Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
Die Betriebsvereinbarung ermöglicht den <strong>Altersteilzeit</strong>-Beschäftigten bei <strong>der</strong> Verteilung<br />
ihrer Arbeitszeit eine Vielfalt von Optionen:<br />
„Die wöchentliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in <strong>Altersteilzeit</strong> beträgt die Hälfte<br />
<strong>der</strong> regelmäßigen Wochenarbeitzeit. Die Verteilung <strong>der</strong> Arbeitszeit erfolgt nach zwei<br />
Modellen.<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> Arbeitsmodell 1<br />
Soweit die Arbeitszeit innerhalb eines Jahreszeitraumes im Durchschnitt die Hälfte <strong>der</strong><br />
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreitet, kann gem. den Vorschriften<br />
des <strong>Altersteilzeit</strong>gesetzes einzelvertraglich vereinbart werden, daß <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer<br />
– täglich mit <strong>der</strong> hälftigen Arbeitszeit,<br />
– nur eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Woche,<br />
– im wöchentlichen Wechsel,<br />
– im monatlichen Wechsel<br />
arbeitet.<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> Arbeitsmodell 2<br />
Es kann einzelvertraglich vereinbart werden, daß die während <strong>der</strong> Gesamtdauer des<br />
<strong>Altersteilzeit</strong>arbeitsverhältnisses anfallende Arbeitszeit in einem Zeitraum bis zu 5<br />
Jahren so verteilt wird, daß diese in <strong>der</strong> ersten Hälfte des Zeitraumes in Vollzeit<br />
geleistet wird (Arbeitsphase) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Arbeitnehmer in <strong>der</strong> zweiten Hälfte von <strong>der</strong><br />
Arbeitsleistung freigestellt wird (Freistellungsphase).“ (Betriebsvereinbarung, § 3)<br />
Aufstockung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>-Leistungen<br />
Die Berechnung des Arbeitsentgeltes für die <strong>Altersteilzeit</strong>-Beschäftigten wird gemäß<br />
Tarifvertrag auf Jahresbasis vorgenommen: „Die Vergütung für die <strong>Altersteilzeit</strong><br />
errechnet sich auf <strong>der</strong> Basis des Entgeltes, das <strong>der</strong> Arbeitnehmer bei einer Vollzeitbeschäftigung<br />
im Kalen<strong>der</strong>jahr erzielt hätte. Einzelheiten sind durch Betriebsvereinbarung<br />
zu regeln.“ (Tarifvertrag)<br />
Gemäß Betriebsvereinbarung werden auf Jahresbasis die <strong>tarifliche</strong>n Son<strong>der</strong>zahlungen<br />
bei <strong>der</strong> Berechnung des monatlichen Arbeitsentgeltes für die <strong>Altersteilzeit</strong>-<br />
Beschäftigten mit eingeschlossen.<br />
„Das monatliche Arbeitsentgelt errechnet sich nach Maßgabe <strong>der</strong> gemäß dieser<br />
Vereinbarung reduzierten Arbeitszeit wie folgt:<br />
Monatsentgelt x 12 + Urlaubsgeld + Jahresson<strong>der</strong>zahlung + VL<br />
12 x 2<br />
Die Vergütung ist unabhängig von dem gewählten Arbeitszeitmodell während <strong>der</strong><br />
Gesamtdauer des <strong>Altersteilzeit</strong>arbeitsverhältnisses zu zahlen.“ (Betriebsvereinbarung)<br />
Wie ein Muster-<strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsvertrag des Betriebes zeigt, werden das Urlaubsgeld<br />
(etwa ein Drittel eines Monatsentgeltes) <strong>und</strong> die Jahresson<strong>der</strong>zahlung (Weihnachtsgeld<br />
= 13. Monatsentgelt) sowie die vermögenswirksamen Leistungen zusam-