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Anteile an Tochterunternehmen, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss<br />
einbezogen werden, sind zum Fair Value oder, sofern dieser nicht zuverlässig ermittelbar ist,<br />
zu fortgeführten Anschaffungskosten unter den Finanzanlagen ausgewiesen.<br />
Der DekaBank-Konzern hält im Eigenbestand Anteile von Publikumsfonds, die zum Fair Value bewertet<br />
werden. Der Ausweis erfolgt in der Bilanzposition „Zum Fair Value bewertete Finanzaktiva“<br />
in der Subkategorie Designated at Fair Value.<br />
[4] Finanzinstrumente<br />
Alle finanziellen Vermögenswerte und Verpflichtungen einschließlich aller derivativen Finanzinstrumente<br />
werden gemäß IAS 39 in der Bilanz erfasst. Der Ansatz erfolgt bei Kassakäufen<br />
und -verkäufen (Regular Way Contracts) zum Erfüllungstag.<br />
Finanzinstrumente werden im Zeitpunkt ihres Zugangs zum beizulegenden Zeitwert bewertet.<br />
Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verpflichtungen richtet sich danach,<br />
welchen Kategorien nach IAS 39 sie zum Zeitpunkt ihres Erwerbs zugeordnet wurden:<br />
Finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam<br />
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Financial Assets or<br />
Liabilities at Fair Value through Profit or Loss)<br />
Innerhalb dieser Kategorie werden Finanzinstrumente unterschieden, die entweder als Held for<br />
Trading zu klassifizieren sind oder im Zugangszeitpunkt unwiderruflich als at Fair Value through<br />
Profit or Loss designiert werden (Designated at Fair Value). Finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen<br />
dieser Kategorie werden erfolgswirksam zum Fair Value bewertet.<br />
Als Held for Trading werden zum einen die Finanzinstrumente klassifiziert, die mit der Absicht erworben<br />
wurden, Gewinne aus kurzfristigen Schwankungen des Preises oder aus der Händlermarge<br />
zu erzielen. Zum anderen gehören sämtliche Derivate, soweit sie nicht Sicherungsinstrumente im<br />
Sinne des IAS 39.72f sind, in diese Unterkategorie.<br />
Die Unterkategorie Designated at Fair Value ergibt sich aus der Anwendung der Fair Value-Option des<br />
IAS 39. In diese Unterkategorie werden jene finanziellen Vermögenswerte und Verpflichtungen designiert,<br />
die als Einheit im Rahmen der dokumentierten Risikomanagementstrategie der Bank gesteuert<br />
werden. Sowohl das Risiko als auch die Ergebnisse hieraus werden auf Basis von Fair Values ermittelt<br />
und an den Vorstand berichtet. Die Ausübung der Fair Value-Option führt hier zu einer Harmonisierung<br />
von wirtschaftlicher Steuerung und Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.<br />
Darüber hinaus wurde die Fair Value-Option für Finanzinstrumente mit trennungspflichtigen<br />
eingebetteten Derivaten ausgeübt. Diese Finanzinstrumente werden ebenfalls zum Zeitpunkt ihres<br />
Erwerbs der Unterkategorie Designated at Fair Value zugeordnet.<br />
Kredite und Forderungen (Loans and Receivables)<br />
Als Loans and Receivables sind alle nicht derivativen Finanzinstrumente zu klassifizieren, die mit<br />
festen oder bestimmbaren Zahlungen ausgestattet und die nicht an einem aktiven Markt notiert<br />
sind. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Finanzinstrumente bei Zugang nicht den Kategorien<br />
Financial Assets or Liabilities at Fair Value through Profit or Loss oder Available for Sale zugeordnet<br />
werden. Loans and Receivables sind mit fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost) zu<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 93