Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
können. Während beim <strong>Teil</strong>zeitmodell <strong>faktische</strong>s <strong>und</strong> rechtliches Austrittsalter<br />
zusammenfallen, fallen beim Blockmodell <strong>faktische</strong>s <strong>und</strong> rechtliches Austrittsalter<br />
auseinan<strong>der</strong>. In Verbindung mit den Rentenabschlägen, die nunmehr die Beschäftigten<br />
ab Jahrgang 1942 (ohne Vertrauensschutz) zu gewärtigen haben (18 %), nehmen<br />
die Beschäftigten im Blockmodell eine Lebensplanung für den Zeitpunkt ihres<br />
tatsächlichen Ausscheidens aus dem Betrieb vor, welche gleichzeitig die Höhe <strong>der</strong><br />
Rentenabschläge beim späteren rechtlichen Ausscheiden mit berücksichtigt.<br />
„Es ist festzustellen, dass die Mitarbeiter mittlerweile zunehmend das Blockmodell<br />
favorisieren, da es dadurch möglich ist, mit 60 Jahren nicht mehr im Schichtdienst<br />
tätig zu sein <strong>und</strong> trotzdem den Rentenverlust zu begrenzen. Die Mitarbeiter gehen<br />
zunehmend dazu über, mit 57,5 Jahren die <strong>Altersteilzeit</strong> zu beginnen, zweieinhalb<br />
Jahre zu blocken <strong>und</strong> ab 60 in den Freizeitblock zu gehen, um somit mit 62,5 Jahren<br />
Rente zu erhalten.“ 38<br />
Diese Anfang 2000 von den Personalverantwortlichen formulierte Feststellung<br />
bestätigt unsere Aussage, dass sich die Zahl „60“ als magische Zahl für das – in<br />
diesem Falle: tatsächliche – Ausscheiden aus dem Berufsleben etabliert hat. Die<br />
Streckung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> auf die Lebensphase 57 ½ – 62 ½ gemäß dem Blockmodell<br />
ermöglicht es den Beschäftigten, mit 60 Jahren faktisch die Berufstätigkeit zu<br />
beenden. Das durchschnittliche Lebensalter <strong>der</strong> „<strong>Altersteilzeit</strong>er“ beim Übergang in<br />
den Ruhestand betrug bei diesen BSAG-Beschäftigten im Jahre 1998 etwa 60 ½<br />
Jahre (durchschnittliche Dauer des <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisses = 3,2 Jahre), im<br />
Jahre 2000 etwa 61 ½ Jahre (durchschnittliche Laufzeit = 4 Jahre) <strong>und</strong> im Jahre<br />
2002 etwa 62 ½ Jahre (durchschnittliche Laufzeit = ca. 5 Jahre).<br />
Wegen <strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>höchstdauer von 5 auf 6 Jahre (seit 1. Juli 2000<br />
in Kraft) können nunmehr die Beschäftigten die Dauer <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>-Phase noch<br />
weiter strecken <strong>und</strong> damit auch die Rentenabschläge (1 Jahr = 3,6 %) etwas<br />
min<strong>der</strong>n. Eine bedeutende Rolle spielt bei dieser Kalkulation natürlich auch die<br />
Betriebsrente als Kompensation für die Rentenabschläge.<br />
„Es ist bei uns nie so gewesen, dass da die Rentenabschläge kompensiert worden<br />
sind. Unser betriebliches Ruhegeld, das es schon immer gab, hat nur dazu geführt,<br />
dass die Arbeitnehmer leichter sagen konnten: „OK, ich gehe in <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>und</strong><br />
nehme die Rentenabschläge in Kauf.“ (...) Jetzt, wo die Möglichkeit besteht, die<br />
Blockung, sagen wir mal, vom 57. bis zum 63. Lebensjahr zu ziehen, <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Mitarbeiter trotzdem mit 60 ausscheiden kann, das nutzt er dann natürlich. Bei dem<br />
Konti-Modell kann er das ja eher nicht, da müsste er ja, wenn er das auf sechs Jahre<br />
macht, sagen wir mal, mit 55 anfangen <strong>und</strong> bis 61 arbeiten, hat dann aber die<br />
Rentenabschläge noch, 2 Jahre mehr bei den Rentenabschlägen.“ (Personalleiter, Mai<br />
2002)<br />
38 A. Kohfeldt, H. Resch, a. a. O., S. 89 f.<br />
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