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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

Im Jahre 2001 wurden ca. 50 vom Betrieb Ausgebildete unbefristet übernommen.<br />

Der Tarifvertrag garantiert nach Abschluss <strong>der</strong> Ausbildung eine auf 12 Monate<br />

befristete Beschäftigung. Für die neu eingestellten Arbeitskräfte gelten die gleichen<br />

Entgeltbestimmungen wie bei den bisherigen Beschäftigten. Gleichwohl fallen die<br />

Personalkosten für den Betrieb niedriger aus, weil z. B. ein Facharbeiter nach <strong>der</strong><br />

Ausbildung mit <strong>der</strong> Lohngruppe 7 (Ecklohn) beginnt, <strong>der</strong> nach <strong>Altersteilzeit</strong> ausscheidende<br />

Facharbeiter sich aber bereits in <strong>der</strong> Lohngruppe 10 befindet.<br />

Die bisherige Praxis von <strong>Altersteilzeit</strong> in den Stahlwerken Bremen entspricht beschäftigungspolitisch<br />

vollständig <strong>der</strong> Intention des Gesetzgebers: Wie<strong>der</strong>besetzung von<br />

durch <strong>Altersteilzeit</strong> frei werdenden Arbeitsplätzen durch Arbeitslose bzw. Ausgebildete.<br />

Gleichzeitig wird damit ein allmählicher Austausch von älteren durch jüngere<br />

Beschäftigte personalpolitisch gesteuert, insbeson<strong>der</strong>e durch die Übernahme von im<br />

Betrieb ausgebildeten Arbeitskräften.<br />

Im September 2002 hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> Stahlwerke Bremen beschlossen, bis<br />

Anfang 2005 die Belegschaft von <strong>der</strong>zeit ca. 4800 auf ca. 3100 Beschäftigte zu<br />

„schrumpfen“, also 1700 Stellen abzubauen, um den Betrieb wie<strong>der</strong> profitabel zu<br />

machen. Die Schere zwischen steigenden Personal- <strong>und</strong> Sachkosten <strong>und</strong> fallenden<br />

Verkaufspreisen klafft zunehmend auseinan<strong>der</strong>. Die neue Arcelor-Strategie lautet:<br />

„Preis vor Menge“. Der Personalabbau soll sozialverträglich über <strong>Altersteilzeit</strong>verträge<br />

<strong>und</strong> Abfindungen erfolgen. Nach langen Verhandlungen haben sich Vorstand <strong>und</strong><br />

Betriebsrat <strong>der</strong> Stahlwerke Bremen auf ein Bündel von Maßnahmen geeinigt (Dez.<br />

2002), um den geplanten Personalabbau „sozial abfe<strong>der</strong>n“ zu können. Die Streichung<br />

von 1700 Stellen bildet den zentralen Ansatzpunkt eines umfassenden Sanierungsprogramms,<br />

mit dem das Unternehmen wie<strong>der</strong> in die Gewinnzone gebracht <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Standort langfristig abgesichert werden soll. Es sollen sowohl Personal- als auch<br />

Sachkosten eingespart werden.<br />

Die neue Betriebsvereinbarung über <strong>Altersteilzeit</strong> (1.12.2002) tritt ab 1.9.2002 in<br />

Kraft, sie kann erstmalig zum 31.12.2005 gekündigt werden. Die <strong>Altersteilzeit</strong> wird<br />

i. d. R. als Blockmodell mit gleicher Dauer von Arbeits- <strong>und</strong> Freistellungsphase<br />

vereinbart (minimal 2 Jahre, maximal 6 Jahre). In <strong>der</strong> Zusatzvereinbarung zur<br />

bisherigen Betriebsvereinbarung über <strong>Altersteilzeit</strong> wird in <strong>der</strong> Präambel die neue<br />

Zielsetzung <strong>der</strong> Betriebsvertragsparteien – <strong>Altersteilzeit</strong> als Instrument zum Personalabbau<br />

– eindeutig formuliert:<br />

„Die Betriebsparteien gehen davon aus, dass die <strong>Altersteilzeit</strong> ein wesentliches<br />

Instrument zum Personalabbau sein wird, mit dem <strong>der</strong> Beschluss des Aufsichtsrates<br />

vom 19.09.2002 umgesetzt werden kann. Damit <strong>der</strong> Personalabbau zügig <strong>und</strong><br />

möglichst sozialverträglich vollzogen werden kann, sollen die Belegschaftsmitglie<strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> Regel ihre <strong>Altersteilzeit</strong> mit 60 Jahren beenden <strong>und</strong> in Rente gehen. Zum<br />

Ausgleich von damit verb<strong>und</strong>enen Rentenverlusten erhalten sie Abfindungen. Die<br />

Zusatzvereinbarung zielt auf einen frühest möglichen Rentenbeginn ab.“<br />

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