Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
„Die Bevorzugung des Blockmodells ist bei Arbeitgebern <strong>und</strong> Arbeitnehmern gleichermaßen<br />
festzustellen. Die Arbeitgeber nennen als Vorteil <strong>der</strong> Blockzeit u. a. den<br />
Umstand, dass auf dem bisherigen Arbeitsplatz keine größeren organisatorischen<br />
Verän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich werden. Arbeitnehmer schätzen am Blockmodell, dass sie<br />
bereits zur Hälfte <strong>der</strong> gesamten Zeitspanne <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> gänzlich freigestellt sind<br />
<strong>und</strong> geben dieser Aussicht unter den gegebenen Umständen mehrheitlich den Vorrang<br />
gegenüber <strong>der</strong> Möglichkeit, die Arbeitsbelastung während <strong>der</strong> letzten Berufsjahre zu<br />
reduzieren.“ 57<br />
Unsere Expertengespräche mit den Betriebsräten <strong>und</strong> Personalleitern haben gezeigt,<br />
dass die männlichen Beschäftigten aus Industriebetrieben, die im Gegensatz zu vielen<br />
weiblichen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in ihrem Berufsleben keine eigenen<br />
Erfahrungen mit <strong>Teil</strong>zeitarbeit gemacht haben, mit <strong>der</strong> Wahl des Blockmodells „einen<br />
Schnitt“ zwischen dem Arbeitsleben <strong>und</strong> dem Ruhestand machen wollen (Betriebsrat).<br />
Die meisten Beschäftigten wollen keinen „gleitenden Übergang“ in den Ruhestand<br />
in Form <strong>der</strong> <strong>Teil</strong>zeitarbeit, obwohl aus gerontologischer Perspektive <strong>der</strong> allmähliche<br />
Übergang allgemein empfohlen wird. Qualitative Untersuchungen zur Motivation<br />
von Beschäftigten, für die Phase von <strong>Altersteilzeit</strong> das Block- o<strong>der</strong> das <strong>Teil</strong>zeitmodell<br />
zu wählen, stehen unseres Wissens noch aus. Anzunehmen ist, dass normative<br />
Vorstellungen über die Berufstätigkeit <strong>und</strong> den Übergang in den Ruhestand <strong>der</strong><br />
Entscheidung <strong>der</strong> Beschäftigten für das Blockmodell zugr<strong>und</strong>e liegen.<br />
Gleichwohl sollte das Ziel einer weiteren Flexibilisierung des Übergangs in den<br />
Ruhestand unstrittig sein. Viel zu wenig wird beachtet, dass das <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz<br />
auch eine degressive Verteilung <strong>der</strong> Arbeitszeit im Laufe <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>phase<br />
zulässt. So wären „Mischtypen“ zwischen <strong>der</strong> Vollzeitarbeit im Blockmodell <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Halbtagsarbeit im <strong>Teil</strong>zeitmodell denkbar (wie von einem Personalrat erwogen): Auf<br />
Basis von Dreiviertel- o<strong>der</strong> Zweidrittel-Stellen könnten ältere Beschäftigte in <strong>Altersteilzeit</strong><br />
ihr vorgängiges Vollzeitarbeitsvolumen reduzieren <strong>und</strong> entsprechend dem<br />
Ausmaß <strong>der</strong> Reduktion den Beginn des Ruhestandes vorziehen. Solche „Mischtypen“<br />
zwischen voller <strong>und</strong> halber Wochenarbeitszeit könnten auch für männliche Beschäftigte<br />
in <strong>Altersteilzeit</strong> attraktiv sein. Allerdings müsste zunächst die Akzeptanz von<br />
<strong>Teil</strong>zeitarbeit bei Arbeitgebern <strong>und</strong> Arbeitnehmern weiter gesteigert werden, um solche<br />
„Mischtypen“ von <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit als reale Wahlmöglichkeit für die Beschäftigten<br />
zu entwickeln.<br />
57 U. Klammer, H. Weber, Flexibel in den Ruhestand?, a. a. O., S. 110.