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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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17<br />

Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

mern 8 (von denen ca. 1,4 Millionen 55 Jahre <strong>und</strong> älter waren). Ende 2000, also ein<br />

Jahr nach Inkrafttreten des 1. Gesetzes sowie ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des<br />

2. Gesetzes zur Fortentwicklung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>, waren bereits 580 Tarifverträge zur<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> abgeschlossen worden – mit einem Geltungsbereich von ca. 15,5<br />

Millionen Arbeitnehmern. Die beiden im Jahre 2000 in Kraft getretenen Gesetze<br />

haben also mit ihren wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Verbesserungen einen nachhaltigen<br />

Schub beim Abschluss von zahlreichen Verbands- <strong>und</strong> Firmentarifverträgen zur<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> ausgelöst. Ende 2001 waren beim B<strong>und</strong>esarbeitsministerium ca. 690<br />

Tarifverträge zur För<strong>der</strong>ung von <strong>Altersteilzeit</strong> gemeldet – mit einem Geltungsbereich<br />

von ca. 16,2 Millionen Beschäftigten 9 .<br />

Die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Tarifverträge zur <strong>Altersteilzeit</strong> ist nach Branchen sehr unterschiedlich<br />

<strong>und</strong> kann hier nicht im Einzelnen nachvollzogen werden. Wir beschränken<br />

uns in diesem Bericht weitgehend auf diejenigen Branchen, denen die von uns in<br />

Bremen untersuchten Betriebe <strong>und</strong> Behörden angehören.<br />

Für die IG Metall hatte <strong>der</strong> im Sommer 1997 mit VW abgeschlossene Tarifvertrag zur<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> (Bezirksleitung Hannover) eine Vorbildfunktion. Hinter diesem Tarifvertrag<br />

steht die Idee eines betrieblichen Generationenvertrages, mit dem Konflikte<br />

zwischen den Generationen minimiert werden sollen. Nach dem Tarifvertrag zur<br />

Beschäftigungssicherung, den die IG Metall bei VW durchgesetzt hatte, <strong>der</strong> betriebsbedingte<br />

Kündigungen gänzlich ausschließt, müssen die Auszubildenden nach<br />

Abschluss ihrer Lehre in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.<br />

Durch die Abschaffung <strong>der</strong> sog. Vorruhestandsregelung durch die B<strong>und</strong>esregierung<br />

(1996) war jedoch den älteren VW-Beschäftigten das vorzeitige Ausscheiden aus dem<br />

Betrieb „verbaut“. Die gesetzliche Regelung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> (1996) ist mit zu großen<br />

finanziellen Einbußen für die Beschäftigten verb<strong>und</strong>en. Die IG Metall <strong>und</strong> VW haben<br />

das gesetzliche Modell tariflich so ausgestattet, dass ein vorzeitiger Ausstieg aus dem<br />

Erwerbsleben über die <strong>Altersteilzeit</strong> einen zumutbaren Ausweg für die Beschäftigten<br />

darstellt. Damit wird zugleich die Übernahme <strong>der</strong> Ausgebildeten nach Abschluss ihrer<br />

Lehre gesichert.<br />

Das ATZ-Modell <strong>der</strong> IG Metall bei Volkswagen 10 beinhaltet weitreichende <strong>tarifliche</strong><br />

Aufstockungen <strong>der</strong> gesetzlich vorgesehenen ATZ-Leistungen, die in den späteren<br />

Verbandstarifverträgen <strong>der</strong> IG Metall nicht im selben Umfang realisiert werden<br />

konnten: So wird das Entgelt für die <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit von 70 auf 85 Prozent<br />

aufgestockt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Rentenversicherungsbeitrag sogar von 90 auf 100 Prozent<br />

8 B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung, Hg., <strong>Altersteilzeit</strong> ab 55, a.a.O., Stand: Mai 2000.<br />

Diese Broschüre, die ständig aktualisiert wird, listet sämtliche Branchen- <strong>und</strong> Firmentarifverträge zur<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> auf, die beim B<strong>und</strong>esministerium gemeldet werden.<br />

9 BMAS, Hg., <strong>Altersteilzeit</strong> ab 55, a.a.O., Stand: Januar 2002.<br />

10<br />

Vgl. IG Metall, Bezirksleitung Hannover, <strong>Altersteilzeit</strong> – Das Modell <strong>der</strong> IG Metall bei Volkswagen,<br />

November 1997, S. 20 ff.

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