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Agrar-Kolonialismus in Afrika - VSA Verlag

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gesicherte Landrechte denn auch »e<strong>in</strong>e Priorität für <strong>Afrika</strong>«. 120 E<strong>in</strong>e der<br />

vier Säulen des Entwicklungsprogramms für <strong>Afrika</strong>s Landwirtschaft,<br />

CAADP, ist die Ausweitung der Fläche unter »nachhaltigem Landmanagement<br />

und zuverlässigen Wasserkontrollsystemen«. Und die Weltbank<br />

wirbt, »gesicherte und handelbare Rechte an Land und Wasser<br />

haben vielfältigen Nutzen«. 121 Sie würden zu den wesentlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

für das Investitionsklima e<strong>in</strong>es Landes und für die Förderung<br />

des privaten Sektors, auch <strong>in</strong> der Landwirtschaft, gehören.<br />

Doch <strong>in</strong> weiten Teilen <strong>Afrika</strong>s s<strong>in</strong>d nur e<strong>in</strong> Teil der Landnutzungsrechte<br />

im modernen S<strong>in</strong>ne, also als <strong>in</strong>dividuelle Eigentumsrechte, gesichert.<br />

122 Bei Wasserressourcen und ihrer Nutzung ist das noch sehr viel<br />

seltener der Fall. Sie s<strong>in</strong>d zudem noch viel weniger handelbar als Grund<br />

und Boden.<br />

1. Zweierlei Recht<br />

Land gehört <strong>in</strong> <strong>Afrika</strong> meist der Geme<strong>in</strong>schaft, nicht e<strong>in</strong>zelnen Besitzern.<br />

Die Verteilung wird im Rahmen der Verwandtschaftsgruppe geregelt,<br />

etwa durch e<strong>in</strong>en Ältestenrat, der festlegen kann, welches Land<br />

<strong>in</strong>dividuell, welches von allen (Allmende) genutzt werden darf. Solange<br />

Land produktiv verwendet wird, kann es <strong>in</strong> vielen Regionen auch nicht<br />

mehr entzogen – im modernen S<strong>in</strong>ne: »enteignet« – werden, ist also<br />

»sicher« – es sei denn, der »Nutzer« ist e<strong>in</strong>e Nutzer<strong>in</strong>. Denn <strong>in</strong> vielen<br />

Ethnien hängen die Rechtsansprüche von Frauen an ihrem Status, zum<br />

Beispiel als Ehefrau. Frauen können oft nur mit der Erlaubnis männlicher<br />

Verwandter oder des Ehemanns Zugang zu Land erhalten, etwa<br />

für den Gemüseanbau, und s<strong>in</strong>d vielfach auch nicht erbberechtigt. Wenn<br />

der Mann stirbt oder wenn sie ihn verlässt, verliert sie vielfach dieses<br />

Recht. Wenn er sich e<strong>in</strong>e weitere Frau nimmt oder se<strong>in</strong>e Felder für den<br />

Anbau von Marktfrüchten ausweiten will, kann er ihren Teil verr<strong>in</strong>gern.<br />

120<br />

Zitiert bei Julian Quan u.a. (Hrsg.), Land <strong>in</strong> Africa. Market asset or secure livelihood?<br />

Proceed<strong>in</strong>gs and summary of conclusions from the Land <strong>in</strong> Africa Conference held <strong>in</strong> London<br />

November 8-9, 2004, 3.<br />

121<br />

The World Bank, Agricultural Growth for the Poor: An Agenda for Development,<br />

2005, 77<br />

122<br />

Siehe zum Folgenden u.a. Julian Quan u.a. (Hrsg.), Land <strong>in</strong> Africa. Market asset or<br />

secure livelihood? 2004 und Klaus De<strong>in</strong><strong>in</strong>ger, Land Policies for Growth and Poverty Reduction,<br />

2003. (World Bank Policy Research Report).<br />

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