Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
machen, beträgt die <strong>Altersteilzeit</strong>quote bei den Beschäftigten des mittleren Dienstes<br />
bereits 20 Prozent. Von den Beschäftigten des gehobenen Dienstes (31 %) sowie des<br />
höheren Dienstes (32 %) hat bisher nahezu ein Drittel <strong>Altersteilzeit</strong> in Anspruch<br />
genommen (Durchschnitt für alle <strong>Altersteilzeit</strong>-Anspruchsberechtigten = 27,6 Prozent<br />
– Angaben des Referatsleiters auf dem Workshop <strong>der</strong> Arbeitnehmerkammer – Mai<br />
2002).<br />
Altersstruktur <strong>und</strong> Personalplanung<br />
Die Altersstruktur <strong>der</strong> Beschäftigten im öffentlichen Dienst bildet eine zentrale<br />
Bedingung für die Personalplanung <strong>und</strong> die – über Kosten, nicht Stellen – gesteuerte<br />
Personalwirtschaft. Die Alterung <strong>der</strong> Belegschaft – als Folge eines sozialverträglichen<br />
Personalabbaus sowie als Folge des Beamtenrechts (Unkündbarkeit) – ist sektoral<br />
unterschiedlich ausgeprägt: Die höchsten Anteile von Beschäftigten im Alter von 50 u.<br />
m. Jahren sind unter den männlichen Beamten im gehobenen <strong>und</strong> höheren Dienst<br />
festzustellen. Dieser Altersaufbau ist allerdings auch durch die früheren Einstellungswellen<br />
bedingt, die in diesem Jahrzehnt zu großen Ausstellungswellen führen werden<br />
(z. B. im „Produktplan“ Bildung: Abgangsquote = 25 % im Zeitraum 2001 – 2005,<br />
Abgänge aufgr<strong>und</strong> von Dienst- <strong>und</strong> Erwerbsunfähigkeit sowie aus Altersgründen).<br />
Diese Problematik wird von <strong>der</strong> Behörde thematisiert:<br />
„Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist die Altersstruktur. Die Altersstruktur <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
ist eine Folge <strong>der</strong> Einstellungszyklen <strong>und</strong> des Abgangsverhaltens <strong>der</strong> Beschäftigten.<br />
Eine schubweise Expansion <strong>der</strong> Beschäftigtenzahl, die zeitlich limitiert ist, wird stets<br />
zu einem hohen Durchschnittsalter <strong>der</strong> Beschäftigten führen. Beschäftigte im öffentlichen<br />
Dienst haben eine sehr geringe Neigung, das Beschäftigungssystem freiwillig zu<br />
verlassen. Die Wahrscheinlichkeit ist demnach sehr groß, dass ein Beschäftigter bis<br />
zum Ende seines Dienst- o<strong>der</strong> Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst verbleibt,<br />
wenn nicht ges<strong>und</strong>heitsbedingte Gründe dagegen sprechen. Von wenigen Ausnahmen<br />
abgesehen, führt dies dazu, dass ein Altersjahrgang ab einem bestimmten Alter, wenn<br />
die Zugänge, die durch unterschiedliche Ausbildungsdauern bestimmt sind, abgeschlossen<br />
sind, eine konstante Zahl von Beschäftigten aufweist. In <strong>der</strong> Regel dürfte<br />
dies ab 35 Jahren <strong>der</strong> Fall sein.“ 54<br />
Bei den Beschäftigten im Alter von 35 bis zu 55 Jahren findet praktisch keine<br />
Fluktuation statt. Ab 55 Jahren nimmt die Fluktuation (Personalabgänge aus verschiedenen<br />
Gründen) ein relevantes Ausmaß an.<br />
Der von <strong>der</strong> Behörde vorgenommene Soll-Ist-Vergleich zeigt, dass das Problem <strong>der</strong><br />
„Überalterung“ <strong>der</strong> Belegschaft nicht zuletzt aus <strong>der</strong> Nicht-Einstellung von jüngeren<br />
Beschäftigten resultiert.<br />
54<br />
Jahresbericht Personalstruktur <strong>und</strong> Personalausgaben im Kernbereich <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />
2000, a. a. O., S. 39.<br />
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