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Teilkonzept-Erneuerbare-Energien - Ingelheim

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Zu den Standardauflagen zum Bau von Erdwärmesonden in unkritischen Gebieten gehören<br />

auszugsweise folgende Punkte:<br />

<br />

<br />

<br />

Mit den Ausführungsarbeiten dürfen nur qualifizierte Bohrunternehmen beauftragt<br />

werden<br />

Es muss eine vollständige Ringraumabdichtung (z. B. Bentonit/Zement-Suspension)<br />

nach VDI-Richtlinie 4640, Blatt 2, erfolgen<br />

Der Bohrbeginn ist entsprechend dem Lagerstättengesetz dem Landesamt für Geologie<br />

und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB), Postfach 10 02 55, 55133 Mainz, mindestens<br />

2 Wochen im Voraus anzuzeigen, um diesem im Einzelfall zu ermöglichen, bei der<br />

Bohrung vor Ort zu sein<br />

Alle Standardauflagen können der Homepage der LGB-RLP unter (LGB-RLP -<br />

Standardauflagen zum Bau von Erdwärmesonden in unkritischen Gebieten) entnommen werden.<br />

In kritischen Gebieten ist bei der Planung von Erdwärmsonden eine Bewertung durch eine<br />

Fachbehörde notwendig (Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord<br />

und Süd oder LUWG oder LGB-RLP).<br />

Da bei der Errichtung von Grundwasserbrunnen ein Benutzungstatbestand nach (Gesetz zur<br />

Ordnung des Wasserhaushalts - § 9 Absatz 1 Nr. 5, 2009) vorliegt, ist immer ein verhältnismäßig<br />

aufwendiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren nötig. So ist für das Erlaubnisverfahren<br />

einer Grundwasser-Wärmepumpe bereits eine erste Bohrung notwendig, um ein hydrogeologisches<br />

Gutachten sowie eine chemische Analyse des Grundwassers durchzuführen.<br />

Da Erdwärmekollektoren normalerweise nur in einer Tiefe von 1 - 2 Metern verlegt werden,<br />

stellen sie gewöhnlicher Weise keine Gefährdung für das Grundwasser dar. Im Landkreis<br />

Mainz-Bingen werden allerdings auch Erdwärmekollektoren einem Erlaubnisverfahren unterzogen.<br />

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