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Teilkonzept-Erneuerbare-Energien - Ingelheim

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1.1.4.1 Ausschlussgebiete<br />

Schutzgebiete<br />

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf der Freifläche kann dem Schutzzweck bestimmter<br />

Gebiete entgegenstehen, so dass Schutzgebiete im Zuge eines Konzeptes bekannt sein<br />

müssen. Ob eine PV-Anlage innerhalb eines Schutzgebietes tragbar ist, hängt grundsätzlich<br />

immer vom Schutzzweck des entsprechenden Gebietes ab.<br />

In Naturschutz-, FFH-, und Vogelschutzgebieten sowie Naturpark-Kernzonen ist die PV-<br />

Nutzung bislang zumeist ausgeschlossen. Auch das in der Fassung zum 01.01.2012 in Kraft<br />

tretende Gesetz für den Vorrang <strong>Erneuerbare</strong>r <strong>Energien</strong> (EEG) schließt eine Vergütung für<br />

Strom aus PV-Anlagen in Naturschutzgebieten und Nationalparks aus. In Landschaftsschutzgebieten<br />

(und unter Umständen auch in Randgebieten von Biotopverbundflächen) kann die<br />

PV-Nutzung der Flächen möglich sein. In jedem Fall ist immer der Schutzzweck zu überprüfen<br />

und vor weiteren Planungen im Zweifelsfall Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

zu halten.<br />

Folgende Schutzgebiete sind in <strong>Ingelheim</strong> vorzufinden und können über das<br />

(Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung) (LANIS) abgerufen werden:<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

• Rheinhessisches Rheingebiet<br />

• Selztal<br />

Naturschutzgebiete<br />

• Fulderaue – Ilmenaue<br />

• Sandlache<br />

• <strong>Ingelheim</strong>er Dünen und Sande<br />

• Hangflächen um den Heidesheimer Weg<br />

• Nordausläufer Westerberg<br />

• Gartenwiese<br />

Vogelschutzgebiete<br />

• Rheinaue Bingen-<strong>Ingelheim</strong><br />

• Dünen und Sandgebiet MZ-<strong>Ingelheim</strong><br />

• Selztal zwischen Hahnheim und <strong>Ingelheim</strong><br />

Landesweiter Biotopverbund<br />

FFHGebiet<br />

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