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der Währungsumrechnung von nicht gehedgten Available for Sale-Finanzinstrumenten erfolgsneu-<br />
tral im Eigenkapital berücksichtigt wird. Aufwendungen und Erträge werden grundsätzlich mit dem<br />
Stichtagskurs des Tages umgerechnet, an dem sie erfolgswirksam werden.<br />
Die Umrechnung des in Schweizer Franken aufgestellten Abschlusses der Deka(Swiss) Privatbank AG<br />
erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Sämtliche Vermögenswerte und Verpflichtungen<br />
werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden<br />
mit dem arithmetischen Mittel der Monatsultimokurse des Berichtsjahres umgerechnet. Das<br />
Eigenkapital wird, mit Ausnahme der Neubewertungsrücklage (zum Stichtagskurs) und des Jahresergebnisses<br />
(aus der Gewinn- und Verlustrechnung), auf der Basis der historischen Wertverhältnisse<br />
zum Zeitpunkt des Zugangs aus Konzernsicht umgerechnet. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz<br />
wird in der Eigenkapitalposition Rücklage aus der Währungsumrechnung ausgewiesen.<br />
[9] Echte Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte<br />
Im DekaBank-Konzern werden sowohl echte Wertpapierpensionsgeschäfte als auch Wertpapierleihegeschäfte<br />
getätigt.<br />
Echte Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die Wertpapiere gegen Zahlung eines Betrags übertragen<br />
werden und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die Wertpapiere später gegen Entrichtung<br />
eines im Voraus vereinbarten Betrags an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen.<br />
Die Bilanzierung des übertragenen Wertpapiers erfolgt weiterhin beim Pensionsgeber in der bisherigen<br />
Kategorie, da die wesentlichen Eigentümerchancen und -risiken bei ihm verbleiben. In Höhe des<br />
erhaltenen bzw. geleisteten Barbetrags wird eine Verbindlichkeit beim Pensionsgeber bzw. eine<br />
Forderung beim Pensionsnehmer bilanziert.<br />
Unter dem Begriff der Wertpapierleihe werden Geschäfte verstanden, bei denen vom Verleiher Wertpapiere<br />
an den Entleiher übereignet werden mit der Verpflichtung, dass der Entleiher nach Ablauf<br />
der vereinbarten Zeit Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurücküberträgt und für die Dauer der<br />
Leihe ein Entgelt entrichtet. Die Bilanzierung der verliehenen Wertpapiere erfolgt analog zu den<br />
echten Pensionsgeschäften. Bei Wertpapierleihegeschäften sind regelmäßig Sicherheiten zu stellen.<br />
Barsicherheiten werden in der Bilanz des Verleihers als Verbindlichkeiten bzw. in der Bilanz des<br />
Entleihers als Forderungen ausgewiesen. Vom Entleiher gestellte Wertpapiersicherheiten werden von<br />
diesem weiterhin bilanziert.<br />
Leihe- und Pensionsgeschäfte werden zu marktüblichen Konditionen getätigt. Dabei werden Inlandsgeschäfte<br />
unter Verwendung der standardisierten deutschen Rahmenverträge bzw. Auslandsgeschäfte<br />
unter Verwendung internationaler Rahmenverträge geschlossen. Gemäß den Standard-<br />
Rahmenverträgen dürfen übertragene Wertpapiere vom Empfänger weiterveräußert oder weiterverpfändet<br />
werden. Bei der Veräußerung von entliehenen Wertpapieren bzw. von Sicherheiten wird die<br />
entstehende Shortposition unter den zum Fair Value bewerteten Finanzpassiva ausgewiesen.<br />
Soweit Geschäfte zu Handelszwecken abgeschlossen wurden, werden Zinserträge und Zinsaufwendungen<br />
aus Pensionsgeschäften und Erträge bzw. Aufwendungen aus Wertpapierleihegeschäften im<br />
Handelsergebnis ausgewiesen. Andernfalls erfolgt der Ausweis im Zinsergebnis.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 97