Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
Rentenmin<strong>der</strong>ung hinnehmen, wenn sie mit 60 Lebensjahren die Rente vorzeitig in<br />
Anspruch nehmen. Damit wird gegenüber <strong>der</strong> vierjährigen zunehmend die fünfjährige<br />
Laufzeit von den Beschäftigten gewählt, beim Jahrgang 1943 schon wesentlich<br />
häufiger als beim Jahrgang 1942, um eine Streckung des Rentenbeginns bis zum<br />
vollendeten 63. Lebensjahr zu erreichen (7,2 % Rentenabschläge). Bei <strong>der</strong> 5-jährigen<br />
Laufzeit entfällt bei den Jahrgängen 1942 <strong>und</strong> 1943 jeweils exakt die Hälfte dieser<br />
<strong>Altersteilzeit</strong>verträge auf die Lebensstrecke „58 – 60,5 – 63“ Jahre (Blockmodell).<br />
Bei den Jahrgängen 1944 <strong>und</strong> 1945 kommen zwei- <strong>und</strong> dreijährige Laufzeiten <strong>der</strong><br />
<strong>Altersteilzeit</strong>verträge überhaupt nicht mehr vor; weiterhin überwiegen – wie schon bei<br />
den Jahrgängen 1942 <strong>und</strong> 1943 – die fünfjährigen deutlich gegenüber den vierjährigen<br />
Laufzeiten. In Verbindung mit dem Lebensalter dominiert bei <strong>der</strong> fünfjährigen<br />
Laufzeit die Lebensstrecke „57 – 59,5 – 62“ bzw. „58 – 60,5 – 63“ Jahre. Bei den<br />
Jahrgängen 1946 <strong>und</strong> 1947 lagen nur noch fünfjährige Laufzeiten vor (zusammen 12<br />
<strong>Altersteilzeit</strong>verträge).<br />
Die magische Zahl „60“ hat sich offenbar bei den Beschäftigten als Zielpunkt ihres<br />
tatsächlichen „Abschieds vom Arbeitsleben“ etabliert. Die Streckung <strong>der</strong> Laufzeit des<br />
<strong>Altersteilzeit</strong>vertrages auf das (gemäß Tarifvertrag <strong>und</strong> Betriebsvereinbarung) zulässige<br />
Maximum von fünf Jahren ermöglicht es den Beschäftigten, die dauerhaften Rentenabschläge<br />
in noch vertretbaren Grenzen zu halten (Rentenbezug mit vollendetem 62.<br />
Lebensjahr (10,8 %) bzw. mit vollendetem 63. Lebensjahr (7,2 %). Der Anteil <strong>der</strong><br />
Betriebsrente am zu erwartenden Renteneinkommen dürfte bei einer langen Betriebszugehörigkeit<br />
<strong>der</strong> Brauerei-Beschäftigten diese Abschläge bei <strong>der</strong> gesetzlichen Rente<br />
in etwa ausgleichen.<br />
Zusammenfassung<br />
Die hohe Nutzung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> in <strong>der</strong> Brauerei Beck & Co (Bremen) ist auch auf<br />
dem Hintergr<strong>und</strong> eines relativ hohen Gehaltsniveaus zu sehen. Der Ecklohn (Lohngruppe<br />
4) eines Facharbeiters liegt bei 2500 Euro (Leiter Personalmanagement).<br />
„Die 100-Prozent-Gruppe, da sind also alle drinne, die weiter ausgebildet worden<br />
sind, bzw. die die ungelernt sind, die ist bei 4750 Mark Gr<strong>und</strong>lohn. Das Ende <strong>der</strong><br />
Fahnenstange ist im gewerblichen Bereich bei 5600 Mark. Das ist <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lohn,<br />
dazu kommen dann noch diese 25 Prozent Zulagen für Schichtarbeit.“ (Betriebsrat)<br />
Das relativ hohe Gehaltsniveau, die im höheren Lebensalter belastende Schichtarbeit,<br />
die vom Betrieb praktizierte „Freiwilligkeit“ <strong>der</strong> Inanspruchnahme von <strong>Altersteilzeit</strong> –<br />
wie auch <strong>der</strong> Verzicht des Betriebes auf eine Quotenregelung – führen zu einer<br />
umfassenden Inanspruchnahme <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> durch die Brauerei-Beschäftigten<br />
(95 % <strong>der</strong> Geburtsjahrgänge gemäß Aussage des Leiters Personalmanagement).<br />
„Sie müssen davon ausgehen, dieses <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz ist ja eine schöne Sache,<br />
wenn man das erstens auf freiwillige Füße stellt, wenn es zweitens keine Quotierung<br />
gibt. Und diese ganzen Dinge, <strong>Altersteilzeit</strong> zu machen, das können sich nur die<br />
großen Firmen leisten, also die Firma kann es sich leisten. Und dann müssen Sie sich<br />
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