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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

• Mit Vollendung des 59. Lebensjahres bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres<br />

• Mit Vollendung des 60. Lebensjahres bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres“<br />

Bei einer fünfjährigen Laufzeit eines <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisses wird also das<br />

Blockmodell „55 – 57 ½ – 60“ angestrebt; bis zum vollendeten 58. Lebensjahr wird<br />

noch eine fünfjährige Laufzeit (bis zum vollendeten 63. Lebensjahr) ermöglicht,<br />

während mit vollendetem 59. bzw. 60. Lebensjahr nur noch eine drei- bzw. zweijährige<br />

Laufzeit des <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisses bis zum vollendeten 62. Lebensjahr<br />

toleriert wird. Allerdings sollte nach Aussage <strong>der</strong> Betriebsvertragsparteien die <strong>Altersteilzeit</strong><br />

nur in Ausnahmefällen über das 60. Lebensjahr hinaus andauern. Diese<br />

Definition <strong>der</strong> betrieblichen Altersgrenze entspricht <strong>der</strong> Sichtweise <strong>der</strong> meisten<br />

Angestellten, welche in ihrer Lebensplanung gleichfalls die „magische Zahl“ 60 als<br />

Zeitpunkt für ihren Übergang in den Ruhestand zugr<strong>und</strong>e legen.<br />

Aufstockung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>-Leistungen<br />

Die Höhe des <strong>Altersteilzeit</strong>-Entgeltes beträgt die Hälfte des bisherigen Bruttomonatsentgeltes.<br />

Bei <strong>der</strong> Berechnung des Bruttomonatsentgeltes werden gemäß Gesamtbetriebsvereinbarung<br />

(wie auch gemäß Tarifvertrag) das Urlaubs- <strong>und</strong> Weihnachtsgeld<br />

nicht berücksichtigt: „Zur Bemessungsbasis zählen nicht <strong>tarifliche</strong>s<br />

Urlaubsgeld, <strong>tarifliche</strong> Son<strong>der</strong>zahlung, AT-Jahresson<strong>der</strong>vergütung, Überst<strong>und</strong>envergütung<br />

<strong>und</strong> Pauschalvergütung von Mehrarbeit, Vermögenswirksame Leistungen<br />

gemäß Tarifvertrag, Jubiläumsgeld <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e einmalige geldliche Zuwendungen,<br />

wohl aber regelmäßige Zulagen, die bei <strong>der</strong> Berechnung des <strong>tarifliche</strong>n Urlaubs- <strong>und</strong><br />

Weihnachtsgeldes berücksichtigt werden.“<br />

Der Aufstockungsbetrag soll gemäß Gesamtbetriebsvereinbarung so bemessen<br />

werden, „dass die Mitarbeiterin/<strong>der</strong> Mitarbeiter mindestens 85 % des um die gesetzlichen<br />

Abzüge, die gewöhnlich anfallen, vermin<strong>der</strong>ten Bruttomonatsentgelts erhält“.<br />

Während <strong>der</strong> zuständige Tarifvertrag über <strong>Altersteilzeit</strong> ein monatliches Nettoentgelt<br />

von mindestens 82 Prozent vorsieht, ist also mit <strong>der</strong> Gesamtbetriebsvereinbarung das<br />

monatliche Nettoentgelt noch etwas – auf mindestens 85 Prozent – verbessert<br />

worden.<br />

Auch bei <strong>der</strong> Zahlung des Urlaubs- <strong>und</strong> Weihnachtsgeldes werden gegenüber den<br />

Bestimmungen des Tarifvertrages über <strong>Altersteilzeit</strong> die Airbus-Beschäftigten in<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> nach Aussage des Betriebsrates bessergestellt: Während <strong>der</strong> Arbeitsphase<br />

erhalten sie – auf Basis ihres <strong>Altersteilzeit</strong>-Bruttomonatsentgeltes – 85 Prozent des<br />

Weihnachtsgeldes sowie 85 Prozent des Urlaubsgeldes (also von 50 Prozent jeweils<br />

85 Prozent), während <strong>der</strong> Freistellungsphase erhalten sie noch 60 Prozent des<br />

Weihnachtsgeldes auf Basis ihres <strong>Altersteilzeit</strong>-Bruttomonatsentgeltes.<br />

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden vom Unternehmen –<br />

entsprechend zur Regelung des Tarifvertrages – während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />

auf insgesamt 95 Prozent des bisherigen Bruttomonatsentgeltes aufgestockt (das<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz sieht 90 % vor). Die Bestimmung des Tarifvertrages, dass bei<br />

80

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