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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

auf die Fortentwicklung des <strong>Altersteilzeit</strong>gesetzes im Jahre 2000 zurückführen. Als<br />

Reaktion auf die zwei Än<strong>der</strong>ungen des <strong>Altersteilzeit</strong>gesetzes (1. Januar/1. Juli 2000)<br />

wie auch auf die darauf aufbauenden Tarifverträge in wichtigen Branchen (Tarifr<strong>und</strong>e<br />

2000) lässt sich die weitere Steigerung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>-Erstattungsanträge im Jahre<br />

2001 verstehen: Wurden im Jahre 2000 r<strong>und</strong> 38.900 <strong>Altersteilzeit</strong>-Erstattungsanträge<br />

gestellt, von denen etwa 34.600 bewilligt wurden, so wurden im Jahre 2001<br />

bereits r<strong>und</strong> 50.000 <strong>Altersteilzeit</strong>-Erstattungsanträge gestellt, von denen etwa 46.200<br />

bewilligt wurden. Im Jahre 2002 ist eine weitere Steigerung festzustellen: Nunmehr<br />

wurden über 54.000 <strong>Altersteilzeit</strong>-Erstattungsanträge gestellt, von denen etwa<br />

49.500 bewilligt wurden (vgl. Tabelle 2). Die Anzahl <strong>der</strong> gestellten Anträge auf<br />

Vorabentscheidung erhöhte sich von etwa 33.000 im Jahre 2000 auf nahezu 37.800<br />

im Jahre 2001, verringerte sich jedoch im Jahre 2002 wie<strong>der</strong> auf ca. 31.750<br />

Anträge (vgl. Tabelle 2).<br />

Die Ausgaben <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit für die <strong>Altersteilzeit</strong>-Zuschüsse haben sich<br />

gegenüber dem Jahre 2000 im Jahre 2001 mehr als verdoppelt. Als Hauptgr<strong>und</strong> für<br />

den Kostenanstieg gilt die hohe Zahl <strong>der</strong> För<strong>der</strong>anträge durch die Arbeitgeber.<br />

Offenbar wird mittlerweile die Wie<strong>der</strong>besetzung aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Erleichterungen des<br />

neuen <strong>Altersteilzeit</strong>gesetzes (1. Januar 2000) vermehrt von den Betrieben praktiziert.<br />

Während die Anzahl <strong>der</strong> bewilligten <strong>Altersteilzeit</strong>-Anträge (incl. <strong>der</strong> bewilligten Anträge<br />

auf Vorabentscheidung) kumuliert Ende 2000 etwa 150.000 Fälle betrug, so hat sich<br />

diese Anzahl <strong>der</strong> bewilligten Anträge bis Ende 2001 auf ca. 230.000 <strong>Altersteilzeit</strong>-<br />

Fälle kumuliert, bis Ende 2002 sogar auf insgesamt ca. 310.400 <strong>Altersteilzeit</strong>-Fälle.<br />

Damit hat sich die Anzahl <strong>der</strong> bewilligten Anträge in den beiden Jahren nach <strong>der</strong><br />

Än<strong>der</strong>ung des <strong>Altersteilzeit</strong>gesetzes (Jahr 2000) mehr als verdoppelt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Daten im Meldeverfahren zur Sozialversicherung geht die B<strong>und</strong>esanstalt<br />

für Arbeit davon aus, dass die Zahl aller in <strong>Altersteilzeit</strong> beschäftigten Arbeitnehmer<br />

etwa 3 ½ bis 4 mal höher ist als die Zahl <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Fälle nach <strong>der</strong> Bestandsstatistik.<br />

„Die Differenz zwischen existierenden <strong>und</strong> geför<strong>der</strong>ten <strong>Altersteilzeit</strong>-Fällen<br />

bedeutet nicht unbedingt, dass nur je<strong>der</strong> dritte o<strong>der</strong> gar vierte <strong>Altersteilzeit</strong>-<br />

Arbeitsplatz wie<strong>der</strong>besetzt wird, da die Betriebe sich nur für die Erstattung qualifizieren,<br />

wenn <strong>der</strong> freigewordene Arbeitsplatz durch einen Arbeitslosen o<strong>der</strong> einen nach<br />

<strong>der</strong> Ausbildung übernommenen Arbeitnehmer wie<strong>der</strong>besetzt wird.“ 29 Gleichwohl zeigt<br />

uns die Beobachtung <strong>der</strong> Personalpolitik in Großbetrieben, dass <strong>Altersteilzeit</strong> vielfach<br />

dazu genutzt wird, den Personalbestand sozialverträglich zu reduzieren.<br />

Die Betriebs- <strong>und</strong> Personalräte-Befragung des WSI weist nach, dass zwischen den<br />

Variablen „<strong>Altersteilzeit</strong>“ <strong>und</strong> „Personalabbau“ ein signifikanter Zusammenhang<br />

besteht: „In <strong>der</strong> Privatwirtschaft bauten 58 Prozent aller Betriebe mit <strong>Altersteilzeit</strong>-<br />

Regelung regulär beschäftigtes Personal ab, während in Betrieben ohne <strong>Altersteilzeit</strong><br />

dies nur bei 36 Prozent <strong>der</strong> Fall war. Auch im öffentlichen Dienst ist <strong>der</strong> Personalab-<br />

29 Dies., a. a. O., S. 110.

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