Teilkonzept-Erneuerbare-Energien - Ingelheim
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1.1.4.1 Ausschlussgebiete<br />
Schutzgebiete<br />
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf der Freifläche kann dem Schutzzweck bestimmter<br />
Gebiete entgegenstehen, so dass Schutzgebiete im Zuge eines Konzeptes bekannt sein<br />
müssen. Ob eine PV-Anlage innerhalb eines Schutzgebietes tragbar ist, hängt grundsätzlich<br />
immer vom Schutzzweck des entsprechenden Gebietes ab.<br />
In Naturschutz-, FFH-, und Vogelschutzgebieten sowie Naturpark-Kernzonen ist die PV-<br />
Nutzung bislang zumeist ausgeschlossen. Auch das in der Fassung zum 01.01.2012 in Kraft<br />
tretende Gesetz für den Vorrang <strong>Erneuerbare</strong>r <strong>Energien</strong> (EEG) schließt eine Vergütung für<br />
Strom aus PV-Anlagen in Naturschutzgebieten und Nationalparks aus. In Landschaftsschutzgebieten<br />
(und unter Umständen auch in Randgebieten von Biotopverbundflächen) kann die<br />
PV-Nutzung der Flächen möglich sein. In jedem Fall ist immer der Schutzzweck zu überprüfen<br />
und vor weiteren Planungen im Zweifelsfall Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />
zu halten.<br />
Folgende Schutzgebiete sind in <strong>Ingelheim</strong> vorzufinden und können über das<br />
(Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung) (LANIS) abgerufen werden:<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
• Rheinhessisches Rheingebiet<br />
• Selztal<br />
Naturschutzgebiete<br />
• Fulderaue – Ilmenaue<br />
• Sandlache<br />
• <strong>Ingelheim</strong>er Dünen und Sande<br />
• Hangflächen um den Heidesheimer Weg<br />
• Nordausläufer Westerberg<br />
• Gartenwiese<br />
Vogelschutzgebiete<br />
• Rheinaue Bingen-<strong>Ingelheim</strong><br />
• Dünen und Sandgebiet MZ-<strong>Ingelheim</strong><br />
• Selztal zwischen Hahnheim und <strong>Ingelheim</strong><br />
Landesweiter Biotopverbund<br />
FFHGebiet<br />
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