Teilkonzept-Erneuerbare-Energien - Ingelheim
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1.5.2.3 Abwasserentsorgung<br />
Das Abwassersystem der Stadt <strong>Ingelheim</strong> am Rhein entsorgt das Abwasser in Richtung der<br />
Kläranlage „Untere Selz“ des Abwasserzweckverbandes „Untere Selz“ am nördlichen Rand<br />
des Industriegeländes von Boehringer <strong>Ingelheim</strong>, nahe der BAB 60.<br />
Beim Transport des Abwassers kann, ähnlich wie beim Trinkwasser, nicht ein natürliches Gefälle<br />
ausgenutzt werden, sondern vielmehr werden die Abwässer zur Kläranlage durch Pumpen<br />
angehoben. Pro Stunde werden aus den zwei bestehenden Aufbereitungsbecken der<br />
Kläranlage etwa 400 m³ aufbereitetes Abwasser in die Selz ausgeleitet. Die Fallhöhe zwischen<br />
Aufbereitungsbecken und Selz beträgt ca. 2 - 3 m.<br />
1.5.3 Potenzial aus Fließgewässer<br />
Bei den Gewässern der 1. und 2. Ordnung ist eine Wasserkraftnutzung grundsätzlich möglich.<br />
Beim Rhein, der nach dem Bundeswasserstraßengesetz zusätzlich als Bundeswasserstraße<br />
ausgewiesen ist, muss zudem Rücksicht auf die Schifffahrt genommen werden. Paragraph<br />
10 des Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) legt fest, dass durch Anlagen und Einrichtungen<br />
Dritter die Unterhaltung der Wasserstraße nicht beeinträchtigt werden darf.<br />
Da die Durchflussmenge zu gering und eine Aufstauung meist nicht möglich ist, eigenen sich<br />
Gewässer der 3. Ordnung nicht für die Wasserkraftnutzung. Daher verbleiben nur die Selz<br />
und der Rhein im Umfeld <strong>Ingelheim</strong>s zur Nutzung von Wasserkraft in Fließgewässern.<br />
Die möglichen Potenziale in der Wasserkraftnutzung in Fließgewässern unterteilen sich in<br />
drei Bereiche. In der Reaktivierung stillgelegter Wasserkraftanlagen, der Modernisierung bestehender<br />
Wasserkraftanlagen und in der Errichtung neuer Wasserkraftanlagen. Da es in<br />
<strong>Ingelheim</strong> keine bestehenden oder stillgelegten Anlagen zur Wasserkraftnutzung gibt, entfallen<br />
die ersten beiden Betrachtungsschritte.<br />
Die bestehenden Querverbauungen rund um <strong>Ingelheim</strong> sind keine Wehre, die eine Wasserkraftnutzung<br />
zulassen, sondern in der Regel Durchlässe, oder im Bereich der Selz Verrohrungen.<br />
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