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schneller. kundennäher. innovativer. klarer. effektiver ... - Dekabank

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Die Ausgestaltung der nachrangigen Inhaberschuldverschreibungen und der Schuldscheindarlehen<br />

mit Nachrangabrede entspricht den in § 10 Abs. 5a KWG genannten Voraussetzungen für die Zu-<br />

rechnung zum haftenden Eigenkapital. Im Fall der Insolvenz oder der Liquidation dürfen die nach-<br />

rangigen Verbindlichkeiten erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt<br />

werden. Die Umwandlung dieser Mittel in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vereinbart<br />

oder vorgesehen. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung besteht nicht.<br />

Das Genussrechtskapital ist entsprechend den Vorschriften des § 10 Abs. 5 KWG Bestandteil des<br />

haftenden Eigenkapitals. Die Ansprüche der Genussrechtsinhaber auf Rückzahlung des Kapitals sind<br />

gegenüber Ansprüchen anderer Gläubiger nachrangig. Zinszahlungen werden nur geleistet, sofern<br />

ein Bilanzgewinn erzielt wird, Verlustübernahmen hingegen erfolgen in voller Höhe des auf das<br />

Genussrechtskapital entfallenden Anteils.<br />

Die Zusammensetzung des Genussrechtskapitals kann folgender Aufstellung entnommen werden:<br />

Emissionsjahr Nominalbetrag Zinssatz Fälligkeit<br />

Mio. € in % p.a.<br />

1995 61,50 8,00 17.12.2007<br />

2002 75,00 6,39 31.12.2011<br />

2002 33,00 6,42 31.12.2011<br />

2002 5,00 6,44 31.12.2011<br />

2002 20,00 6,31 31.12.2011<br />

2002 20,00 6,46 31.12.2013<br />

Gemäß IAS 39 wurden die im Konzern gehaltenen eigenen Genussscheine in Höhe von<br />

5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) vom Genussrechtskapital abgesetzt.<br />

Die typisch stillen Einlagen (I. Tranche) mit einem Nominalbetrag von 255,6 Mio. Euro bestehen seit<br />

Ende 1990 und sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Verträge über die stille Gesellschaft<br />

wurden vertragskonform von der DekaBank zum 31. Dezember 2006 mit einer Frist von drei Jahren<br />

gekündigt und dürfen nach dem KWG bis 31. Dezember 2007 als haftendes Eigenkapital angerechnet<br />

werden. An einem Bilanzverlust der DekaBank nehmen die stillen Gesellschafter bis zur vollen<br />

Höhe durch Verminderung der Rückzahlungsansprüche teil. Der Zinsaufwand für die I. Tranche der<br />

Einlagen stiller Gesellschafter betrug im Berichtsjahr 28,1 Mio. Euro (Vorjahr: 28,1 Mio. Euro).<br />

Im Jahr 2002 wurden typisch stille Einlagen (II. Tranche) mit einem Nominalbetrag von 500 Mio.<br />

Euro auf unbestimmte Zeit aufgenommen (sog. Perpetuals). Diese Einlagen können von der Deka-<br />

Bank nur mit Zustimmung der BaFin und mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />

– erstmalig mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 – gekündigt werden. Eine Kündigung durch<br />

die stillen Gesellschafter ist ausgeschlossen. Der Zinsaufwand für Perpetuals betrug im Berichtsjahr<br />

35,9 Mio. Euro (Vorjahr: 35,9 Mio. Euro) und wird im Zinsüberschuss ausgewiesen (Note [28]).<br />

Erläuterungen zur Bilanz 137

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