Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
Laufzeit <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>verträge <strong>und</strong> Wahl <strong>der</strong> Lebensstrecke für die <strong>Altersteilzeit</strong><br />
Von den Betriebsvertragsparteien wurde ursprünglich als Regelfall des fünfjährigen<br />
Blockmodells die Lebensstrecke „55 – 57,5 – 60“ Jahre angestrebt. Tatsächlich<br />
weisen aber nur 30 von 165 bisher abgeschlossenen <strong>Altersteilzeit</strong>verträge dieses<br />
Muster auf (18 %). Die in <strong>der</strong> Gesamtbetriebsvereinbarung definierten „Ausnahmefälle“<br />
(Festlegung von maximalen Laufzeiten für über das 60. Lebensjahr hinaus<br />
andauernden <strong>Altersteilzeit</strong>verträgen) bilden jedenfalls gemäß <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Personalabteilung<br />
erstellten Statistik die Mehrheit aller <strong>Altersteilzeit</strong>verträge (nur 42 von 165<br />
Personen beziehen mit 60 Jahren ihre Rente = 25 %). Offenbar werden in <strong>der</strong><br />
betrieblichen Praxis die Wünsche <strong>der</strong> Beschäftigten nach einem späteren Beginn <strong>und</strong><br />
einem späteren Ende <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>phase von dem Betriebsrat <strong>und</strong> <strong>der</strong> Personalabteilung<br />
angenommen.<br />
Auf unseren Wunsch hin hat die Personalabteilung eine Auswertung <strong>der</strong> im Werk<br />
Bremen abgeschlossenen <strong>Altersteilzeit</strong>verträge (Stand: Mai 2003) vorgenommen, mit<br />
<strong>der</strong> die jeweilige Laufzeit des <strong>Altersteilzeit</strong>vertrages (2 – 5 Jahre) in Verbindung mit<br />
<strong>der</strong> Lebensstrecke des Beschäftigten (Lebensalter bei Beginn <strong>der</strong> Arbeitsphase, bei<br />
Beginn <strong>der</strong> Freistellungsphase, bei Beginn des Rentenbezugs) dargestellt werden kann<br />
(vgl. Tabelle 6).<br />
Die Einschätzung des Betriebsrates, <strong>der</strong> über diese Statistik nicht verfügte, bezüglich<br />
<strong>der</strong> dominanten Wahl <strong>der</strong> „Lebensstrecke“ für die <strong>Altersteilzeit</strong>phase wird durch diese<br />
Auswertung bestätigt. Von 85 <strong>Altersteilzeit</strong>verträgen mit fünfjähriger Laufzeit entfallen<br />
nur 30 Verträge auf die Lebensstrecke „55 – 57,5 – 60“ Jahre, 55 Verträge weisen<br />
einen späteren Beginn <strong>und</strong> ein späteres Ende auf, davon allein 40 die Lebensstrecke<br />
„58 – 60,5 – 63“ Jahre. Diese Beschäftigten beenden also faktisch mit ca. 60 Jahren<br />
ihre Berufstätigkeit, gleichzeitig können sie durch diese Streckung die Rentenabschläge<br />
minimieren (Rentenbezug mit vollendetem 63. Lebensjahr: Rentenabschlag = 7,2<br />
Prozent).<br />
Auch bei den Beschäftigten, die Laufzeiten von zwei bis zu vier Jahren <strong>Altersteilzeit</strong><br />
gemäß dem Blockmodell gewählt haben, überwiegt die Orientierung an einem<br />
Rentenbeginn mit 62 o<strong>der</strong> 63 Jahren gegenüber dem frühest möglichen Rentenbeginn<br />
(mit 60 Jahren Altersrente nach <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit). Diese Beschäftigten, insbeson<strong>der</strong>e<br />
die <strong>Entwicklung</strong>singenieure, beginnen bei diesen Laufzeiten in ihrer Mehrheit erst<br />
mit 61 o<strong>der</strong> 62 Jahren mit <strong>der</strong> Freistellungsphase (54 <strong>Altersteilzeit</strong>verträge). Das<br />
Interesse an <strong>der</strong> beruflichen Tätigkeit sowie das Kalkül eines akzeptablen Rentenabschlags,<br />
<strong>der</strong> womöglich noch durch die Betriebsrente ausgeglichen wird, mögen zu<br />
dieser Entscheidung dieser Beschäftigten beigetragen haben.