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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

Prozent aller Beschäftigten eines Betriebes eingeschränkt wird. In vielen Tarifverträgen<br />

wird die gesetzliche Regelung noch weiter spezifiziert, indem jahrgangsbezogene<br />

Quoten für die „<strong>Altersteilzeit</strong>er“ festgelegt werden (wie in <strong>der</strong> chemischen Industrie<br />

sowie in <strong>der</strong> Metallindustrie). Damit kann ein tarifvertraglich vereinbarter Rechtsanspruch<br />

auf <strong>Altersteilzeit</strong> – wie im Tarifvertrag „Beschäftigungsbrücke“ in <strong>der</strong> Metallindustrie<br />

enthalten – für bestimmte Beschäftigtengruppen eingeschränkt werden.<br />

Allerdings können die Betriebe auf die Überfor<strong>der</strong>ungsschutzklausel in Gänze verzichten.<br />

„In <strong>der</strong> WSI-Befragung verneinten die Frage, ob die Inanspruchnahme <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />

quantitativ beschränkt sei, 63 Prozent <strong>der</strong> antwortenden Betriebsräte <strong>und</strong> sogar<br />

78 Prozent <strong>der</strong> antwortenden Personalräte, nur r<strong>und</strong> 37 Prozent <strong>der</strong> Betriebs- <strong>und</strong><br />

sogar nur 22 Prozent <strong>der</strong> Personalräte gaben an, dass in ihrem Betrieb/ihrer Dienststelle<br />

die Inanspruchnahme von <strong>Altersteilzeit</strong> quantitativ begrenzt sein.“ 26<br />

Soweit die Betriebs- <strong>und</strong> Personalräte Angaben zur Inanspruchnahme <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />

durch die älteren Beschäftigten ihres Betriebes bzw. ihrer Dienststelle gemacht<br />

haben, betrug <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> „<strong>Altersteilzeit</strong>er“ an den über-55-jährigen Beschäftigten<br />

Ende 1999/Anfang 2000 in <strong>der</strong> Privatwirtschaft immerhin 28 Prozent (Westdeutschland:<br />

28 %), im öffentlichen Dienst lediglich 19 Prozent (Westdeutschland: 17 %).<br />

„Die Frage, ob <strong>Altersteilzeit</strong> in erster Linie zum Personalabbau genutzt wird o<strong>der</strong><br />

tatsächlich einen Beitrag zum Abbau <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit leistet, ist vor allem aus<br />

arbeitsmarktpolitischer Perspektive zentral. Anhaltspunkte hierfür ergeben sich aus<br />

dem Anteil <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisse, für die die Betriebe/Dienststellen sich<br />

die gesetzlichen Aufstockungsleistungen durch die B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit erstatten<br />

lassen, da diese Erstattung an die Wie<strong>der</strong>besetzung des Arbeitsplatzes geknüpft ist.“ 27<br />

Die Frage nach <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong> Erstattungsleistungen <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Arbeit wurde in <strong>der</strong> WSI-Befragung von einer hohen Anzahl von Betriebsräten mit<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> im Betrieb (19 %) sowie von Personalräten aus Dienststellen mit<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> (24 %) nicht beantwortet. Von einem Viertel <strong>der</strong> Betriebe (25 %) wurden<br />

keine Erstattungsleistungen in Anspruch genommen. Die Mehrheit <strong>der</strong> Betriebe (56<br />

%) nimmt nach den Angaben <strong>der</strong> Betriebsräte dagegen die Erstattungsleistungen in<br />

Anspruch. Im öffentlichen Dienst werden die Erstattungsleistungen viel häufiger nicht<br />

in Anspruch genommen (40 %) als in <strong>der</strong> privaten Wirtschaft (25 %). Entsprechend<br />

fällt die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Erstattungsleistungen in den Dienststellen (36 %)<br />

wesentlich niedriger aus als in den Betrieben (56 %).<br />

26 Dies., a. a. O. S. 107.<br />

27 Dies., a. a. O. S. 108.

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