Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
Prozent aller Beschäftigten eines Betriebes eingeschränkt wird. In vielen Tarifverträgen<br />
wird die gesetzliche Regelung noch weiter spezifiziert, indem jahrgangsbezogene<br />
Quoten für die „<strong>Altersteilzeit</strong>er“ festgelegt werden (wie in <strong>der</strong> chemischen Industrie<br />
sowie in <strong>der</strong> Metallindustrie). Damit kann ein tarifvertraglich vereinbarter Rechtsanspruch<br />
auf <strong>Altersteilzeit</strong> – wie im Tarifvertrag „Beschäftigungsbrücke“ in <strong>der</strong> Metallindustrie<br />
enthalten – für bestimmte Beschäftigtengruppen eingeschränkt werden.<br />
Allerdings können die Betriebe auf die Überfor<strong>der</strong>ungsschutzklausel in Gänze verzichten.<br />
„In <strong>der</strong> WSI-Befragung verneinten die Frage, ob die Inanspruchnahme <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />
quantitativ beschränkt sei, 63 Prozent <strong>der</strong> antwortenden Betriebsräte <strong>und</strong> sogar<br />
78 Prozent <strong>der</strong> antwortenden Personalräte, nur r<strong>und</strong> 37 Prozent <strong>der</strong> Betriebs- <strong>und</strong><br />
sogar nur 22 Prozent <strong>der</strong> Personalräte gaben an, dass in ihrem Betrieb/ihrer Dienststelle<br />
die Inanspruchnahme von <strong>Altersteilzeit</strong> quantitativ begrenzt sein.“ 26<br />
Soweit die Betriebs- <strong>und</strong> Personalräte Angaben zur Inanspruchnahme <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />
durch die älteren Beschäftigten ihres Betriebes bzw. ihrer Dienststelle gemacht<br />
haben, betrug <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> „<strong>Altersteilzeit</strong>er“ an den über-55-jährigen Beschäftigten<br />
Ende 1999/Anfang 2000 in <strong>der</strong> Privatwirtschaft immerhin 28 Prozent (Westdeutschland:<br />
28 %), im öffentlichen Dienst lediglich 19 Prozent (Westdeutschland: 17 %).<br />
„Die Frage, ob <strong>Altersteilzeit</strong> in erster Linie zum Personalabbau genutzt wird o<strong>der</strong><br />
tatsächlich einen Beitrag zum Abbau <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit leistet, ist vor allem aus<br />
arbeitsmarktpolitischer Perspektive zentral. Anhaltspunkte hierfür ergeben sich aus<br />
dem Anteil <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>-Arbeitsverhältnisse, für die die Betriebe/Dienststellen sich<br />
die gesetzlichen Aufstockungsleistungen durch die B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit erstatten<br />
lassen, da diese Erstattung an die Wie<strong>der</strong>besetzung des Arbeitsplatzes geknüpft ist.“ 27<br />
Die Frage nach <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong> Erstattungsleistungen <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Arbeit wurde in <strong>der</strong> WSI-Befragung von einer hohen Anzahl von Betriebsräten mit<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> im Betrieb (19 %) sowie von Personalräten aus Dienststellen mit<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> (24 %) nicht beantwortet. Von einem Viertel <strong>der</strong> Betriebe (25 %) wurden<br />
keine Erstattungsleistungen in Anspruch genommen. Die Mehrheit <strong>der</strong> Betriebe (56<br />
%) nimmt nach den Angaben <strong>der</strong> Betriebsräte dagegen die Erstattungsleistungen in<br />
Anspruch. Im öffentlichen Dienst werden die Erstattungsleistungen viel häufiger nicht<br />
in Anspruch genommen (40 %) als in <strong>der</strong> privaten Wirtschaft (25 %). Entsprechend<br />
fällt die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Erstattungsleistungen in den Dienststellen (36 %)<br />
wesentlich niedriger aus als in den Betrieben (56 %).<br />
26 Dies., a. a. O. S. 107.<br />
27 Dies., a. a. O. S. 108.