Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
gewöhnlich anfallen, vermin<strong>der</strong>ten bisherigen Entgeltes.<br />
Bisheriges Entgelt ist das Arbeitsentgelt, das <strong>der</strong>/die altersteilzeitarbeitende Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin<br />
für eine Arbeitsleistung bei bisheriger wöchentlicher Arbeitszeit<br />
vor <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> zu beanspruchen hätte, soweit es im jeweiligen Monat die<br />
Beitragsbemessungsgrenze <strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung nicht überschreitet.<br />
Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Berechnung für das <strong>Altersteilzeit</strong>entgelt ist bei bislang vollbeschäftigten<br />
Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen das in den letzten drei Monaten vor Beginn des<br />
<strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisses erzielte bisherige beitragspflichtige Bruttoentgelt<br />
ohne Berücksichtigung von Überst<strong>und</strong>en; bei bislang teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen<br />
wird das zugr<strong>und</strong>e zulegende Bruttoentgelt auf <strong>der</strong> Basis des<br />
St<strong>und</strong>endurchschnitts <strong>der</strong> letzten 24 Monate (...) ermittelt.“ Zum beitragspflichtigen<br />
Arbeitsentgelt zählen gemäß Tarifvertrag (Juli 2000) weiterhin die schon in <strong>der</strong><br />
Betriebsvereinbarung (Juni 1997) aufgeführten Zulagen <strong>und</strong> Zuwendungen.<br />
Die vom Personalleiter <strong>und</strong> vom Arbeitsdirektor <strong>der</strong> BSAG aufgestellte Abbildung zeigt<br />
anschaulich, wie sich die 85 %-Garantie des Nettoeinkommens – am Beispiel eines<br />
Vollzeitbeschäftigten – sowohl von <strong>der</strong> finanziellen Belastung für das Unternehmen<br />
(vgl. Abbildung 2) als auch für die Höhe des Arbeitnehmereinkommens darstellt.<br />
„Das fiktive Vollzeitnetto wird ermittelt aus dem durchschnittlichen Entgelt <strong>der</strong> letzten<br />
drei abgerechneten Monate ohne Überst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> ohne steuerfreie Zuschläge sowie<br />
je ein Zwölftel des <strong>tarifliche</strong>n Weihnachtsgeldes <strong>und</strong> des Urlaubsgeldes. Hinzu<br />
kommen 20 % Aufstockungsbeiträge durch das Arbeitsamt <strong>und</strong> die zusätzliche,<br />
maximal 15%ige Aufstockung durch das Unternehmen bis auf 85 % des Vollzeit-<br />
Nettoentgelts.“ 34<br />
Abbildung 2: Akzeptable 85 %-Einkommensgarantie (BSAG)<br />
BSAG-Aufstockung bis 85 %<br />
des Vollzeit-Netto (max. 15 %)<br />
20 % Aufstockung*<br />
vom 50 %-ATZ-Brutto<br />
50 % des Vollzeitlohns<br />
für geleistete<br />
<strong>Altersteilzeit</strong>arbeit<br />
(unterliegt <strong>der</strong> SV<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Lohnsteuer)<br />
Entspricht<br />
85 % des<br />
fiktiven<br />
Vollzeit-Netto-<br />
Einkommens<br />
*bei Wie<strong>der</strong>besetzung Erstattung durch die B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit<br />
34<br />
A. Kohfeldt, H. Resch, Das Staffelholz weitergeben – ein erfolgreiches <strong>Altersteilzeit</strong>modell,<br />
a. a. O., S. 89.