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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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65<br />

Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

tigten, die vor dem 1.10.1983 bei Siemens eingetreten sind, sogar sechs Vollzeit-<br />

Monatsentgelte als Abfindung beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Betrieb. Immer<br />

noch haben große Anteile <strong>der</strong> älteren Beschäftigten nach ihrer Berufsausbildung ihr<br />

gesamtes Arbeitsleben bei Siemens verbracht. Die Betriebsrente bildet einen wichtigen<br />

Bestandteil dieser „lebenslangen“ Betriebsbindung.<br />

Der im Frühjahr 2000 abgeschlossene Tarifvertrag <strong>der</strong> Metall- <strong>und</strong> Elektroindustrie<br />

(Tarifvertrag Beschäftigungsbrücke) sieht für Beschäftigte ab dem 57. Lebensjahr mit<br />

Rechtsanspruch auf <strong>Altersteilzeit</strong> eine Abfindung – sog. Rentenaufstockung – von<br />

maximal 21.600,-- DM vor (450,-- DM/Monat x maximal 48 Monate) – <strong>und</strong> zwar für<br />

die Zeit des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb bis zum Erreichen des 65.<br />

Lebensjahres (maximal 48 Monate).<br />

Dieser Monatsbetrag für die Abfindung (450,-- DM = 230,-- Euro) ist von <strong>der</strong><br />

Siemens AG um 20 Euro erhöht worden (250 Euro). Außerdem wird von <strong>der</strong> Siemens<br />

AG gemäß Betriebsvereinbarung beim Ausscheiden aus dem Betrieb mit 60 Lebensjahren<br />

die ganze Strecke bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres – also fünf Jahre<br />

<strong>und</strong> nicht nur vier Jahre wie im Tarifvertrag – für die Berechnung <strong>der</strong> Abfindung<br />

berücksichtigt (60 Monate x 250 Euro = 15.000 Euro). Im Vergleich zur tarifvertraglich<br />

geregelten maximalen Abfindung (230 Euro x 48 Monate = 11.040 Euro)<br />

können die Siemens-Beschäftigten also eine wesentlich höhere Abfindung erzielen<br />

(maximal 15.000 Euro). Diese maximale Abfindung wird bei Siemens „Mindestabfindung“<br />

genannt, weil gemäß Günstigkeitsprinzip diejenigen Beschäftigten, die pro<br />

Monat mehr als 5.000 Euro Bruttogehalt verdienen, die Abfindungsregelung des<br />

Tarifvertrages <strong>Altersteilzeit</strong> weiterhin in Anspruch nehmen können: Abfindung von drei<br />

Brutto-Vollzeitentgelten bei vorzeitiger Beendigung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> für Beschäftigte<br />

ab dem 60. Lebensjahr, so dass sich eine Abfindung von mehr als 15.000 Euro für<br />

die höher verdienenden Angestellten ergeben kann.<br />

Der monatliche Betrag <strong>der</strong> Abfindung für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Betrieb<br />

beträgt 250 Euro mit Vollendung des 60. Lebensjahres, so dass sich eine Abfindung<br />

von 15.000 Euro ergibt (60 Monate x 250 Euro). Beim Ausscheiden mit Vollendung<br />

des 61. Lebensjahres ergibt sich ein monatlicher Betrag <strong>der</strong> Abfindung von 240 Euro,<br />

so dass die Abfindung insgesamt 11.520 Euro beträgt (48 Monate x 240 Euro). Beim<br />

Ausscheiden mit Vollendung des 62. Lebensjahres wird ein monatlicher Betrag <strong>der</strong><br />

Abfindung von 230 Euro zugr<strong>und</strong>e gelegt, so dass die Abfindungssumme 8.280 Euro<br />

beträgt (36 Monate x 230 Euro).<br />

Die maximale Abfindung von 15.000 Euro muss nicht als Abfindung ausgezahlt<br />

werden, son<strong>der</strong>n kann von den Beschäftigten auch in die Siemens-Rente „umgewandelt“<br />

werden, d. h. als Baustein für die Aufstockung <strong>der</strong> Betriebsrente benutzt werden.<br />

Die meisten Siemens-Beschäftigten verwenden tatsächlich ihre jeweilige Abfindungssumme<br />

für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Betrieb als „Rentenaufstockung“ ihrer<br />

Betriebsrente, so dass ein gewisser Ausgleich <strong>der</strong> Rentenabschläge beim vorzeitigen<br />

Rentenbezug erfolgt. Gemäß dem von <strong>der</strong> Personalabteilung gegebenen Beispiel <strong>der</strong>

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