer <strong>und</strong> mit Wirkung zum<br />
01. April 1999 auch für den Beamtenbereich eingeführt wurde, steht für den gesamten<br />
Öffentlichen Dienst ein neues personalwirtschaftliches Instrument zur Regelung<br />
des Abgangsverhaltens zur Verfügung.“ 48 Unabhängig von den beiden Modellen <strong>der</strong><br />
<strong>Altersteilzeit</strong> „bleiben die Beschäftigten während des gesamten Zeitraums <strong>der</strong> Alters-<br />
48<br />
Jahresbericht Personalstruktur <strong>und</strong> Personalausgaben im Kernbereich <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />
2000, a. a. O., S. 28.