Teilkonzept-Erneuerbare-Energien - Ingelheim
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1.1.4.2 Ergebnisse der Freiflächenanalyse<br />
In dem vorliegenden Konzept wurde untersucht, welche Freiflächen in <strong>Ingelheim</strong> für die Photovoltaiknutzung<br />
zur Solarstromproduktion in Frage kommen. Ausschlaggebend für den Katalog<br />
der zu untersuchenden Flächen war, ob für Solarstrom aus PV-Anlagen auf diesen Flächen<br />
eine Stromvergütung entsprechend des EEG gewährt wird. Die EEG-Einspeisevergütung<br />
ist noch immer die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.<br />
Folgende Standorte gingen in die Untersuchung mit ein:<br />
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Altablagerungsflächen und Altstandorte<br />
Pufferzonen entlang der Bundesautobahn (BAB) - (Abstand 110 m zum Fahrbahnrand)<br />
Pufferzonen entlang der Schienenwege - (Abstand 110 m zum Fahrbahnrand)<br />
Konversionsflächen<br />
Gewerbegebiete<br />
Lärmschutzwände<br />
Auch entsprechend des novellierten EEG 2012 gilt, dass für Solarstrom aus PV-Anlagen auf<br />
den o. g. untersuchten Flächen eine EEG-Stromvergütung gezahlt wird.<br />
In die Untersuchung der Alt- und Ablagerungsstandorte gingen Flächen ab einer Größe von<br />
1 ha ein. Außerhalb von Schutzgebieten verbleiben noch 6 von insgesamt 10 Flächen ab<br />
1 ha. Letztlich ist von diesen Flächen keine für PV nutzbar, da hier bereits eine andere Nutzung<br />
besteht (etwa als Straße oder Gewerbefläche), die Flächen schwierigen Besitzverhältnissen<br />
unterliegen oder diese bereits für eine andere Nutzung vorgesehen oder aber nicht<br />
statisch belastbar sind.<br />
Entsprechend des EEG kann für Solarstrom aus PV-Anlagen in einem Abstand von 110 m<br />
entlang von Autobahnen und Schienenwegen (ungeachtet der Art der Fläche) eine Stromvergütung<br />
geltend gemacht werden. Zwar existieren in <strong>Ingelheim</strong> zahlreiche unbebaute Flächen<br />
entlang der BAB 60, welche überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden, jedoch<br />
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