Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
Schaubild 2: Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach Alter <strong>und</strong> Geschlecht (2000)<br />
⎯◆⎯ männlich ⎯⎯ weiblich<br />
Die Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Altersstruktur nach den drei Statusgruppen (vgl. Schaubild 3)<br />
zeigt ein überraschendes Ergebnis: Das Problem <strong>der</strong> schiefen Altersverteilung ist in<br />
erster Linie ein „Beamtenproblem“ (Gipfel bei 51 – 52 Lebensjahren sowie bei 56 –<br />
57 Lebensjahren im Jahre 2000). Die Unkündbarkeit von Beamten nimmt dem<br />
öffentlichen Arbeitgeber die Möglichkeit, die schiefe Altersverteilung in Richtung einer<br />
normalen Altersstruktur zu verän<strong>der</strong>n.<br />
„Die Altersstruktur <strong>der</strong> Angestellten <strong>und</strong> Arbeiter ist relativ ausgewogen. Nur bei den<br />
Beamten ist eine relative „Überalterung“ zu verzeichnen. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für die<br />
männlichen Beamten. Ihr Durchschnittsalter beträgt 48,0 Jahre. Die hohe Zahl <strong>der</strong><br />
Beamten,die 44 Jahre o<strong>der</strong> älter sind, ist die Ursache für die zunehmende Fluktuation<br />
<strong>und</strong> die wachsenden Versorgungslasten.“ 45<br />
45<br />
Jahresbericht Personalstruktur <strong>und</strong> Personalausgaben im Kernbereich <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />
2000, a. a. O., S. 24.