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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

Die Betriebsvereinbarung ermöglicht den <strong>Altersteilzeit</strong>-Beschäftigten bei <strong>der</strong> Verteilung<br />

ihrer Arbeitszeit eine Vielfalt von Optionen:<br />

„Die wöchentliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in <strong>Altersteilzeit</strong> beträgt die Hälfte<br />

<strong>der</strong> regelmäßigen Wochenarbeitzeit. Die Verteilung <strong>der</strong> Arbeitszeit erfolgt nach zwei<br />

Modellen.<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> Arbeitsmodell 1<br />

Soweit die Arbeitszeit innerhalb eines Jahreszeitraumes im Durchschnitt die Hälfte <strong>der</strong><br />

regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreitet, kann gem. den Vorschriften<br />

des <strong>Altersteilzeit</strong>gesetzes einzelvertraglich vereinbart werden, daß <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer<br />

– täglich mit <strong>der</strong> hälftigen Arbeitszeit,<br />

– nur eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Woche,<br />

– im wöchentlichen Wechsel,<br />

– im monatlichen Wechsel<br />

arbeitet.<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> Arbeitsmodell 2<br />

Es kann einzelvertraglich vereinbart werden, daß die während <strong>der</strong> Gesamtdauer des<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>arbeitsverhältnisses anfallende Arbeitszeit in einem Zeitraum bis zu 5<br />

Jahren so verteilt wird, daß diese in <strong>der</strong> ersten Hälfte des Zeitraumes in Vollzeit<br />

geleistet wird (Arbeitsphase) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Arbeitnehmer in <strong>der</strong> zweiten Hälfte von <strong>der</strong><br />

Arbeitsleistung freigestellt wird (Freistellungsphase).“ (Betriebsvereinbarung, § 3)<br />

Aufstockung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>-Leistungen<br />

Die Berechnung des Arbeitsentgeltes für die <strong>Altersteilzeit</strong>-Beschäftigten wird gemäß<br />

Tarifvertrag auf Jahresbasis vorgenommen: „Die Vergütung für die <strong>Altersteilzeit</strong><br />

errechnet sich auf <strong>der</strong> Basis des Entgeltes, das <strong>der</strong> Arbeitnehmer bei einer Vollzeitbeschäftigung<br />

im Kalen<strong>der</strong>jahr erzielt hätte. Einzelheiten sind durch Betriebsvereinbarung<br />

zu regeln.“ (Tarifvertrag)<br />

Gemäß Betriebsvereinbarung werden auf Jahresbasis die <strong>tarifliche</strong>n Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

bei <strong>der</strong> Berechnung des monatlichen Arbeitsentgeltes für die <strong>Altersteilzeit</strong>-<br />

Beschäftigten mit eingeschlossen.<br />

„Das monatliche Arbeitsentgelt errechnet sich nach Maßgabe <strong>der</strong> gemäß dieser<br />

Vereinbarung reduzierten Arbeitszeit wie folgt:<br />

Monatsentgelt x 12 + Urlaubsgeld + Jahresson<strong>der</strong>zahlung + VL<br />

12 x 2<br />

Die Vergütung ist unabhängig von dem gewählten Arbeitszeitmodell während <strong>der</strong><br />

Gesamtdauer des <strong>Altersteilzeit</strong>arbeitsverhältnisses zu zahlen.“ (Betriebsvereinbarung)<br />

Wie ein Muster-<strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsvertrag des Betriebes zeigt, werden das Urlaubsgeld<br />

(etwa ein Drittel eines Monatsentgeltes) <strong>und</strong> die Jahresson<strong>der</strong>zahlung (Weihnachtsgeld<br />

= 13. Monatsentgelt) sowie die vermögenswirksamen Leistungen zusam-

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