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Teil I Gesetzliche, tarifliche und faktische Entwicklung der Altersteilzeit

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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />

Tabelle 6: <strong>Altersteilzeit</strong>fälle nach Alter <strong>und</strong> Statusgruppen (2000)<br />

Alter<br />

Beamte<br />

Beschäftigte in <strong>Altersteilzeit</strong><br />

Angestellte Arbeiter Summe<br />

55 42 8 - 50<br />

56 95 17 2 114<br />

57 103 22 3 128<br />

58 102 22 1 125<br />

59 91 40 11 142<br />

60 90 22 4 116<br />

61 93 11 3 107<br />

62 60 3 - 63<br />

63 16 1 - 17<br />

64 2 - - 2<br />

65 1 - - 1<br />

Insgesamt 695 146 24 865<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Beamten an den Beschäftigten in <strong>Altersteilzeit</strong> fällt mit 695 Beschäftigten<br />

am höchsten aus (80,3 %). „Dieser Anteil ist auf die hohe Zahl <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>fälle<br />

aus dem Lehrpersonal zurückzuführen; hier waren Ende 2000 345 <strong>Altersteilzeit</strong>fälle<br />

zu verzeichnen. Hinzu kommt, dass im Arbeitnehmerbereich durch<br />

vorangegangene Regelungen, wie die 58er-Regelung, bereits potentielle <strong>Altersteilzeit</strong>kandidaten<br />

ausgeschieden sind.“ 50<br />

Im öffentlichen Dienst des Landes Bremen konnten die Angestellten <strong>und</strong> Arbeiter/innen<br />

weiterhin mit <strong>der</strong> sog. 58er-Regelung vorzeitig aus ihren Arbeitsverhältnissen<br />

ausscheiden: „Durch eine mit dem Gesamtpersonalrat am 27. Mai 1994 getroffene<br />

Vereinbarung sind Möglichkeiten für eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung von<br />

Arbeitsverhältnissen in Verbindung mit einer Absicherung <strong>der</strong> ausscheidenden<br />

Mitarbeiter/innen durch Arbeitslosengeld <strong>und</strong> Rente (58er-Regelung) geschaffen <strong>und</strong><br />

in den Folgejahren wie<strong>der</strong>holt neu aufgelegt worden. Nach <strong>der</strong> o.g. Vereinbarung<br />

konnten Angestellte <strong>und</strong> Arbeiter, die mindestens 58 Jahre alt sind, bei Vorliegen<br />

bestimmter Voraussetzungen unter Zahlung einer Abfindung (Überbrückungshilfe)<br />

vorzeitig aus ihren Arbeitsverhältnissen ausscheiden.“ 51 Insgesamt sind im Jahre<br />

2000 138 Beschäftigte aufgr<strong>und</strong> dieser Regelung ausgeschieden (ca. 20 % Angestellte<br />

<strong>und</strong> ca. 80 % Arbeiter/innen).<br />

Die Nutzung <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> ist in den einzelnen Personalgruppen unterschiedlich<br />

ausgeprägt (vgl. Tabelle 7): Über dem Durchschnitt <strong>der</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>quote (17,4<br />

%/Jahr 2000) liegen das Strafvollzugspersonal (25 %), das Lehrpersonal (25 %)<br />

50<br />

Jahresbericht Personalstruktur <strong>und</strong> Personalausgaben im Kernbereich <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />

2000, a. a. O., S. 29.<br />

51<br />

Jahresbericht Personalstruktur <strong>und</strong> Personalausgaben im Kernbereich <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />

2000, a. a. O., S. 35.<br />

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