Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
men mit dem Monatsentgelt in voller Höhe für die Berechnung des Vollzeit-<br />
Jahresentgeltes herangezogen, um anschließend das monatliche Vollzeit-Bruttoentgelt<br />
(1/12) zu ermitteln. Das monatliche <strong>Altersteilzeit</strong>-Bruttoentgelt beträgt davon die<br />
Hälfte.<br />
Gemäß Tarifvertrag wird das <strong>Altersteilzeit</strong>-Entgelt auf 85 Prozent des bisherigen<br />
monatlichen Nettoentgeltes aufgestockt: „Während <strong>der</strong> Dauer des <strong>Altersteilzeit</strong>arbeitsverhältnisses<br />
erhält <strong>der</strong> Arbeitnehmer eine Aufstockungszahlung auf die <strong>Altersteilzeit</strong>vergütung.<br />
Diese ist so zu bemessen, daß das monatliche Nettoentgelt 85 % des um<br />
die gesetzlichen Abzüge vermin<strong>der</strong>ten monatlichen Bruttovollzeitarbeitsentgelts<br />
beträgt. Höhere Aufstockungszahlungen können durch Betriebsvereinbarung geregelt<br />
werden.“ (Tarifvertrag) Diese Aufstockungszahlung (85 % des bisherigen Nettoentgelts)<br />
ist gleichfalls in <strong>der</strong> Betriebsvereinbarung enthalten.<br />
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Aufstockung <strong>der</strong> Rentenversicherungsbeiträge<br />
auf 90 Prozent wird gemäß Tarifvertrag <strong>und</strong> Betriebsvereinbarung sogar noch auf 95<br />
Prozent erhöht: „Neben den Sozialversicherungsbeiträgen auf die Vergütung (während<br />
<strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit) entrichtet Beck & Co zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Beitrag für die<br />
<strong>Altersteilzeit</strong>vergütung <strong>und</strong> dem Beitrag, <strong>der</strong> auf 95 % des Entgelts (entfällt), das <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn seine Arbeitszeit nicht durch das <strong>Altersteilzeit</strong>arbeitsverhältnis<br />
vermin<strong>der</strong>t worden wäre, höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze.“<br />
(Betriebsvereinbarung)<br />
Ein Ausgleich für Rentenabschläge bei vorzeitigem Ruhestand nach <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit<br />
ist we<strong>der</strong> in dem Tarifvertrag noch in <strong>der</strong> Betriebsvereinbarung vorgesehen.<br />
Allerdings erhalten die Beschäftigten – unabhängig von <strong>der</strong> Betriebsvereinbarung zur<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> – eine monatliche Betriebsrente in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Dauer ihrer<br />
Betriebszugehörigkeit (Niedrigstwert nach 10 Jahren: 75 DM, nach 20 Jahren: 130<br />
DM, nach 25 Jahren: 200 DM, Höchstwert nach 40 Jahren: 250 DM). Weiterhin<br />
werden zusätzliche Treue-Zahlungen, die die Betriebsrente monatlich noch aufstokken,<br />
vom Unternehmen den Beschäftigten ausgezahlt (z. B. nach 25 Jahren: 25 DM,<br />
nach 40 Jahren: 75 DM). Die Betriebsrente wird bereits mit Beginn <strong>der</strong> Altersrente<br />
nach <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit gezahlt, also auch vor dem 65. Lebensjahr.<br />
Inanspruchnahme <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> in <strong>der</strong> Brauerei Beck & Co<br />
Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Befragung (März 2002) hatten (seit März 1998) ca. 200 Beschäftigte<br />
<strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Bezogen auf eine – in diesen vier<br />
Jahren relativ konstant bleibende – Gesamtbelegschaft von ca. 1450 Beschäftigten<br />
ergibt sich somit eine <strong>Altersteilzeit</strong>quote von r<strong>und</strong> 14 Prozent. Der Tarifvertrag enthält<br />
keine allgemeine Überfor<strong>der</strong>ungsschutzklausel – auch keine Anspruchseinschränkungen<br />
nach Jahrgängen <strong>der</strong> älteren Beschäftigten.<br />
Obwohl kein Rechtsanspruch <strong>der</strong> Beschäftigten auf <strong>Altersteilzeit</strong> im Tarifvertrag<br />
besteht, werden in <strong>der</strong> betrieblichen Praxis <strong>der</strong> Brauerei die Anträge auf <strong>Altersteilzeit</strong><br />
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