Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Vom <strong>Teil</strong>zeit- zum Blockmodell: Praktizierte Formen <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />
53<br />
Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
Die Betriebsvereinbarung (Juni 1997) enthielt nicht die Möglichkeit, das Blockmodell<br />
zu wählen. Das Blockmodell wurde ursprünglich von den Betriebsvertragsparteien aus<br />
ges<strong>und</strong>heitspolitischen Gründen nicht favorisiert. Die aus dem Schichtdienst resultierenden<br />
ges<strong>und</strong>heitlichen Belastungen sollten durch die Einführung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> in<br />
Form des <strong>Teil</strong>zeitmodells verringert werden. Damit entsprach die Zielsetzung <strong>der</strong><br />
Betriebsvereinbarung <strong>der</strong> ursprünglichen Intention des <strong>Altersteilzeit</strong>gesetzes („Gesetz<br />
zur För<strong>der</strong>ung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand“). Wegen dieser Umsetzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>, die mit einer Vielfalt von individuellen <strong>und</strong> flexiblen Arbeitszeitmodellen<br />
verb<strong>und</strong>en war, fand das BSAG-Modell auch über die Region Bremen<br />
hinaus Beachtung.<br />
„Da die Bremer Straßenbahn AG als Nahverkehrsunternehmen eine große Erfahrung<br />
mit flexiblen Schichtplanmodellen hat, konnten die Wünsche <strong>der</strong> Mitarbeiter – unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> betrieblichen Belange – in die Zeitplanungen einbezogen<br />
werden. (...) Diese individuellen, flexiblen Modelle sind unserer Ansicht nach ein<br />
wichtiger Gr<strong>und</strong> für die erfolgreiche Einführung des <strong>Altersteilzeit</strong>modells.“ 37<br />
37 A. Kohfeldt, H. Resch, a. a. O., S. 89.