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der Währungsumrechnung von nicht gehedgten Available for Sale-Finanzinstrumenten erfolgsneu-<br />

tral im Eigenkapital berücksichtigt wird. Aufwendungen und Erträge werden grundsätzlich mit dem<br />

Stichtagskurs des Tages umgerechnet, an dem sie erfolgswirksam werden.<br />

Die Umrechnung des in Schweizer Franken aufgestellten Abschlusses der Deka(Swiss) Privatbank AG<br />

erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Sämtliche Vermögenswerte und Verpflichtungen<br />

werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden<br />

mit dem arithmetischen Mittel der Monatsultimokurse des Berichtsjahres umgerechnet. Das<br />

Eigenkapital wird, mit Ausnahme der Neubewertungsrücklage (zum Stichtagskurs) und des Jahresergebnisses<br />

(aus der Gewinn- und Verlustrechnung), auf der Basis der historischen Wertverhältnisse<br />

zum Zeitpunkt des Zugangs aus Konzernsicht umgerechnet. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz<br />

wird in der Eigenkapitalposition Rücklage aus der Währungsumrechnung ausgewiesen.<br />

[9] Echte Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte<br />

Im DekaBank-Konzern werden sowohl echte Wertpapierpensionsgeschäfte als auch Wertpapierleihegeschäfte<br />

getätigt.<br />

Echte Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die Wertpapiere gegen Zahlung eines Betrags übertragen<br />

werden und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die Wertpapiere später gegen Entrichtung<br />

eines im Voraus vereinbarten Betrags an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen.<br />

Die Bilanzierung des übertragenen Wertpapiers erfolgt weiterhin beim Pensionsgeber in der bisherigen<br />

Kategorie, da die wesentlichen Eigentümerchancen und -risiken bei ihm verbleiben. In Höhe des<br />

erhaltenen bzw. geleisteten Barbetrags wird eine Verbindlichkeit beim Pensionsgeber bzw. eine<br />

Forderung beim Pensionsnehmer bilanziert.<br />

Unter dem Begriff der Wertpapierleihe werden Geschäfte verstanden, bei denen vom Verleiher Wertpapiere<br />

an den Entleiher übereignet werden mit der Verpflichtung, dass der Entleiher nach Ablauf<br />

der vereinbarten Zeit Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurücküberträgt und für die Dauer der<br />

Leihe ein Entgelt entrichtet. Die Bilanzierung der verliehenen Wertpapiere erfolgt analog zu den<br />

echten Pensionsgeschäften. Bei Wertpapierleihegeschäften sind regelmäßig Sicherheiten zu stellen.<br />

Barsicherheiten werden in der Bilanz des Verleihers als Verbindlichkeiten bzw. in der Bilanz des<br />

Entleihers als Forderungen ausgewiesen. Vom Entleiher gestellte Wertpapiersicherheiten werden von<br />

diesem weiterhin bilanziert.<br />

Leihe- und Pensionsgeschäfte werden zu marktüblichen Konditionen getätigt. Dabei werden Inlandsgeschäfte<br />

unter Verwendung der standardisierten deutschen Rahmenverträge bzw. Auslandsgeschäfte<br />

unter Verwendung internationaler Rahmenverträge geschlossen. Gemäß den Standard-<br />

Rahmenverträgen dürfen übertragene Wertpapiere vom Empfänger weiterveräußert oder weiterverpfändet<br />

werden. Bei der Veräußerung von entliehenen Wertpapieren bzw. von Sicherheiten wird die<br />

entstehende Shortposition unter den zum Fair Value bewerteten Finanzpassiva ausgewiesen.<br />

Soweit Geschäfte zu Handelszwecken abgeschlossen wurden, werden Zinserträge und Zinsaufwendungen<br />

aus Pensionsgeschäften und Erträge bzw. Aufwendungen aus Wertpapierleihegeschäften im<br />

Handelsergebnis ausgewiesen. Andernfalls erfolgt der Ausweis im Zinsergebnis.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 97

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