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Die Ermittlung des Fair Values von Finanzinstrumenten erfolgt auf der Basis von Marktkursen bzw.<br />
beobachtbaren Marktdaten des Stichtags und anerkannten Bewertungsmodellen. Sofern Wertpapiere<br />
und Derivate mit ausreichender Liquidität an aktiven Märkten gehandelt werden, demnach<br />
also Börsenkurse verfügbar sind, oder von aktiven Marktteilnehmern handelbare Kurse gestellt<br />
werden, werden diese Kurse zur Bestimmung des Fair Values herangezogen.<br />
In Fällen, in denen keine Preise von liquiden Märkten verfügbar sind, wird auf Methoden zurückgegriffen,<br />
deren Bewertungsgrundlage in beobachtbaren Marktdaten liegt. Fair Values von nicht liquiden<br />
Wertpapieren, Zins- und Zins-Währungsswapvereinbarungen sowie nicht notierten Zinstermingeschäften<br />
werden auf Basis abgezinster Cashflows ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeit<br />
der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Optionen werden, soweit sie nicht börsennotiert<br />
sind, mittels anerkannter Modelle zur Ermittlung von Optionspreisen bewertet. Fair Values<br />
von Devisenterminkontrakten werden auf Basis von Terminkursen des Stichtags bestimmt. Die<br />
Ermittlung der Fair Values von nicht liquiden Credit Default Swaps und Collateralized Debt Obligations<br />
erfolgt über Standardbewertungsverfahren (z.B. Hazard-Rate- und Copula-Modelle).<br />
Täglich fällige Finanzinstrumente werden mit ihrem Nominalwert berücksichtigt. Zu diesen Instrumenten<br />
zählen der Kassenbestand sowie Kontokorrentguthaben.<br />
[6] Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen<br />
Nach den Vorschriften des IAS 39 werden Derivate grundsätzlich als Handelsgeschäfte klassifiziert<br />
und zum Fair Value bewertet. Das Bewertungsergebnis wird im Handelsergebnis ausgewiesen. Der<br />
DekaBank-Konzern schließt Derivate zum einen zu Handelszwecken und zum anderen zu Sicherungszwecken<br />
ab. Werden Derivate zur Absicherung von Risiken aus finanziellen Aktiva und Passiva<br />
abgeschlossen, die nicht der at Fair Value-Kategorie zugeordnet sind, können sie unter bestimmten<br />
Voraussetzungen als Sicherungsbeziehung bilanziert werden.<br />
Im Rahmen des Aktiv-Passiv-Managements setzt die Bank Fair Value Hedges im Sinne des IAS 39<br />
ein, die der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken dienen. Als Sicherungsgeschäfte werden<br />
ausschließlich Zinsswaps designiert, die zur Besicherung des Kredit- und Emissionsgeschäfts abgeschlossen<br />
wurden und die den Anforderungen des Hedge Accounting genügen.<br />
Um die Voraussetzungen des IAS 39 für die Anwendung des Hedge Accounting zu erfüllen, müssen<br />
die Sicherungsbeziehungen im Zeitpunkt ihrer Begründung einzeln dokumentiert werden. Diese<br />
Dokumentation beinhaltet vor allem die Identifikation von Grund- und Sicherungsgeschäft sowie<br />
die Art des gesicherten Risikos. Als Sicherungszusammenhänge werden ausschließlich Microhedges<br />
designiert, wobei die Sicherungsinstrumente einem oder mehreren gleichartigen Grundgeschäften<br />
gegenüberstehen können.<br />
Darüber hinaus verlangt IAS 39 den Nachweis eines effektiven Sicherungszusammenhangs. Hierfür<br />
wird die Effektivität der Sicherungsbeziehungen täglich überwacht. Ein Sicherungszusammenhang<br />
gilt als effektiv, wenn während der gesamten Dauer der Sicherungsbeziehung das Verhältnis der<br />
Wertveränderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft zwischen 0,80 und 1,25 liegt. Ist eine<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 95