Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
Die Jahrgänge 1937 <strong>und</strong> 1938 haben nach Einführung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> im Betrieb<br />
(1. März 1998) als ältere Beschäftigte die Chance ergriffen, mehrheitlich die minimale<br />
Laufzeit von zwei Jahren zu wählen, um mit 61 o<strong>der</strong> 62 Jahren das Arbeitsleben<br />
beenden zu können (Rentenbezug mit 62 o<strong>der</strong> 63 Jahren).<br />
„Der Regelfall ist in den letzten zwei, drei Jahren fünf Jahre Laufzeit. Als wir damit<br />
begonnen hatten, war <strong>der</strong> Regelfall zwei Jahre Laufzeit. Da gab es eben noch diese<br />
Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, die noch eine Vertrauensschutzregelung hatten. Das<br />
heißt, einer <strong>der</strong> ´98 58 war, hat natürlich einen 2-Jahres-Zeitraum gewählt, klar, um<br />
schnell zu gehen, man hat die Abschläge damals nicht gehabt. Aber heute haben Sie<br />
sehr viele, die fünf Jahre wählen, o<strong>der</strong> die meisten eigentlich, die wollen fünf Jahre<br />
machen.“ (Betriebsrat)<br />
Bezogen auf die Lebensstrecke, die die Beschäftigten sich für die 5-jährige verblockte<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> aussuchen, „dominiert das Cluster 58 bis 63 Jahre“ (Leiter Personalmanagement)<br />
– mit <strong>der</strong> Absicht, mit ca. 60 Lebensjahren den „Abschied vom Arbeitsleben“<br />
zu nehmen, sowie mit dem Kalkül, die Rentenabschläge zu minimieren (7,2 %<br />
mit vollendetem 63. Lebensjahr).<br />
Beim Jahrgang 1939 überwiegt bei den <strong>Altersteilzeit</strong>verträgen gleichfalls die magische<br />
Zahl „60“ als Zeitpunkt des tatsächlichen (nicht: rechtlichen) Ausscheidens aus<br />
dem Betrieb. Bei diesem Jahrgang treten neben <strong>der</strong> zweijährigen Laufzeit zunehmend<br />
dreijährige Laufzeiten auf, mit denen <strong>der</strong> Rentenbeginn auf 62 – 63 Jahre gelegt wird<br />
(Einsetzen <strong>der</strong> Rentenabschläge/Beschäftigte ohne Vertrauensschutz).<br />
Beim Jahrgang 1940 dominieren gleichfalls noch zweijährige Laufzeiten gegenüber<br />
den dreijährigen Laufzeiten – mit dem Schwerpunkt von 59 <strong>und</strong> 60 Lebensjahren für<br />
das tatsächliche Ausscheiden aus dem Betrieb. Damit hat sich das Durchschnittsalter,<br />
in dem die Beschäftigten ihr Arbeitsleben tatsächlich beenden, vom Jahrgang<br />
1937 bis zum Jahrgang 1940 von 62 bis zu 59 Jahren kontinuierlich abgesenkt. Die<br />
hohe Anzahl <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>verträge im Jahrgang 1940 (40 Fälle) könnte dadurch<br />
sich erklären, dass die Beschäftigten mit Vertrauensschutz noch keine Rentenabschläge<br />
hinnehmen mussten (Versicherte <strong>der</strong> Geburtsjahrgänge vor 1942, mindestens<br />
45 Jahre Pflichtbeiträge).<br />
Beim Jahrgang 1941 dominieren drei- <strong>und</strong> vierjährige Laufzeiten <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>verträge<br />
– wie<strong>der</strong>um mit dem Schwerpunkt von 60 Lebensjahren für das tatsächliche<br />
Ausscheiden aus dem Betrieb. Gleichzeitig wird erkennbar, dass zunehmend mehr<br />
Beschäftigte ohne Vertrauensschutz – aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Rentenabschläge bei vorzeitiger<br />
Inanspruchnahme <strong>der</strong> Rente – den Zeitpunkt des Rentenbeginns „nach hinten“<br />
verlegen (62 bzw. 63 Jahre).<br />
Bei den Jahrgängen 1942 <strong>und</strong> 1943 kommen zwei- <strong>und</strong> dreijährige Laufzeiten <strong>der</strong><br />
<strong>Altersteilzeit</strong>verträge kaum noch vor, es dominieren nunmehr vier- <strong>und</strong> fünfjährige<br />
Laufzeiten. Die Anhebung <strong>der</strong> Altersgrenze bei <strong>der</strong> Altersrente nach <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit<br />
„ohne Vertrauensschutz“ ist nunmehr (Jahrgang 1937 – Jahrgang 1941) voll „durchgereicht“.<br />
Ab Jahrgang 1942 müssen die Beschäftigten 18 Prozent dauerhafte<br />
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