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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

haben sie uns damit überfallen. Die Leute haben uns überfallen <strong>und</strong> haben gesagt:<br />

„Jawohl, nach diesem System, das hätte ich gerne.“ Jetzt kommt es nach <strong>und</strong> nach<br />

so, dass die Kollegen sagen: „Mensch, da habe ich ja Abschläge in <strong>der</strong> Rente.“ Aber<br />

ich sagte ja eingangs, das ist auf freiwilliger Basis, <strong>und</strong> <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> dann diese<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> machen möchte, dem können wir auch gleich errechnen, wie viel<br />

Abschläge er in Rente hat. Und dann kann er sagen: „Jawohl, mache ich.“ O<strong>der</strong> aber,<br />

wir haben ja die Höchstlaufzeit von 60 Monaten, da könnte er rein theoretisch auch<br />

sagen: „Ich fange mit 60 einen <strong>Altersteilzeit</strong>vertrag an, <strong>der</strong> endet dann eben mit 65,<br />

<strong>und</strong> ich habe keine Abschläge.“ Aber wir sagen auch, wenn ein 55-Jähriger zu uns<br />

kommt <strong>und</strong> sagt: „Ich möchte das!“, dann sagen wir dem aber auch: „Dann hast du<br />

18 Prozent Abschläge in Rente.“ Und dann ist es für ihn die Frage: Mach ich es, lass<br />

ich es bleiben, o<strong>der</strong> ich komme im nächsten Jahr noch mal. Daher die Freiwilligkeit.“<br />

(Betriebsrat)<br />

Dauer <strong>der</strong> Inanspruchnahme von <strong>Altersteilzeit</strong><br />

Die <strong>Altersteilzeit</strong> wird aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Rentenabschläge von den jüngeren Jahrgängen<br />

gemäß ihrem jeweiligen Lebensalter „zögerlicher“ genutzt – <strong>der</strong> Beginn erfolgt in<br />

einem höheren Lebensalter: „Da sind die in <strong>der</strong> Tat zögerlicher. Die dann sagen, ich<br />

schieb den Beginn bis zum 57sten, 58sten, 59sten, den Beginn, um das weiter bis<br />

zu 65 Jahren zu schieben, um die Rentenabschläge noch zu minimieren, auf 7,2<br />

Prozent zum Beispiel mit 63 Jahren. Das ist das Hauptmotiv für den späteren Beginn,<br />

das Hauptmotiv sind die Abschläge in <strong>der</strong> Rente.“ (Betriebsrat)<br />

Die Personalabteilung hat uns für die abgeschlossenen <strong>Altersteilzeit</strong>verträge eine nach<br />

Geburtsjahrgängen geglie<strong>der</strong>te Liste (Stand: Mai 2003) zur Verfügung gestellt, in <strong>der</strong><br />

pro Einzelvertrag (ohne Namensnennung) die Daten für Beginn <strong>und</strong> Ende <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />

(incl. Ende <strong>der</strong> Arbeitsphase gemäß Bockmodell) enthalten sind. Auf dieser<br />

Basis konnten wir für die einzelnen Geburtsjahrgänge (keine Nennung des Geburtsmonats<br />

in <strong>der</strong> Liste) das Lebensalter kalkulieren, in dem die Beschäftigten jeweils die<br />

Arbeitsphase <strong>und</strong> die Freistellungsphase sowie den Rentenbezug beginnen – jeweils in<br />

Verbindung mit <strong>der</strong> jeweiligen Laufzeit ihres <strong>Altersteilzeit</strong>vertrages.<br />

Die statistische Auswertung lässt eine Systematik in <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />

durch die Geburtsjahrgänge 1937 – 1945 erkennen, die zum einen durch die<br />

verän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen (Anhebung <strong>der</strong> Altersgrenze bei <strong>der</strong> Altersrente nach<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>arbeit), zum an<strong>der</strong>n durch die – betrieblich <strong>und</strong> gesellschaftlich geprägten<br />

– Vorstellungen über den „richtigen“ Zeitpunkt für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben<br />

bestimmt sind.

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