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schneller. kundennäher. innovativer. klarer. effektiver ... - Dekabank

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Die Ermittlung des Fair Values von Finanzinstrumenten erfolgt auf der Basis von Marktkursen bzw.<br />

beobachtbaren Marktdaten des Stichtags und anerkannten Bewertungsmodellen. Sofern Wertpapiere<br />

und Derivate mit ausreichender Liquidität an aktiven Märkten gehandelt werden, demnach<br />

also Börsenkurse verfügbar sind, oder von aktiven Marktteilnehmern handelbare Kurse gestellt<br />

werden, werden diese Kurse zur Bestimmung des Fair Values herangezogen.<br />

In Fällen, in denen keine Preise von liquiden Märkten verfügbar sind, wird auf Methoden zurückgegriffen,<br />

deren Bewertungsgrundlage in beobachtbaren Marktdaten liegt. Fair Values von nicht liquiden<br />

Wertpapieren, Zins- und Zins-Währungsswapvereinbarungen sowie nicht notierten Zinstermingeschäften<br />

werden auf Basis abgezinster Cashflows ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeit<br />

der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Optionen werden, soweit sie nicht börsennotiert<br />

sind, mittels anerkannter Modelle zur Ermittlung von Optionspreisen bewertet. Fair Values<br />

von Devisenterminkontrakten werden auf Basis von Terminkursen des Stichtags bestimmt. Die<br />

Ermittlung der Fair Values von nicht liquiden Credit Default Swaps und Collateralized Debt Obligations<br />

erfolgt über Standardbewertungsverfahren (z.B. Hazard-Rate- und Copula-Modelle).<br />

Täglich fällige Finanzinstrumente werden mit ihrem Nominalwert berücksichtigt. Zu diesen Instrumenten<br />

zählen der Kassenbestand sowie Kontokorrentguthaben.<br />

[6] Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen<br />

Nach den Vorschriften des IAS 39 werden Derivate grundsätzlich als Handelsgeschäfte klassifiziert<br />

und zum Fair Value bewertet. Das Bewertungsergebnis wird im Handelsergebnis ausgewiesen. Der<br />

DekaBank-Konzern schließt Derivate zum einen zu Handelszwecken und zum anderen zu Sicherungszwecken<br />

ab. Werden Derivate zur Absicherung von Risiken aus finanziellen Aktiva und Passiva<br />

abgeschlossen, die nicht der at Fair Value-Kategorie zugeordnet sind, können sie unter bestimmten<br />

Voraussetzungen als Sicherungsbeziehung bilanziert werden.<br />

Im Rahmen des Aktiv-Passiv-Managements setzt die Bank Fair Value Hedges im Sinne des IAS 39<br />

ein, die der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken dienen. Als Sicherungsgeschäfte werden<br />

ausschließlich Zinsswaps designiert, die zur Besicherung des Kredit- und Emissionsgeschäfts abgeschlossen<br />

wurden und die den Anforderungen des Hedge Accounting genügen.<br />

Um die Voraussetzungen des IAS 39 für die Anwendung des Hedge Accounting zu erfüllen, müssen<br />

die Sicherungsbeziehungen im Zeitpunkt ihrer Begründung einzeln dokumentiert werden. Diese<br />

Dokumentation beinhaltet vor allem die Identifikation von Grund- und Sicherungsgeschäft sowie<br />

die Art des gesicherten Risikos. Als Sicherungszusammenhänge werden ausschließlich Microhedges<br />

designiert, wobei die Sicherungsinstrumente einem oder mehreren gleichartigen Grundgeschäften<br />

gegenüberstehen können.<br />

Darüber hinaus verlangt IAS 39 den Nachweis eines effektiven Sicherungszusammenhangs. Hierfür<br />

wird die Effektivität der Sicherungsbeziehungen täglich überwacht. Ein Sicherungszusammenhang<br />

gilt als effektiv, wenn während der gesamten Dauer der Sicherungsbeziehung das Verhältnis der<br />

Wertveränderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft zwischen 0,80 und 1,25 liegt. Ist eine<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 95

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