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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

älteren Beschäftigten wählen eine kürzere Dauer, die jüngeren dagegen eine längere<br />

Dauer <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>phase. Beiden Gruppen steht gleichwohl als Zielpunkt ihres<br />

tatsächlichen – nicht rechtlichen – Ausscheidens aus dem aktiven Berufsleben<br />

(Blockmodell) die magische Zahl „60“ vor Augen: Bei einer sechsjährigen Laufzeit des<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>vertrages (Beginn <strong>der</strong> Arbeitsphase mit 57 Lebensjahren, Beginn <strong>der</strong><br />

Freistellungsphase mit 60 Lebensjahren, Beginn des Rentenbezugs mit 63 Lebensjahren)<br />

beenden die Beschäftigten faktisch ihre Berufstätigkeit mit 60 Jahren. Bisher<br />

betrug das durchschnittliche Lebensalter, in dem die Beschäftigten des öffentlichen<br />

Dienstes in den Ruhestand traten (ohne <strong>Altersteilzeit</strong>) 60 Jahre. Damit orientieren<br />

sich die meisten <strong>Altersteilzeit</strong>-Beschäftigten im öffentlichen Dienst hinsichtlich ihres<br />

tatsächlichen Ausscheidens aus dem aktiven Dienst (mit 60 Jahren) weiterhin an <strong>der</strong><br />

bisherigen Praxis des Übergangs in den Ruhestand. Gleichzeitig können sie durch die<br />

Streckung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>phase (Blockmodell) die Rentenabschläge in vertretbaren<br />

Grenzen halten.<br />

Obwohl die Auswertung keine Kombination <strong>der</strong> Laufzeiten <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>verträge<br />

mit dem jeweiligen Lebensalter <strong>der</strong> Beschäftigten (Alter beim Anfang <strong>und</strong> beim Ende<br />

<strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>phase) enthält, lässt sich aus <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>verträge<br />

nach Alter <strong>und</strong> Geschlecht die Folgerung ziehen, dass die Beschäftigten im Alter von<br />

56 bis zu 61 Jahren den Schwerpunkt <strong>der</strong> bestehenden <strong>Altersteilzeit</strong>verträge bilden<br />

(von den 1.603 <strong>Altersteilzeit</strong>fällen befinden sich 194 Personen bereits in <strong>der</strong> Freistellungsphase,<br />

von 1.603 <strong>Altersteilzeit</strong>fällen sind 192 Personen im Alter von 62 u.<br />

m. Jahren; diese beiden Personengruppen dürften weitgehend identisch sein).<br />

„Insgesamt ist es so, dass das Blockmodell in <strong>der</strong> Regel sehr viel stärker genutzt wird<br />

als das <strong>Teil</strong>zeitmodell, <strong>und</strong> zwar hauptsächlich deswegen, weil die <strong>Altersteilzeit</strong><br />

eigentlich als eine Maßnahme des geplanten Ausscheidens begriffen wird. Ein 55-<br />

Jähriger überlegt sich halt, zu welchem Zeitpunkt er ausscheiden will, <strong>und</strong> wählt dann<br />

entsprechend das Blockmodell. Ich glaube, das ist das Hauptmotiv, darum wird das<br />

<strong>Teil</strong>zeitmodell so selten genutzt im großen Ganzen.“ (Referatsleiter)<br />

Die Laufzeit des <strong>Altersteilzeit</strong>vertrages wird von den Beschäftigten in Verbindung mit<br />

ihrem Lebensalter <strong>und</strong> ihrer Kalkulation <strong>der</strong> Rentenabschläge bestimmt: „Die meisten<br />

wählen Blockmodelle, <strong>und</strong> wenn einer mit 58 <strong>Altersteilzeit</strong> zum Beispiel macht,<br />

überlegt er es sich sehr genau, wegen <strong>der</strong> Rentenversicherung bei Angestellten, ob er<br />

seine Phasen nicht so legt, dass er dann mit 65 ausscheidet ohne Rentenabschläge<br />

zu bekommen, <strong>und</strong> Beamte, wenn sie es wählen, tun das genau so. Also, die dann<br />

quasi kalkulieren, also welche Versorgungsabschläge sind sie eigentlich bereit, in Kauf<br />

zu nehmen, <strong>und</strong> wählen dadurch die Dauer <strong>der</strong> Phasen.“ (Referatsleiter)

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