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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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<strong>Teil</strong> II<br />

Nutzung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> in Bremer Betrieben<br />

Bremer Straßenbahn AG<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>: Weitergabe des Staffelholzes<br />

Zielsetzung<br />

41<br />

Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

Die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) hat nach Einführung des <strong>Altersteilzeit</strong>gesetzes<br />

(Aug. 1996) frühzeitig die Chance ergriffen, ihren Beschäftigten einen gleitenden<br />

Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Bereits im Juni 1997 wurde von dem<br />

Vorstand <strong>und</strong> dem Betriebsrat eine „Betriebsvereinbarung über <strong>Altersteilzeit</strong>“ abgeschlossen.<br />

Die Än<strong>der</strong>ungen des <strong>Altersteilzeit</strong>gesetzes (Jahr 2000) wurden gleichfalls<br />

zügig in einem „Tarifvertrag über <strong>Altersteilzeit</strong>“ (März 2001) zwischen dem Kommunalen<br />

Arbeitgeberverband <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gewerkschaft ÖTV für die Bremer Straßenbahn AG<br />

aufgenommen.<br />

Das Unternehmen bemüht sich, den Arbeitszeitwünschen <strong>der</strong> Beschäftigten entgegenzukommen<br />

<strong>und</strong> gleichzeitig personalpolitische Ziele mit <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />

zu erreichen. Weiterhin enthält die Unternehmensphilosophie eine beschäftigungspolitische<br />

Verantwortung für die Arbeitsmarktlage im Lande Bremen: Im<br />

Rahmen eines betrieblichen „Bündnisses für Arbeit“ konnten – nicht zuletzt auf Basis<br />

<strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>-Vereinbarungen – viele Auszubildende übernommen <strong>und</strong> zusätzliche<br />

Neueinstellungen vorgenommen werden.<br />

Der Personalleiter <strong>und</strong> <strong>der</strong> Arbeitsdirektor <strong>der</strong> BSAG haben in ihrem Beitrag für das<br />

Hattinger Forum „Neue Zeiten – neue Gewerkschaften“ (Febr. 2000) als Ziele des<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>modells <strong>der</strong> BSAG formuliert:<br />

„Verringerung <strong>der</strong> ges<strong>und</strong>heitlichen Belastungen im Schichtdienst durch Einführung<br />

des <strong>Altersteilzeit</strong>modells (76 % <strong>der</strong> Mitarbeiter arbeiten im Schichtdienst.)<br />

Sicherung des Know-how-Transfers durch gleitenden Ausstieg aus dem Arbeitsleben.<br />

Bevorzugt wurden von Anfang an individuelle Arbeitszeitmodelle. Das Blockmodell<br />

wurde von Arbeitgeberseite aus ges<strong>und</strong>heitspolitischen Gründen eher nicht favorisiert.<br />

Erweiterung des personalpolitischen Instrumentariums. In Einzelfällen soll die<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> zur Lösung von personalpolitischen Problemen (z. B. Fahrdienstuntauglichkeit<br />

bei gleichzeitiger Rentenablehnung) <strong>und</strong> zur Durchführung organisatorischer<br />

Verän<strong>der</strong>ungen genutzt werden.<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Personalkosten. Dieses Ziel kann erreicht werden, da im Zuge<br />

tarifpolitischer Anpassungen als Folge erhöhten Wettbewerbs für Nahverkehrsunternehmen<br />

niedrigere Einstiegslöhne vereinbart wurden. (...) Gleichzeitig konnte durch<br />

Neueinstellungen von Arbeitslosen <strong>und</strong> die Übernahmen von Auszubildenden die<br />

För<strong>der</strong>ung des Arbeitsamtes in Höhe von 20 Prozent in Anspruch genommen werden.

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