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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

„Die Bevorzugung des Blockmodells ist bei Arbeitgebern <strong>und</strong> Arbeitnehmern gleichermaßen<br />

festzustellen. Die Arbeitgeber nennen als Vorteil <strong>der</strong> Blockzeit u. a. den<br />

Umstand, dass auf dem bisherigen Arbeitsplatz keine größeren organisatorischen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich werden. Arbeitnehmer schätzen am Blockmodell, dass sie<br />

bereits zur Hälfte <strong>der</strong> gesamten Zeitspanne <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> gänzlich freigestellt sind<br />

<strong>und</strong> geben dieser Aussicht unter den gegebenen Umständen mehrheitlich den Vorrang<br />

gegenüber <strong>der</strong> Möglichkeit, die Arbeitsbelastung während <strong>der</strong> letzten Berufsjahre zu<br />

reduzieren.“ 57<br />

Unsere Expertengespräche mit den Betriebsräten <strong>und</strong> Personalleitern haben gezeigt,<br />

dass die männlichen Beschäftigten aus Industriebetrieben, die im Gegensatz zu vielen<br />

weiblichen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in ihrem Berufsleben keine eigenen<br />

Erfahrungen mit <strong>Teil</strong>zeitarbeit gemacht haben, mit <strong>der</strong> Wahl des Blockmodells „einen<br />

Schnitt“ zwischen dem Arbeitsleben <strong>und</strong> dem Ruhestand machen wollen (Betriebsrat).<br />

Die meisten Beschäftigten wollen keinen „gleitenden Übergang“ in den Ruhestand<br />

in Form <strong>der</strong> <strong>Teil</strong>zeitarbeit, obwohl aus gerontologischer Perspektive <strong>der</strong> allmähliche<br />

Übergang allgemein empfohlen wird. Qualitative Untersuchungen zur Motivation<br />

von Beschäftigten, für die Phase von <strong>Altersteilzeit</strong> das Block- o<strong>der</strong> das <strong>Teil</strong>zeitmodell<br />

zu wählen, stehen unseres Wissens noch aus. Anzunehmen ist, dass normative<br />

Vorstellungen über die Berufstätigkeit <strong>und</strong> den Übergang in den Ruhestand <strong>der</strong><br />

Entscheidung <strong>der</strong> Beschäftigten für das Blockmodell zugr<strong>und</strong>e liegen.<br />

Gleichwohl sollte das Ziel einer weiteren Flexibilisierung des Übergangs in den<br />

Ruhestand unstrittig sein. Viel zu wenig wird beachtet, dass das <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz<br />

auch eine degressive Verteilung <strong>der</strong> Arbeitszeit im Laufe <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>phase<br />

zulässt. So wären „Mischtypen“ zwischen <strong>der</strong> Vollzeitarbeit im Blockmodell <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Halbtagsarbeit im <strong>Teil</strong>zeitmodell denkbar (wie von einem Personalrat erwogen): Auf<br />

Basis von Dreiviertel- o<strong>der</strong> Zweidrittel-Stellen könnten ältere Beschäftigte in <strong>Altersteilzeit</strong><br />

ihr vorgängiges Vollzeitarbeitsvolumen reduzieren <strong>und</strong> entsprechend dem<br />

Ausmaß <strong>der</strong> Reduktion den Beginn des Ruhestandes vorziehen. Solche „Mischtypen“<br />

zwischen voller <strong>und</strong> halber Wochenarbeitszeit könnten auch für männliche Beschäftigte<br />

in <strong>Altersteilzeit</strong> attraktiv sein. Allerdings müsste zunächst die Akzeptanz von<br />

<strong>Teil</strong>zeitarbeit bei Arbeitgebern <strong>und</strong> Arbeitnehmern weiter gesteigert werden, um solche<br />

„Mischtypen“ von <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit als reale Wahlmöglichkeit für die Beschäftigten<br />

zu entwickeln.<br />

57 U. Klammer, H. Weber, Flexibel in den Ruhestand?, a. a. O., S. 110.

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