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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

wie<strong>der</strong> auf die Tagesordnung gesetzt. Mit einer neuen arbeitszeitpolitischen Initiative<br />

(Jahre 2003/2004) will die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ab dem Jahr 2005<br />

eine Tarifbewegung zur Verkürzung <strong>und</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Arbeitszeit in Gang bringen.<br />

Zusammenfassung: <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Tarifverträge zur <strong>Altersteilzeit</strong><br />

Die tarifvertraglichen Regelungen setzen zumeist an <strong>der</strong> Aufstockung <strong>der</strong> gesetzlich<br />

vorgesehenen ATZ-Leistungen an, um die <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit in finanzieller Hinsicht für<br />

die Beschäftigten attraktiv zu machen. Diese Aufstockung bezieht sich vor allem auf<br />

das Arbeitsentgelt: So wurden für die Metallindustrie 82 Prozent des bisherigen Netto-<br />

Vollzeitentgelts, für den öffentlichen Dienst 83 Prozent, für die Eisen- <strong>und</strong> Stahlindustrie<br />

sowie für die chemische Industrie 85 Prozent des Netto-Vollzeitentgelts tarifvertraglich<br />

vereinbart. Eine Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrages über die<br />

gesetzlich vorgeschriebenen 90 Prozent hinaus findet i.d.R. nicht statt (Ausnahmen:<br />

Eisen- <strong>und</strong> Stahlindustrie = 95 %, Metallindustrie = 95 %). Erst in <strong>der</strong> Tarifr<strong>und</strong>e<br />

2000 wurden in Verbandstarifverträgen anteilige Erstattungen für die späteren<br />

Rentenabschläge vorgesehen. Im Firmentarifvertrag <strong>der</strong> IG Metall mit <strong>der</strong> Volkswagen<br />

AG ist bereits im Jahre 1997 das Problem <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenabschläge beim<br />

vorzeitigen Ruhestand nach <strong>Altersteilzeit</strong> großzügig geregelt worden (paritätische<br />

Aufteilung <strong>der</strong> Rentenabschläge auf Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer). Offenbar waren<br />

jedoch diese günstigen Bedingungen des „Son<strong>der</strong>falls“ Volkswagen nicht verallgemeinerbar<br />

für die gesamte Metallindustrie. Erst in <strong>der</strong> Tarifr<strong>und</strong>e 2000 konnte die IG<br />

Metall in den Verbandstarifverträgen zur <strong>Altersteilzeit</strong> einen teilweisen Ausgleich <strong>der</strong><br />

Rentenabschläge durch eine in <strong>der</strong> Höhe begrenzte Abfindung (maximal 21.600 DM)<br />

tarifvertraglich vereinbaren. Eine weiter gehende Kompensation von Rentenabschlägen<br />

nach <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> ist in <strong>der</strong> Tarifr<strong>und</strong>e 2000 insbeson<strong>der</strong>e in denjenigen<br />

Branchen vereinbart worden, die – mehr noch als die Metallindustrie – durch kontinuierliche<br />

Schichtsysteme geprägt sind: Sowohl in <strong>der</strong> Stahlindustrie als auch in <strong>der</strong><br />

chemischen Industrie werden gemäß Schichtsystem gestaffelte Abfindungen gezahlt<br />

(minimal 21.600 DM/maximal 36.000 DM).<br />

Weiterhin werden in den Tarifverträgen zur <strong>Altersteilzeit</strong> die Anspruchsvoraussetzungen<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten wie auch die Anspruchseinschränkungen geregelt. Bei den<br />

Anspruchsvoraussetzungen (Mindestalter, Anspruch an das vorherige Beschäftigungsverhältnis)<br />

orientieren sich die Tarifverträge weitgehend an den Bestimmungen des<br />

ATZ-Gesetzes: Mindestalter von 55 Jahren, bis zur Einbeziehung <strong>der</strong> <strong>Teil</strong>zeitbeschäftigten:<br />

mindestens 3 Jahre (1080 Kalen<strong>der</strong>tage) Vollzeitbeschäftigung in den letzten<br />

5 Beschäftigungsjahren (ausnahmsweise wird auch – wie im Versicherungsgewerbe –<br />

eine Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren vorausgesetzt). Die Anspruchseinschränkungen<br />

enthalten i. d. R. Überfor<strong>der</strong>ungsschutzklauseln für die Betriebe, die einen<br />

Anspruch <strong>der</strong> Beschäftigten dann ausschließen, wenn ein bestimmter Anteil aller<br />

Beschäftigten (4 % o<strong>der</strong> 5 %) o<strong>der</strong> bestimmter Altersjahrgänge – wie in <strong>der</strong> chemischen<br />

Industrie sowie in <strong>der</strong> Metallindustrie – sich bereits in <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit<br />

befindet. Dabei steigen die Quoten für die älteren Beschäftigten, die gemäß Tarifver-

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