Teilkonzept-Erneuerbare-Energien - Ingelheim
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1.2.3 Potenzial aus Repowering<br />
Unter Repowering versteht man das Ersetzen einer bereits bestehenden Windkraftanlage<br />
durch eine Neuanlage. Dies ist oftmals sinnvoll, da Altanlagen an meist besonders windhöffigen<br />
Gebieten aufgestellt sind und durch das entsprechende Ersetzen durch eine Neuanlage<br />
eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik erfolgt, was oft einen erheblichen Mehrertrag<br />
bei der Stromerzeugung bedeutet.<br />
Die Vergütungsfähigkeit durch Repowering regelt § 30 des EEG. Demnach muss<br />
eine ersetzte Alt-Anlage vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb gegangen sein,<br />
die installierte Leistung der Neuanlage mindestens dem Zweifachen der Alt-Anlage<br />
entsprechen und<br />
die Anzahl der Neuanlagen nicht die Anzahl der Altanlagen übersteigen.<br />
Der erste Punkt trifft auf die beiden Erstinstallierten Windkraftanlagen auf dem Kandrich zu.<br />
Nach Punkt zwei müssten die neu zu errichtenden Anlagen mindestens eine Nennleistung<br />
von 3.000 kW el (Anlage 1) bzw. 3.600 kW el (Anlage 2) vorweisen. So könnte die Anlage 1<br />
zum Beispiel durch eine Enercon E-101 mit 3.050 kW el Nennleistung und die Anlage 2 durch<br />
eine Siemens SWT-3.6 mit einer Nennleistung von 3.600 kW el ersetz werden.<br />
Bei einer vorliegenden mittleren Windhöffigkeit von 6,8 bis 7,2 Metern pro Sekunde auf dem<br />
bisherigen Standort der Windkraftanlagen und Berücksichtigung des Leistungswertes der jeweiligen<br />
Anlage laut Hersteller kann mit einem Stromertrag von jeweils etwa 9.000 MWh el<br />
pro Jahr gerechnet werden, was etwa einer Verdreifachung der bisherigen Anlagenerträge<br />
bedeutet. Siehe hierzu<br />
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