Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
Stahlwerke Bremen GmbH<br />
<strong>Altersteilzeit</strong>: vom Personalumbau zum Personalabbau<br />
Regelungen des Tarifvertrages<br />
In <strong>der</strong> Stahlindustrie (Nie<strong>der</strong>sachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen) wurde im Jahr<br />
2000 ein neuer Tarifvertrag zur <strong>Altersteilzeit</strong> abgeschlossen, <strong>der</strong> auf einer Rahmenregelung<br />
für betriebliche Vereinbarungen aus dem Jahr 1998 aufbaute. Diese<br />
<strong>tarifliche</strong> Vereinbarung (März 1998) verfolgte das Ziel, eine Gr<strong>und</strong>lage für Betriebsvereinbarungen<br />
zur <strong>Altersteilzeit</strong> zu ermöglichen – einschließlich <strong>der</strong> Anwendung eines<br />
langfristigen Blockmodells nach dem ATZ-Gesetz. In <strong>der</strong> Tarifr<strong>und</strong>e 2000 wurde in<br />
<strong>der</strong> Stahlindustrie neben <strong>der</strong> zweistufigen Einkommenserhöhung auch eine Verbesserung<br />
<strong>der</strong> ATZ-Regelungen vereinbart. Ab 1. Juni 2000 haben Beschäftigte nach<br />
vollendetem 55. Lebensjahr einen Anspruch auf <strong>Altersteilzeit</strong> über eine Dauer von<br />
zwei bis zu sechs Jahren. Das ATZ-Arbeitsentgelt wird auf 85 Prozent des letzten<br />
Nettoeinkommens aufgestockt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Rentenversicherungsbeitrag auf 95 Prozent<br />
angehoben. Wie schon in <strong>der</strong> chemischen Industrie (März 2000) wurde auch in <strong>der</strong><br />
Stahlindustrie ein <strong>Teil</strong>ausgleich für die Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt<br />
vereinbart (Juni 2000). Gleichfalls für maximal 48 Monate wird eine nach Schichtsystem<br />
gestaffelte „Abfindung“ vom Arbeitgeber geleistet: Pro Monat des vorzeitigen<br />
Rentenbezugs erhalten Beschäftigte mit regelmäßiger Wechselschicht 750 DM,<br />
Beschäftigte in Wechselschicht mit regelmäßiger Nachtarbeit 550 DM sowie die<br />
übrigen Beschäftigten 450 DM. Weiterhin werden die Beträge ab 1. Januar 2002<br />
dynamisiert <strong>und</strong> jährlich um ein Prozent angehoben (Laufzeit dieses Tarifvertrages:<br />
31. Dez. 2006). Auch <strong>der</strong> Insolvenzschutz <strong>der</strong> Arbeitnehmer-Ansprüche ist in diesem<br />
Tarifvertrag geregelt worden. Außerdem kann gemäß Tarifvertrag eine freiwillige<br />
Betriebsvereinbarung zwecks Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen für<br />
die langfristige Vermögensbildung zur Alterssicherung abgeschlossen werden. Der<br />
Tarifvertrag zur <strong>Altersteilzeit</strong> in <strong>der</strong> Stahlindustrie enthält eine Anspruchseinschränkung:<br />
4 Prozent aller Beschäftigten können die <strong>Altersteilzeit</strong> in Anspruch nehmen; bei<br />
mehreren geltend gemachten Ansprüchen erhalten die Vollkonti-Beschäftigten Vorrang<br />
(sofern nicht abweichende Regelungen durch Betriebsvereinbarungen bestehen).<br />
Regelungen <strong>der</strong> Betriebsvereinbarung<br />
Bei den Stahlwerken Bremen bestand auf Basis <strong>der</strong> <strong>tarifliche</strong>n Vereinbarung (März<br />
1998) eine Betriebsvereinbarung zur <strong>Altersteilzeit</strong> (Okt. 1998), welche bereits das<br />
Blockmodell ermöglichte. Auf Basis des neuen Tarifvertrages (1. Juni 2000) wurde<br />
von den Betriebsvertragsparteien die Betriebsvereinbarung über <strong>Altersteilzeit</strong> neu<br />
geregelt (1. Okt. 2000). Die Laufzeit dieser Betriebsvereinbarung entspricht <strong>der</strong> des<br />
Tarifvertrages (31. Dez. 2006).<br />
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