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132 Notes<br />
Für die verfallbaren Anwartschaften wird bei der Berechnung zusätzlich eine durchschnittliche<br />
Fluktuationswahrscheinlichkeit von 3,11 Prozent angesetzt.<br />
Der Abzinsungsfaktor für pensionsähnliche Verpflichtungen lag analog zum Vorjahr bei 2,00 Pro-<br />
zent. Dies ist durch die geringere Fristigkeit der Verpflichtung im Vergleich zu den Pensionszusagen<br />
bedingt.<br />
Die leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen haben sich folgendermaßen verändert:<br />
Im Geschäftsjahr 2005 wurde erstmals Planvermögen gebildet. Am Bilanzstichtag bestand aus-<br />
schließlich Planvermögen für fondsgebundene Zusagen, welches entsprechend den Vorgaben der<br />
relevanten Dienstvereinbarung investiert ist. Es setzte sich wie folgt zusammen:<br />
2006 2005 Veränderung<br />
Mio. € Mio. € Mio. €<br />
Leistungsorientierte Verpflichtungen zum 01. Januar 257,4 221,9 35,5<br />
Laufender Dienstzeitaufwand 12,8 10,9 1,9<br />
Zinsaufwand 10,3 10,4 –0,1<br />
Zuführung pensionsähnliche Verpflichtungen 0,9 0,2 0,7<br />
Veränderung Additional Liability aus der<br />
fondsbasierten Zusage 2,8 1,6 1,2<br />
Veränderung Verpflichtungsbestand 6,4 19,1 –12,7<br />
Sonstige Veränderungen 1,8 1,9 –0,1<br />
Inanspruchnahmen –9,8 –8,6 –1,2<br />
Leistungsorientierte Verpflichtungen zum 31. Dezember 282,6 257,4 25,2<br />
31.12.2006 Erwartete 31.12.2005 Erwartete<br />
Rendite 2006 Rendite 2005<br />
Mio. € in % Mio. € in %<br />
Deka-bAV Fonds 24,7 8,00 14,1 8,00<br />
Deka-Renten: Euro 1-3 (A) 0,1 2,50 0,0 1,50<br />
Prämienguthaben Lebensversicherungen 1,7 –10,50 1,1 –10,50<br />
Gesamt 26,5 15,2<br />
Der Deka-bAV Fonds ist ein weltweit investierender Aktienfonds. Bei dem Rentenfonds handelt es<br />
sich um einen kurzfristig ausgerichteten Fonds, der in europäische Papiere bester Bonität investiert.<br />
Die Investition in einen Rentenfonds ist ab einer Altersgrenze von 59 Jahren vorgesehen. Bei den<br />
Versicherungen handelt es sich um reine Risikolebensversicherungen. Das Prämienguthaben beim<br />
Versicherer wird über die verbleibende Restlaufzeit der laufenden Versicherungsverträge aufgezehrt.