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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

men mit dem Monatsentgelt in voller Höhe für die Berechnung des Vollzeit-<br />

Jahresentgeltes herangezogen, um anschließend das monatliche Vollzeit-Bruttoentgelt<br />

(1/12) zu ermitteln. Das monatliche <strong>Altersteilzeit</strong>-Bruttoentgelt beträgt davon die<br />

Hälfte.<br />

Gemäß Tarifvertrag wird das <strong>Altersteilzeit</strong>-Entgelt auf 85 Prozent des bisherigen<br />

monatlichen Nettoentgeltes aufgestockt: „Während <strong>der</strong> Dauer des <strong>Altersteilzeit</strong>arbeitsverhältnisses<br />

erhält <strong>der</strong> Arbeitnehmer eine Aufstockungszahlung auf die <strong>Altersteilzeit</strong>vergütung.<br />

Diese ist so zu bemessen, daß das monatliche Nettoentgelt 85 % des um<br />

die gesetzlichen Abzüge vermin<strong>der</strong>ten monatlichen Bruttovollzeitarbeitsentgelts<br />

beträgt. Höhere Aufstockungszahlungen können durch Betriebsvereinbarung geregelt<br />

werden.“ (Tarifvertrag) Diese Aufstockungszahlung (85 % des bisherigen Nettoentgelts)<br />

ist gleichfalls in <strong>der</strong> Betriebsvereinbarung enthalten.<br />

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Aufstockung <strong>der</strong> Rentenversicherungsbeiträge<br />

auf 90 Prozent wird gemäß Tarifvertrag <strong>und</strong> Betriebsvereinbarung sogar noch auf 95<br />

Prozent erhöht: „Neben den Sozialversicherungsbeiträgen auf die Vergütung (während<br />

<strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit) entrichtet Beck & Co zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Beitrag für die<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>vergütung <strong>und</strong> dem Beitrag, <strong>der</strong> auf 95 % des Entgelts (entfällt), das <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn seine Arbeitszeit nicht durch das <strong>Altersteilzeit</strong>arbeitsverhältnis<br />

vermin<strong>der</strong>t worden wäre, höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze.“<br />

(Betriebsvereinbarung)<br />

Ein Ausgleich für Rentenabschläge bei vorzeitigem Ruhestand nach <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit<br />

ist we<strong>der</strong> in dem Tarifvertrag noch in <strong>der</strong> Betriebsvereinbarung vorgesehen.<br />

Allerdings erhalten die Beschäftigten – unabhängig von <strong>der</strong> Betriebsvereinbarung zur<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> – eine monatliche Betriebsrente in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Dauer ihrer<br />

Betriebszugehörigkeit (Niedrigstwert nach 10 Jahren: 75 DM, nach 20 Jahren: 130<br />

DM, nach 25 Jahren: 200 DM, Höchstwert nach 40 Jahren: 250 DM). Weiterhin<br />

werden zusätzliche Treue-Zahlungen, die die Betriebsrente monatlich noch aufstokken,<br />

vom Unternehmen den Beschäftigten ausgezahlt (z. B. nach 25 Jahren: 25 DM,<br />

nach 40 Jahren: 75 DM). Die Betriebsrente wird bereits mit Beginn <strong>der</strong> Altersrente<br />

nach <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit gezahlt, also auch vor dem 65. Lebensjahr.<br />

Inanspruchnahme <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> in <strong>der</strong> Brauerei Beck & Co<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Befragung (März 2002) hatten (seit März 1998) ca. 200 Beschäftigte<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Bezogen auf eine – in diesen vier<br />

Jahren relativ konstant bleibende – Gesamtbelegschaft von ca. 1450 Beschäftigten<br />

ergibt sich somit eine <strong>Altersteilzeit</strong>quote von r<strong>und</strong> 14 Prozent. Der Tarifvertrag enthält<br />

keine allgemeine Überfor<strong>der</strong>ungsschutzklausel – auch keine Anspruchseinschränkungen<br />

nach Jahrgängen <strong>der</strong> älteren Beschäftigten.<br />

Obwohl kein Rechtsanspruch <strong>der</strong> Beschäftigten auf <strong>Altersteilzeit</strong> im Tarifvertrag<br />

besteht, werden in <strong>der</strong> betrieblichen Praxis <strong>der</strong> Brauerei die Anträge auf <strong>Altersteilzeit</strong><br />

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