22.10.2012 Aufrufe

Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

47<br />

Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

gewöhnlich anfallen, vermin<strong>der</strong>ten bisherigen Entgeltes.<br />

Bisheriges Entgelt ist das Arbeitsentgelt, das <strong>der</strong>/die altersteilzeitarbeitende Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin<br />

für eine Arbeitsleistung bei bisheriger wöchentlicher Arbeitszeit<br />

vor <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> zu beanspruchen hätte, soweit es im jeweiligen Monat die<br />

Beitragsbemessungsgrenze <strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung nicht überschreitet.<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Berechnung für das <strong>Altersteilzeit</strong>entgelt ist bei bislang vollbeschäftigten<br />

Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen das in den letzten drei Monaten vor Beginn des<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisses erzielte bisherige beitragspflichtige Bruttoentgelt<br />

ohne Berücksichtigung von Überst<strong>und</strong>en; bei bislang teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen<br />

wird das zugr<strong>und</strong>e zulegende Bruttoentgelt auf <strong>der</strong> Basis des<br />

St<strong>und</strong>endurchschnitts <strong>der</strong> letzten 24 Monate (...) ermittelt.“ Zum beitragspflichtigen<br />

Arbeitsentgelt zählen gemäß Tarifvertrag (Juli 2000) weiterhin die schon in <strong>der</strong><br />

Betriebsvereinbarung (Juni 1997) aufgeführten Zulagen <strong>und</strong> Zuwendungen.<br />

Die vom Personalleiter <strong>und</strong> vom Arbeitsdirektor <strong>der</strong> BSAG aufgestellte Abbildung zeigt<br />

anschaulich, wie sich die 85 %-Garantie des Nettoeinkommens – am Beispiel eines<br />

Vollzeitbeschäftigten – sowohl von <strong>der</strong> finanziellen Belastung für das Unternehmen<br />

(vgl. Abbildung 2) als auch für die Höhe des Arbeitnehmereinkommens darstellt.<br />

„Das fiktive Vollzeitnetto wird ermittelt aus dem durchschnittlichen Entgelt <strong>der</strong> letzten<br />

drei abgerechneten Monate ohne Überst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> ohne steuerfreie Zuschläge sowie<br />

je ein Zwölftel des <strong>tarifliche</strong>n Weihnachtsgeldes <strong>und</strong> des Urlaubsgeldes. Hinzu<br />

kommen 20 % Aufstockungsbeiträge durch das Arbeitsamt <strong>und</strong> die zusätzliche,<br />

maximal 15%ige Aufstockung durch das Unternehmen bis auf 85 % des Vollzeit-<br />

Nettoentgelts.“ 34<br />

Abbildung 2: Akzeptable 85 %-Einkommensgarantie (BSAG)<br />

BSAG-Aufstockung bis 85 %<br />

des Vollzeit-Netto (max. 15 %)<br />

20 % Aufstockung*<br />

vom 50 %-ATZ-Brutto<br />

50 % des Vollzeitlohns<br />

für geleistete<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>arbeit<br />

(unterliegt <strong>der</strong> SV<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Lohnsteuer)<br />

Entspricht<br />

85 % des<br />

fiktiven<br />

Vollzeit-Netto-<br />

Einkommens<br />

*bei Wie<strong>der</strong>besetzung Erstattung durch die B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit<br />

34<br />

A. Kohfeldt, H. Resch, Das Staffelholz weitergeben – ein erfolgreiches <strong>Altersteilzeit</strong>modell,<br />

a. a. O., S. 89.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!