Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
haben sie uns damit überfallen. Die Leute haben uns überfallen <strong>und</strong> haben gesagt:<br />
„Jawohl, nach diesem System, das hätte ich gerne.“ Jetzt kommt es nach <strong>und</strong> nach<br />
so, dass die Kollegen sagen: „Mensch, da habe ich ja Abschläge in <strong>der</strong> Rente.“ Aber<br />
ich sagte ja eingangs, das ist auf freiwilliger Basis, <strong>und</strong> <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> dann diese<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> machen möchte, dem können wir auch gleich errechnen, wie viel<br />
Abschläge er in Rente hat. Und dann kann er sagen: „Jawohl, mache ich.“ O<strong>der</strong> aber,<br />
wir haben ja die Höchstlaufzeit von 60 Monaten, da könnte er rein theoretisch auch<br />
sagen: „Ich fange mit 60 einen <strong>Altersteilzeit</strong>vertrag an, <strong>der</strong> endet dann eben mit 65,<br />
<strong>und</strong> ich habe keine Abschläge.“ Aber wir sagen auch, wenn ein 55-Jähriger zu uns<br />
kommt <strong>und</strong> sagt: „Ich möchte das!“, dann sagen wir dem aber auch: „Dann hast du<br />
18 Prozent Abschläge in Rente.“ Und dann ist es für ihn die Frage: Mach ich es, lass<br />
ich es bleiben, o<strong>der</strong> ich komme im nächsten Jahr noch mal. Daher die Freiwilligkeit.“<br />
(Betriebsrat)<br />
Dauer <strong>der</strong> Inanspruchnahme von <strong>Altersteilzeit</strong><br />
Die <strong>Altersteilzeit</strong> wird aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Rentenabschläge von den jüngeren Jahrgängen<br />
gemäß ihrem jeweiligen Lebensalter „zögerlicher“ genutzt – <strong>der</strong> Beginn erfolgt in<br />
einem höheren Lebensalter: „Da sind die in <strong>der</strong> Tat zögerlicher. Die dann sagen, ich<br />
schieb den Beginn bis zum 57sten, 58sten, 59sten, den Beginn, um das weiter bis<br />
zu 65 Jahren zu schieben, um die Rentenabschläge noch zu minimieren, auf 7,2<br />
Prozent zum Beispiel mit 63 Jahren. Das ist das Hauptmotiv für den späteren Beginn,<br />
das Hauptmotiv sind die Abschläge in <strong>der</strong> Rente.“ (Betriebsrat)<br />
Die Personalabteilung hat uns für die abgeschlossenen <strong>Altersteilzeit</strong>verträge eine nach<br />
Geburtsjahrgängen geglie<strong>der</strong>te Liste (Stand: Mai 2003) zur Verfügung gestellt, in <strong>der</strong><br />
pro Einzelvertrag (ohne Namensnennung) die Daten für Beginn <strong>und</strong> Ende <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />
(incl. Ende <strong>der</strong> Arbeitsphase gemäß Bockmodell) enthalten sind. Auf dieser<br />
Basis konnten wir für die einzelnen Geburtsjahrgänge (keine Nennung des Geburtsmonats<br />
in <strong>der</strong> Liste) das Lebensalter kalkulieren, in dem die Beschäftigten jeweils die<br />
Arbeitsphase <strong>und</strong> die Freistellungsphase sowie den Rentenbezug beginnen – jeweils in<br />
Verbindung mit <strong>der</strong> jeweiligen Laufzeit ihres <strong>Altersteilzeit</strong>vertrages.<br />
Die statistische Auswertung lässt eine Systematik in <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong><br />
durch die Geburtsjahrgänge 1937 – 1945 erkennen, die zum einen durch die<br />
verän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen (Anhebung <strong>der</strong> Altersgrenze bei <strong>der</strong> Altersrente nach<br />
<strong>Altersteilzeit</strong>arbeit), zum an<strong>der</strong>n durch die – betrieblich <strong>und</strong> gesellschaftlich geprägten<br />
– Vorstellungen über den „richtigen“ Zeitpunkt für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben<br />
bestimmt sind.