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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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87<br />

Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

Laufzeit <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>verträge <strong>und</strong> Wahl <strong>der</strong> Lebensstrecke für die <strong>Altersteilzeit</strong><br />

Von den Betriebsvertragsparteien wurde ursprünglich als Regelfall des fünfjährigen<br />

Blockmodells die Lebensstrecke „55 – 57,5 – 60“ Jahre angestrebt. Tatsächlich<br />

weisen aber nur 30 von 165 bisher abgeschlossenen <strong>Altersteilzeit</strong>verträge dieses<br />

Muster auf (18 %). Die in <strong>der</strong> Gesamtbetriebsvereinbarung definierten „Ausnahmefälle“<br />

(Festlegung von maximalen Laufzeiten für über das 60. Lebensjahr hinaus<br />

andauernden <strong>Altersteilzeit</strong>verträgen) bilden jedenfalls gemäß <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Personalabteilung<br />

erstellten Statistik die Mehrheit aller <strong>Altersteilzeit</strong>verträge (nur 42 von 165<br />

Personen beziehen mit 60 Jahren ihre Rente = 25 %). Offenbar werden in <strong>der</strong><br />

betrieblichen Praxis die Wünsche <strong>der</strong> Beschäftigten nach einem späteren Beginn <strong>und</strong><br />

einem späteren Ende <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>phase von dem Betriebsrat <strong>und</strong> <strong>der</strong> Personalabteilung<br />

angenommen.<br />

Auf unseren Wunsch hin hat die Personalabteilung eine Auswertung <strong>der</strong> im Werk<br />

Bremen abgeschlossenen <strong>Altersteilzeit</strong>verträge (Stand: Mai 2003) vorgenommen, mit<br />

<strong>der</strong> die jeweilige Laufzeit des <strong>Altersteilzeit</strong>vertrages (2 – 5 Jahre) in Verbindung mit<br />

<strong>der</strong> Lebensstrecke des Beschäftigten (Lebensalter bei Beginn <strong>der</strong> Arbeitsphase, bei<br />

Beginn <strong>der</strong> Freistellungsphase, bei Beginn des Rentenbezugs) dargestellt werden kann<br />

(vgl. Tabelle 6).<br />

Die Einschätzung des Betriebsrates, <strong>der</strong> über diese Statistik nicht verfügte, bezüglich<br />

<strong>der</strong> dominanten Wahl <strong>der</strong> „Lebensstrecke“ für die <strong>Altersteilzeit</strong>phase wird durch diese<br />

Auswertung bestätigt. Von 85 <strong>Altersteilzeit</strong>verträgen mit fünfjähriger Laufzeit entfallen<br />

nur 30 Verträge auf die Lebensstrecke „55 – 57,5 – 60“ Jahre, 55 Verträge weisen<br />

einen späteren Beginn <strong>und</strong> ein späteres Ende auf, davon allein 40 die Lebensstrecke<br />

„58 – 60,5 – 63“ Jahre. Diese Beschäftigten beenden also faktisch mit ca. 60 Jahren<br />

ihre Berufstätigkeit, gleichzeitig können sie durch diese Streckung die Rentenabschläge<br />

minimieren (Rentenbezug mit vollendetem 63. Lebensjahr: Rentenabschlag = 7,2<br />

Prozent).<br />

Auch bei den Beschäftigten, die Laufzeiten von zwei bis zu vier Jahren <strong>Altersteilzeit</strong><br />

gemäß dem Blockmodell gewählt haben, überwiegt die Orientierung an einem<br />

Rentenbeginn mit 62 o<strong>der</strong> 63 Jahren gegenüber dem frühest möglichen Rentenbeginn<br />

(mit 60 Jahren Altersrente nach <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit). Diese Beschäftigten, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die <strong>Entwicklung</strong>singenieure, beginnen bei diesen Laufzeiten in ihrer Mehrheit erst<br />

mit 61 o<strong>der</strong> 62 Jahren mit <strong>der</strong> Freistellungsphase (54 <strong>Altersteilzeit</strong>verträge). Das<br />

Interesse an <strong>der</strong> beruflichen Tätigkeit sowie das Kalkül eines akzeptablen Rentenabschlags,<br />

<strong>der</strong> womöglich noch durch die Betriebsrente ausgeglichen wird, mögen zu<br />

dieser Entscheidung dieser Beschäftigten beigetragen haben.

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