Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit
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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
Tabelle 6: <strong>Altersteilzeit</strong>fälle nach Alter <strong>und</strong> Statusgruppen (2000)<br />
Alter<br />
Beamte<br />
Beschäftigte in <strong>Altersteilzeit</strong><br />
Angestellte Arbeiter Summe<br />
55 42 8 - 50<br />
56 95 17 2 114<br />
57 103 22 3 128<br />
58 102 22 1 125<br />
59 91 40 11 142<br />
60 90 22 4 116<br />
61 93 11 3 107<br />
62 60 3 - 63<br />
63 16 1 - 17<br />
64 2 - - 2<br />
65 1 - - 1<br />
Insgesamt 695 146 24 865<br />
Der Anteil <strong>der</strong> Beamten an den Beschäftigten in <strong>Altersteilzeit</strong> fällt mit 695 Beschäftigten<br />
am höchsten aus (80,3 %). „Dieser Anteil ist auf die hohe Zahl <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>fälle<br />
aus dem Lehrpersonal zurückzuführen; hier waren Ende 2000 345 <strong>Altersteilzeit</strong>fälle<br />
zu verzeichnen. Hinzu kommt, dass im Arbeitnehmerbereich durch<br />
vorangegangene Regelungen, wie die 58er-Regelung, bereits potentielle <strong>Altersteilzeit</strong>kandidaten<br />
ausgeschieden sind.“ 50<br />
Im öffentlichen Dienst des Landes Bremen konnten die Angestellten <strong>und</strong> Arbeiter/innen<br />
weiterhin mit <strong>der</strong> sog. 58er-Regelung vorzeitig aus ihren Arbeitsverhältnissen<br />
ausscheiden: „Durch eine mit dem Gesamtpersonalrat am 27. Mai 1994 getroffene<br />
Vereinbarung sind Möglichkeiten für eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung von<br />
Arbeitsverhältnissen in Verbindung mit einer Absicherung <strong>der</strong> ausscheidenden<br />
Mitarbeiter/innen durch Arbeitslosengeld <strong>und</strong> Rente (58er-Regelung) geschaffen <strong>und</strong><br />
in den Folgejahren wie<strong>der</strong>holt neu aufgelegt worden. Nach <strong>der</strong> o.g. Vereinbarung<br />
konnten Angestellte <strong>und</strong> Arbeiter, die mindestens 58 Jahre alt sind, bei Vorliegen<br />
bestimmter Voraussetzungen unter Zahlung einer Abfindung (Überbrückungshilfe)<br />
vorzeitig aus ihren Arbeitsverhältnissen ausscheiden.“ 51 Insgesamt sind im Jahre<br />
2000 138 Beschäftigte aufgr<strong>und</strong> dieser Regelung ausgeschieden (ca. 20 % Angestellte<br />
<strong>und</strong> ca. 80 % Arbeiter/innen).<br />
Die Nutzung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> ist in den einzelnen Personalgruppen unterschiedlich<br />
ausgeprägt (vgl. Tabelle 7): Über dem Durchschnitt <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>quote (17,4<br />
%/Jahr 2000) liegen das Strafvollzugspersonal (25 %), das Lehrpersonal (25 %)<br />
50<br />
Jahresbericht Personalstruktur <strong>und</strong> Personalausgaben im Kernbereich <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />
2000, a. a. O., S. 29.<br />
51<br />
Jahresbericht Personalstruktur <strong>und</strong> Personalausgaben im Kernbereich <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />
2000, a. a. O., S. 35.<br />
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