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gebildet. Bei nicht einzelwertberichtigten Forderungen wird dem Ausfallrisiko durch die Bildung von<br />
Portfoliowertberichtigungen Rechnung getragen. Somit kommt die Bildung von pauschalierten<br />
Einzelwertberichtigungen im DekaBank-Konzern nicht in Betracht.<br />
Einzelwertberichtigungen werden zur Berücksichtigung akuter Adressenausfallrisiken gebildet, wenn<br />
es aufgrund der Erfüllung von Impairment-Kriterien wahrscheinlich ist, dass nicht alle Zins- und<br />
Tilgungsleistungen vertragskonform erbracht werden können. Potenzielle Wertminderungen werden<br />
aufgrund der folgenden Tatsachen angenommen:<br />
• Zahlungsverzug von länger als 90 Tagen;<br />
• Stundung oder Verzicht von Zahlungsverpflichtungen;<br />
• Einleitung von Zwangsmaßnahmen;<br />
• Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung;<br />
• Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;<br />
• Sanierungsmaßnahmen sind gescheitert.<br />
Die Höhe der Wertberichtigung entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert einer Forderung<br />
und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme unter Berücksichtigung des Fair<br />
Values der Sicherheiten.<br />
Da die Ermittlung der Einzelrisikovorsorge auf der Verbarwertung der geschätzten künftigen Zahlungsströme<br />
basiert, ergibt sich bei unveränderten Zahlungserwartungen ein Effekt aus der Barwertveränderung<br />
(Unwinding) zum folgenden Stichtag. Gemäß IAS 39 AG 93 ist die Barwertveränderung<br />
als Zinsertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.<br />
Sofern die Zinszahlungen aus wertberichtigten Krediten erfolgen, werden diese im Zinsergebnis ausgewiesen.<br />
Aufgrund der unwesentlichen Differenz zwischen der Barwertveränderung (Unwinding)<br />
und den tatsächlich vereinnahmten Nominalzinsen wird auf die erfolgswirksame Erfassung von<br />
Zinserträgen aus Unwinding in der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet.<br />
In den Portfoliowertberichtigungen für Bonitätsrisiken spiegeln sich die Annahmen über zum Bilanzstichtag<br />
bereits eingetretene, jedoch noch nicht bekannte Wertminderungen im Kreditportfolio<br />
wider. Für diesen Ansatz werden Forderungen in homogene Portfolien mit vergleichbaren Risikomerkmalen<br />
gruppiert. Bei der Ermittlung der Wertberichtigungen wird zum einen auf historische<br />
Ausfallwahrscheinlichkeiten und zum anderen auf aktuelle Entwicklungen des wirtschaftlichen<br />
Umfelds abgestellt.<br />
Durch die Bildung von Portfoliowertberichtigungen für Länderrisiken wird dem Transferrisiko Rechnung<br />
getragen. Portfoliowertberichtigungen für Länderrisiken basieren u.a. auf einem internen<br />
Rating-System, das aktuelle und historische wirtschaftliche, politische und weitere Daten mit einbezieht<br />
und Länder nach Risikoprofilen einstuft. Bei der Festlegung der Wertberichtigungssätze werden<br />
die Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen berücksichtigt.<br />
Wertminderungen werden aufwandswirksam durch Wertberichtigungen oder Direktabschreibungen<br />
erfasst. Auflösungen von Wertberichtigungen und Eingänge auf abgeschriebene Forderungen werden<br />
erfolgswirksam in der Position Risikovorsorge im Kreditgeschäft erfasst. Der Ausweis innerhalb<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in der Position Risikovorsorge im Kreditgeschäft.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 99