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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

können. Während beim <strong>Teil</strong>zeitmodell <strong>faktische</strong>s <strong>und</strong> rechtliches Austrittsalter<br />

zusammenfallen, fallen beim Blockmodell <strong>faktische</strong>s <strong>und</strong> rechtliches Austrittsalter<br />

auseinan<strong>der</strong>. In Verbindung mit den Rentenabschlägen, die nunmehr die Beschäftigten<br />

ab Jahrgang 1942 (ohne Vertrauensschutz) zu gewärtigen haben (18 %), nehmen<br />

die Beschäftigten im Blockmodell eine Lebensplanung für den Zeitpunkt ihres<br />

tatsächlichen Ausscheidens aus dem Betrieb vor, welche gleichzeitig die Höhe <strong>der</strong><br />

Rentenabschläge beim späteren rechtlichen Ausscheiden mit berücksichtigt.<br />

„Es ist festzustellen, dass die Mitarbeiter mittlerweile zunehmend das Blockmodell<br />

favorisieren, da es dadurch möglich ist, mit 60 Jahren nicht mehr im Schichtdienst<br />

tätig zu sein <strong>und</strong> trotzdem den Rentenverlust zu begrenzen. Die Mitarbeiter gehen<br />

zunehmend dazu über, mit 57,5 Jahren die <strong>Altersteilzeit</strong> zu beginnen, zweieinhalb<br />

Jahre zu blocken <strong>und</strong> ab 60 in den Freizeitblock zu gehen, um somit mit 62,5 Jahren<br />

Rente zu erhalten.“ 38<br />

Diese Anfang 2000 von den Personalverantwortlichen formulierte Feststellung<br />

bestätigt unsere Aussage, dass sich die Zahl „60“ als magische Zahl für das – in<br />

diesem Falle: tatsächliche – Ausscheiden aus dem Berufsleben etabliert hat. Die<br />

Streckung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> auf die Lebensphase 57 ½ – 62 ½ gemäß dem Blockmodell<br />

ermöglicht es den Beschäftigten, mit 60 Jahren faktisch die Berufstätigkeit zu<br />

beenden. Das durchschnittliche Lebensalter <strong>der</strong> „<strong>Altersteilzeit</strong>er“ beim Übergang in<br />

den Ruhestand betrug bei diesen BSAG-Beschäftigten im Jahre 1998 etwa 60 ½<br />

Jahre (durchschnittliche Dauer des <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisses = 3,2 Jahre), im<br />

Jahre 2000 etwa 61 ½ Jahre (durchschnittliche Laufzeit = 4 Jahre) <strong>und</strong> im Jahre<br />

2002 etwa 62 ½ Jahre (durchschnittliche Laufzeit = ca. 5 Jahre).<br />

Wegen <strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>höchstdauer von 5 auf 6 Jahre (seit 1. Juli 2000<br />

in Kraft) können nunmehr die Beschäftigten die Dauer <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>-Phase noch<br />

weiter strecken <strong>und</strong> damit auch die Rentenabschläge (1 Jahr = 3,6 %) etwas<br />

min<strong>der</strong>n. Eine bedeutende Rolle spielt bei dieser Kalkulation natürlich auch die<br />

Betriebsrente als Kompensation für die Rentenabschläge.<br />

„Es ist bei uns nie so gewesen, dass da die Rentenabschläge kompensiert worden<br />

sind. Unser betriebliches Ruhegeld, das es schon immer gab, hat nur dazu geführt,<br />

dass die Arbeitnehmer leichter sagen konnten: „OK, ich gehe in <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>und</strong><br />

nehme die Rentenabschläge in Kauf.“ (...) Jetzt, wo die Möglichkeit besteht, die<br />

Blockung, sagen wir mal, vom 57. bis zum 63. Lebensjahr zu ziehen, <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Mitarbeiter trotzdem mit 60 ausscheiden kann, das nutzt er dann natürlich. Bei dem<br />

Konti-Modell kann er das ja eher nicht, da müsste er ja, wenn er das auf sechs Jahre<br />

macht, sagen wir mal, mit 55 anfangen <strong>und</strong> bis 61 arbeiten, hat dann aber die<br />

Rentenabschläge noch, 2 Jahre mehr bei den Rentenabschlägen.“ (Personalleiter, Mai<br />

2002)<br />

38 A. Kohfeldt, H. Resch, a. a. O., S. 89 f.<br />

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