Agrar-Kolonialismus in Afrika - VSA Verlag
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gesicherte Landrechte denn auch »e<strong>in</strong>e Priorität für <strong>Afrika</strong>«. 120 E<strong>in</strong>e der<br />
vier Säulen des Entwicklungsprogramms für <strong>Afrika</strong>s Landwirtschaft,<br />
CAADP, ist die Ausweitung der Fläche unter »nachhaltigem Landmanagement<br />
und zuverlässigen Wasserkontrollsystemen«. Und die Weltbank<br />
wirbt, »gesicherte und handelbare Rechte an Land und Wasser<br />
haben vielfältigen Nutzen«. 121 Sie würden zu den wesentlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
für das Investitionsklima e<strong>in</strong>es Landes und für die Förderung<br />
des privaten Sektors, auch <strong>in</strong> der Landwirtschaft, gehören.<br />
Doch <strong>in</strong> weiten Teilen <strong>Afrika</strong>s s<strong>in</strong>d nur e<strong>in</strong> Teil der Landnutzungsrechte<br />
im modernen S<strong>in</strong>ne, also als <strong>in</strong>dividuelle Eigentumsrechte, gesichert.<br />
122 Bei Wasserressourcen und ihrer Nutzung ist das noch sehr viel<br />
seltener der Fall. Sie s<strong>in</strong>d zudem noch viel weniger handelbar als Grund<br />
und Boden.<br />
1. Zweierlei Recht<br />
Land gehört <strong>in</strong> <strong>Afrika</strong> meist der Geme<strong>in</strong>schaft, nicht e<strong>in</strong>zelnen Besitzern.<br />
Die Verteilung wird im Rahmen der Verwandtschaftsgruppe geregelt,<br />
etwa durch e<strong>in</strong>en Ältestenrat, der festlegen kann, welches Land<br />
<strong>in</strong>dividuell, welches von allen (Allmende) genutzt werden darf. Solange<br />
Land produktiv verwendet wird, kann es <strong>in</strong> vielen Regionen auch nicht<br />
mehr entzogen – im modernen S<strong>in</strong>ne: »enteignet« – werden, ist also<br />
»sicher« – es sei denn, der »Nutzer« ist e<strong>in</strong>e Nutzer<strong>in</strong>. Denn <strong>in</strong> vielen<br />
Ethnien hängen die Rechtsansprüche von Frauen an ihrem Status, zum<br />
Beispiel als Ehefrau. Frauen können oft nur mit der Erlaubnis männlicher<br />
Verwandter oder des Ehemanns Zugang zu Land erhalten, etwa<br />
für den Gemüseanbau, und s<strong>in</strong>d vielfach auch nicht erbberechtigt. Wenn<br />
der Mann stirbt oder wenn sie ihn verlässt, verliert sie vielfach dieses<br />
Recht. Wenn er sich e<strong>in</strong>e weitere Frau nimmt oder se<strong>in</strong>e Felder für den<br />
Anbau von Marktfrüchten ausweiten will, kann er ihren Teil verr<strong>in</strong>gern.<br />
120<br />
Zitiert bei Julian Quan u.a. (Hrsg.), Land <strong>in</strong> Africa. Market asset or secure livelihood?<br />
Proceed<strong>in</strong>gs and summary of conclusions from the Land <strong>in</strong> Africa Conference held <strong>in</strong> London<br />
November 8-9, 2004, 3.<br />
121<br />
The World Bank, Agricultural Growth for the Poor: An Agenda for Development,<br />
2005, 77<br />
122<br />
Siehe zum Folgenden u.a. Julian Quan u.a. (Hrsg.), Land <strong>in</strong> Africa. Market asset or<br />
secure livelihood? 2004 und Klaus De<strong>in</strong><strong>in</strong>ger, Land Policies for Growth and Poverty Reduction,<br />
2003. (World Bank Policy Research Report).<br />
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