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gebildet. Bei nicht einzelwertberichtigten Forderungen wird dem Ausfallrisiko durch die Bildung von<br />

Portfoliowertberichtigungen Rechnung getragen. Somit kommt die Bildung von pauschalierten<br />

Einzelwertberichtigungen im DekaBank-Konzern nicht in Betracht.<br />

Einzelwertberichtigungen werden zur Berücksichtigung akuter Adressenausfallrisiken gebildet, wenn<br />

es aufgrund der Erfüllung von Impairment-Kriterien wahrscheinlich ist, dass nicht alle Zins- und<br />

Tilgungsleistungen vertragskonform erbracht werden können. Potenzielle Wertminderungen werden<br />

aufgrund der folgenden Tatsachen angenommen:<br />

• Zahlungsverzug von länger als 90 Tagen;<br />

• Stundung oder Verzicht von Zahlungsverpflichtungen;<br />

• Einleitung von Zwangsmaßnahmen;<br />

• Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung;<br />

• Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;<br />

• Sanierungsmaßnahmen sind gescheitert.<br />

Die Höhe der Wertberichtigung entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert einer Forderung<br />

und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme unter Berücksichtigung des Fair<br />

Values der Sicherheiten.<br />

Da die Ermittlung der Einzelrisikovorsorge auf der Verbarwertung der geschätzten künftigen Zahlungsströme<br />

basiert, ergibt sich bei unveränderten Zahlungserwartungen ein Effekt aus der Barwertveränderung<br />

(Unwinding) zum folgenden Stichtag. Gemäß IAS 39 AG 93 ist die Barwertveränderung<br />

als Zinsertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.<br />

Sofern die Zinszahlungen aus wertberichtigten Krediten erfolgen, werden diese im Zinsergebnis ausgewiesen.<br />

Aufgrund der unwesentlichen Differenz zwischen der Barwertveränderung (Unwinding)<br />

und den tatsächlich vereinnahmten Nominalzinsen wird auf die erfolgswirksame Erfassung von<br />

Zinserträgen aus Unwinding in der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet.<br />

In den Portfoliowertberichtigungen für Bonitätsrisiken spiegeln sich die Annahmen über zum Bilanzstichtag<br />

bereits eingetretene, jedoch noch nicht bekannte Wertminderungen im Kreditportfolio<br />

wider. Für diesen Ansatz werden Forderungen in homogene Portfolien mit vergleichbaren Risikomerkmalen<br />

gruppiert. Bei der Ermittlung der Wertberichtigungen wird zum einen auf historische<br />

Ausfallwahrscheinlichkeiten und zum anderen auf aktuelle Entwicklungen des wirtschaftlichen<br />

Umfelds abgestellt.<br />

Durch die Bildung von Portfoliowertberichtigungen für Länderrisiken wird dem Transferrisiko Rechnung<br />

getragen. Portfoliowertberichtigungen für Länderrisiken basieren u.a. auf einem internen<br />

Rating-System, das aktuelle und historische wirtschaftliche, politische und weitere Daten mit einbezieht<br />

und Länder nach Risikoprofilen einstuft. Bei der Festlegung der Wertberichtigungssätze werden<br />

die Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen berücksichtigt.<br />

Wertminderungen werden aufwandswirksam durch Wertberichtigungen oder Direktabschreibungen<br />

erfasst. Auflösungen von Wertberichtigungen und Eingänge auf abgeschriebene Forderungen werden<br />

erfolgswirksam in der Position Risikovorsorge im Kreditgeschäft erfasst. Der Ausweis innerhalb<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in der Position Risikovorsorge im Kreditgeschäft.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 99

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