Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
älteren Beschäftigten wählen eine kürzere Dauer, die jüngeren dagegen eine längere<br />
Dauer <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>phase. Beiden Gruppen steht gleichwohl als Zielpunkt ihres<br />
tatsächlichen – nicht rechtlichen – Ausscheidens aus dem aktiven Berufsleben<br />
(Blockmodell) die magische Zahl „60“ vor Augen: Bei einer sechsjährigen Laufzeit des<br />
<strong>Altersteilzeit</strong>vertrages (Beginn <strong>der</strong> Arbeitsphase mit 57 Lebensjahren, Beginn <strong>der</strong><br />
Freistellungsphase mit 60 Lebensjahren, Beginn des Rentenbezugs mit 63 Lebensjahren)<br />
beenden die Beschäftigten faktisch ihre Berufstätigkeit mit 60 Jahren. Bisher<br />
betrug das durchschnittliche Lebensalter, in dem die Beschäftigten des öffentlichen<br />
Dienstes in den Ruhestand traten (ohne <strong>Altersteilzeit</strong>) 60 Jahre. Damit orientieren<br />
sich die meisten <strong>Altersteilzeit</strong>-Beschäftigten im öffentlichen Dienst hinsichtlich ihres<br />
tatsächlichen Ausscheidens aus dem aktiven Dienst (mit 60 Jahren) weiterhin an <strong>der</strong><br />
bisherigen Praxis des Übergangs in den Ruhestand. Gleichzeitig können sie durch die<br />
Streckung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>phase (Blockmodell) die Rentenabschläge in vertretbaren<br />
Grenzen halten.<br />
Obwohl die Auswertung keine Kombination <strong>der</strong> Laufzeiten <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>verträge<br />
mit dem jeweiligen Lebensalter <strong>der</strong> Beschäftigten (Alter beim Anfang <strong>und</strong> beim Ende<br />
<strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>phase) enthält, lässt sich aus <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>verträge<br />
nach Alter <strong>und</strong> Geschlecht die Folgerung ziehen, dass die Beschäftigten im Alter von<br />
56 bis zu 61 Jahren den Schwerpunkt <strong>der</strong> bestehenden <strong>Altersteilzeit</strong>verträge bilden<br />
(von den 1.603 <strong>Altersteilzeit</strong>fällen befinden sich 194 Personen bereits in <strong>der</strong> Freistellungsphase,<br />
von 1.603 <strong>Altersteilzeit</strong>fällen sind 192 Personen im Alter von 62 u.<br />
m. Jahren; diese beiden Personengruppen dürften weitgehend identisch sein).<br />
„Insgesamt ist es so, dass das Blockmodell in <strong>der</strong> Regel sehr viel stärker genutzt wird<br />
als das <strong>Teil</strong>zeitmodell, <strong>und</strong> zwar hauptsächlich deswegen, weil die <strong>Altersteilzeit</strong><br />
eigentlich als eine Maßnahme des geplanten Ausscheidens begriffen wird. Ein 55-<br />
Jähriger überlegt sich halt, zu welchem Zeitpunkt er ausscheiden will, <strong>und</strong> wählt dann<br />
entsprechend das Blockmodell. Ich glaube, das ist das Hauptmotiv, darum wird das<br />
<strong>Teil</strong>zeitmodell so selten genutzt im großen Ganzen.“ (Referatsleiter)<br />
Die Laufzeit des <strong>Altersteilzeit</strong>vertrages wird von den Beschäftigten in Verbindung mit<br />
ihrem Lebensalter <strong>und</strong> ihrer Kalkulation <strong>der</strong> Rentenabschläge bestimmt: „Die meisten<br />
wählen Blockmodelle, <strong>und</strong> wenn einer mit 58 <strong>Altersteilzeit</strong> zum Beispiel macht,<br />
überlegt er es sich sehr genau, wegen <strong>der</strong> Rentenversicherung bei Angestellten, ob er<br />
seine Phasen nicht so legt, dass er dann mit 65 ausscheidet ohne Rentenabschläge<br />
zu bekommen, <strong>und</strong> Beamte, wenn sie es wählen, tun das genau so. Also, die dann<br />
quasi kalkulieren, also welche Versorgungsabschläge sind sie eigentlich bereit, in Kauf<br />
zu nehmen, <strong>und</strong> wählen dadurch die Dauer <strong>der</strong> Phasen.“ (Referatsleiter)