Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
65<br />
Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
tigten, die vor dem 1.10.1983 bei Siemens eingetreten sind, sogar sechs Vollzeit-<br />
Monatsentgelte als Abfindung beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Betrieb. Immer<br />
noch haben große Anteile <strong>der</strong> älteren Beschäftigten nach ihrer Berufsausbildung ihr<br />
gesamtes Arbeitsleben bei Siemens verbracht. Die Betriebsrente bildet einen wichtigen<br />
Bestandteil dieser „lebenslangen“ Betriebsbindung.<br />
Der im Frühjahr 2000 abgeschlossene Tarifvertrag <strong>der</strong> Metall- <strong>und</strong> Elektroindustrie<br />
(Tarifvertrag Beschäftigungsbrücke) sieht für Beschäftigte ab dem 57. Lebensjahr mit<br />
Rechtsanspruch auf <strong>Altersteilzeit</strong> eine Abfindung – sog. Rentenaufstockung – von<br />
maximal 21.600,-- DM vor (450,-- DM/Monat x maximal 48 Monate) – <strong>und</strong> zwar für<br />
die Zeit des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb bis zum Erreichen des 65.<br />
Lebensjahres (maximal 48 Monate).<br />
Dieser Monatsbetrag für die Abfindung (450,-- DM = 230,-- Euro) ist von <strong>der</strong><br />
Siemens AG um 20 Euro erhöht worden (250 Euro). Außerdem wird von <strong>der</strong> Siemens<br />
AG gemäß Betriebsvereinbarung beim Ausscheiden aus dem Betrieb mit 60 Lebensjahren<br />
die ganze Strecke bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres – also fünf Jahre<br />
<strong>und</strong> nicht nur vier Jahre wie im Tarifvertrag – für die Berechnung <strong>der</strong> Abfindung<br />
berücksichtigt (60 Monate x 250 Euro = 15.000 Euro). Im Vergleich zur tarifvertraglich<br />
geregelten maximalen Abfindung (230 Euro x 48 Monate = 11.040 Euro)<br />
können die Siemens-Beschäftigten also eine wesentlich höhere Abfindung erzielen<br />
(maximal 15.000 Euro). Diese maximale Abfindung wird bei Siemens „Mindestabfindung“<br />
genannt, weil gemäß Günstigkeitsprinzip diejenigen Beschäftigten, die pro<br />
Monat mehr als 5.000 Euro Bruttogehalt verdienen, die Abfindungsregelung des<br />
Tarifvertrages <strong>Altersteilzeit</strong> weiterhin in Anspruch nehmen können: Abfindung von drei<br />
Brutto-Vollzeitentgelten bei vorzeitiger Beendigung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> für Beschäftigte<br />
ab dem 60. Lebensjahr, so dass sich eine Abfindung von mehr als 15.000 Euro für<br />
die höher verdienenden Angestellten ergeben kann.<br />
Der monatliche Betrag <strong>der</strong> Abfindung für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Betrieb<br />
beträgt 250 Euro mit Vollendung des 60. Lebensjahres, so dass sich eine Abfindung<br />
von 15.000 Euro ergibt (60 Monate x 250 Euro). Beim Ausscheiden mit Vollendung<br />
des 61. Lebensjahres ergibt sich ein monatlicher Betrag <strong>der</strong> Abfindung von 240 Euro,<br />
so dass die Abfindung insgesamt 11.520 Euro beträgt (48 Monate x 240 Euro). Beim<br />
Ausscheiden mit Vollendung des 62. Lebensjahres wird ein monatlicher Betrag <strong>der</strong><br />
Abfindung von 230 Euro zugr<strong>und</strong>e gelegt, so dass die Abfindungssumme 8.280 Euro<br />
beträgt (36 Monate x 230 Euro).<br />
Die maximale Abfindung von 15.000 Euro muss nicht als Abfindung ausgezahlt<br />
werden, son<strong>der</strong>n kann von den Beschäftigten auch in die Siemens-Rente „umgewandelt“<br />
werden, d. h. als Baustein für die Aufstockung <strong>der</strong> Betriebsrente benutzt werden.<br />
Die meisten Siemens-Beschäftigten verwenden tatsächlich ihre jeweilige Abfindungssumme<br />
für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Betrieb als „Rentenaufstockung“ ihrer<br />
Betriebsrente, so dass ein gewisser Ausgleich <strong>der</strong> Rentenabschläge beim vorzeitigen<br />
Rentenbezug erfolgt. Gemäß dem von <strong>der</strong> Personalabteilung gegebenen Beispiel <strong>der</strong>