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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

als Begründung für die hohe Inanspruchnahme von <strong>Altersteilzeit</strong> hervorgehoben wird,<br />

die mit Hilfe <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> in den Ruhestand gegangen sind o<strong>der</strong> noch gehen<br />

werden. Die 130 Beschäftigten aus dem Fahrdienst bilden 45 Prozent <strong>der</strong> 290<br />

Beschäftigten, die ihr <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnis bei <strong>der</strong> BSAG bereits beendet<br />

haben o<strong>der</strong> noch beenden werden (Stand: 31. Mai 2000). Bei <strong>der</strong> bis zum Jahr 2015<br />

inzwischen reichenden Projektion werden aus dem Fahrdienst 210 Beschäftigte ein<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnis beendet haben o<strong>der</strong> noch beenden (von insgesamt 513<br />

bereits beantragten <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnissen demnach 41 Prozent). Der<br />

Fahrdienst enthält im übrigen auch Angestellte im Schichtdienst.<br />

Auf dem Workshop <strong>der</strong> Arbeitnehmerkammer Bremen (Mai 2002) „<strong>Altersteilzeit</strong> <strong>und</strong><br />

Personalpolitik“ wurde vom Personalleiter die folgende Bilanz gezogen (Stand: April<br />

2002): Insgesamt lagen bis zu diesem Zeitpunkt bei <strong>der</strong> BSAG 413 <strong>Altersteilzeit</strong>anträge<br />

vor; von diesen Beschäftigten befanden sich bereits 153 in Rente, 147 waren<br />

zu diesem Zeitpunkt in <strong>Altersteilzeit</strong> aktuell beschäftigt <strong>und</strong> 113 Mitarbeiter hatten für<br />

die Zukunft <strong>Altersteilzeit</strong>verträge abgeschlossen, die noch beginnen werden. Von Mitte<br />

1997 bis Ende 2009 können aufgr<strong>und</strong> des Altersaufbaus theoretisch 1050 Mitarbeiter/innen<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>verträge abgeschlossen haben – die gesamte Inanspruchnahme<br />

(Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft) wird vom Personalleiter auf ca. 700 Personen<br />

geschätzt, das wären zwei Drittel aller Anspruchsberechtigten. Bisher (April 2002)<br />

haben ca. 40 Prozent aller theoretisch Anspruchsberechtigten (Mitte 1997 – Ende<br />

2009) bei <strong>der</strong> BSAG bereits <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverträge abgeschlossen – in <strong>der</strong> Tat<br />

ein erfolgreiches <strong>Altersteilzeit</strong>modell mit hoher Resonanz bei den Beschäftigten!<br />

Die in den letzten Jahren jeweils aktuell in <strong>Altersteilzeit</strong> Beschäftigten machen 7 bis 8<br />

Prozent <strong>der</strong> gesamten Belegschaft aus, d. h. die Überfor<strong>der</strong>ungsschutzklausel des<br />

Tarifvertrages (5 %) wird vom Arbeitgeber nicht beansprucht (Freiwilligkeitsvorbehalt).<br />

In <strong>der</strong> Praxis werden alle <strong>Altersteilzeit</strong>anträge vom Arbeitgeber genehmigt. Die<br />

Notwendigkeit, vielleicht im Laufe dieses Jahrzehnts die Überfor<strong>der</strong>ungsschutzklausel<br />

noch beanspruchen zu müssen, wird vom Personalleiter zurzeit aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Personalplanung<br />

nicht gesehen:<br />

„Der Arbeitgeber kann Anträge ablehnen, wenn fünf Prozent <strong>der</strong> Beschäftigtengesamtzahl<br />

erreicht sind. Wir sind laufend über fünf Prozent, wir sind immer bei sieben/acht<br />

Prozent, von <strong>der</strong> 5-Prozent-Klausel haben wir bisher noch nicht Gebrauch gemacht.“

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