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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Vom <strong>Teil</strong>zeit- zum Blockmodell: Praktizierte Formen <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />

53<br />

Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

Die Betriebsvereinbarung (Juni 1997) enthielt nicht die Möglichkeit, das Blockmodell<br />

zu wählen. Das Blockmodell wurde ursprünglich von den Betriebsvertragsparteien aus<br />

ges<strong>und</strong>heitspolitischen Gründen nicht favorisiert. Die aus dem Schichtdienst resultierenden<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Belastungen sollten durch die Einführung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> in<br />

Form des <strong>Teil</strong>zeitmodells verringert werden. Damit entsprach die Zielsetzung <strong>der</strong><br />

Betriebsvereinbarung <strong>der</strong> ursprünglichen Intention des <strong>Altersteilzeit</strong>gesetzes („Gesetz<br />

zur För<strong>der</strong>ung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand“). Wegen dieser Umsetzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>, die mit einer Vielfalt von individuellen <strong>und</strong> flexiblen Arbeitszeitmodellen<br />

verb<strong>und</strong>en war, fand das BSAG-Modell auch über die Region Bremen<br />

hinaus Beachtung.<br />

„Da die Bremer Straßenbahn AG als Nahverkehrsunternehmen eine große Erfahrung<br />

mit flexiblen Schichtplanmodellen hat, konnten die Wünsche <strong>der</strong> Mitarbeiter – unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> betrieblichen Belange – in die Zeitplanungen einbezogen<br />

werden. (...) Diese individuellen, flexiblen Modelle sind unserer Ansicht nach ein<br />

wichtiger Gr<strong>und</strong> für die erfolgreiche Einführung des <strong>Altersteilzeit</strong>modells.“ 37<br />

37 A. Kohfeldt, H. Resch, a. a. O., S. 89.

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