Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Siemens AG, Zweignie<strong>der</strong>lassung Bremen<br />
63<br />
Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> ab dem 55. Lebensjahr mit teilweisem Ausgleich<br />
<strong>der</strong> Rentenabschläge<br />
Ziele<br />
Die Siemens AG verfolgt mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> das Ziel, den älteren<br />
Beschäftigten vorzeitig den Übergang aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand zu<br />
ermöglichen <strong>und</strong> bei Bedarf die frei gewordenen Arbeitsplätze mit jüngeren Beschäftigten<br />
zu besetzen. Wegen des aus Kostengründen notwendigen Personalabbaus<br />
konnte die Siemens AG die durch <strong>Altersteilzeit</strong> frei gemachten Arbeitsplätze nur zu<br />
einem Drittel wie<strong>der</strong> besetzen – insbeson<strong>der</strong>e mit Auszubildenden <strong>und</strong> Fachhochschul-Ingenieuren<br />
nach Abschluss ihrer Berufsausbildung (Zuschüsse <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt<br />
für Arbeit). Vorrangiges Ziel bei <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> ist nach Ansicht <strong>der</strong><br />
Personalabteilung nicht <strong>der</strong> Personalabbau, son<strong>der</strong>n das Angebot an die älteren<br />
Beschäftigten, freiwillig früher in den Ruhestand gehen zu können.<br />
Regelung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />
<strong>Altersteilzeit</strong> wird ab dem 55. Lebensjahr den Beschäftigten angeboten. Die Betriebsvereinbarung<br />
(Nov. 1997) bestimmt den Personenkreis <strong>der</strong> Anspruchsberechtigten<br />
gemäß dem <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (Aug. 1996): mindestens drei Jahre beitragspflichtige<br />
Vollzeitbeschäftigung während <strong>der</strong> letzten fünf Jahre, im Regelfall sollen mindestens<br />
zehn „pensionsfähige Dienstjahre“ zum Austrittszeitpunkt erreicht sein, damit ein<br />
Anspruch auf „Firmenpension“ besteht. Die Laufzeit <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> beträgt zwischen<br />
zwei <strong>und</strong> fünf Jahren: Die Mindestdauer ergibt sich daraus, dass eine Altersrente<br />
wegen <strong>Altersteilzeit</strong> ab dem 60. Lebensjahr mindestens 24 Kalen<strong>der</strong>monate <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit<br />
voraussetzt, die Höchstdauer beruht darauf, dass die För<strong>der</strong>ungsdauer<br />
durch das Arbeitsamt (vor <strong>der</strong> Verlängerung auf 6 Jahre) auf fünf Jahre begrenzt war.<br />
Die gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen (1. Jan. 2000) wurden von <strong>der</strong> Siemens AG zügig<br />
umgesetzt (Juli 2000): Die Vollzeitbeschäftigung als Voraussetzung für den Abschluss<br />
eines <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisses wird durch die „bisherige wöchentliche<br />
Arbeitszeit“ ersetzt.<br />
Es existiert zum einen ein Blockmodell, nach dem <strong>der</strong>/die Beschäftigte 2 ½ Jahre<br />
vollzeitig tätig <strong>und</strong> im Anschluss 2 ½ Jahre freigestellt ist; zum an<strong>der</strong>en können die<br />
Beschäftigten die tägliche Arbeitszeit verkürzen. Das unverblockte Modell (Halbtagsarbeit)<br />
wurde bislang jedoch kaum beansprucht (2 % <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>-Verträge). Die<br />
Betriebsvereinbarung ermöglicht – auf <strong>der</strong> Basis des Tarifvertrages – eine Laufzeit von<br />
5 Jahren für die verblockte <strong>Altersteilzeit</strong>. Bei <strong>der</strong> Siemens AG besteht eine „Vollzeit-<br />
Kultur“, auch bei den Frauen (Anteil von r<strong>und</strong> 20 % an <strong>der</strong> Belegschaft) bildet<br />
<strong>Teil</strong>zeitarbeit eine Ausnahme.