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Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ... - Berlin.de

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<strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong><br />

Umsetzungsaufgaben bezogen auf die geför<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Projekte <strong>und</strong> Begünstigten:<br />

Hinweis: Die Projektför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist an die ZGS <strong>de</strong>legiert. Trotz<strong>de</strong>m ist die <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong>,<br />

vertreten durch die dazu beauftragte Technische Hilfe ESF, regelmäßig <strong>und</strong> also in 100%<br />

aller Fälle, einbezogen in:<br />

- die Antragsprüfung (nach Antragsprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> ZGS <strong>und</strong> vor Bewilligung durch die<br />

ZGS);<br />

- die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischenberichte (nach erfolgter Beleg- <strong>und</strong> Berichtsprüfung durch<br />

die ZGS <strong>und</strong> vor Aufnahme in eine Ausgabeerklärung);<br />

- stichprobenweise Vor-Ort-Kontrollen.<br />

1. Hilfestellungen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten Antragstellung<br />

o Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Anträge auf Vollständigkeit, Plausibilität <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalkulation <strong>und</strong> Einhaltung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ESF- <strong>und</strong> Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>richtlinien<br />

o Erstellen <strong><strong>de</strong>r</strong> Antragsprüfungsvermerke<br />

o projektbezogene Beratung <strong>und</strong> Information <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Begünstigten<br />

2. Sicherstellung, dass die zu finanzieren<strong>de</strong>n Vorhaben nach <strong>de</strong>n für das OP gelten<strong>de</strong>n<br />

Kriterien ausgewählt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> während ihrer Durchführung stets <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n gemeinschaftlichen<br />

<strong>und</strong> einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entsprechen<br />

3. Vergewissern (auch durch Vor-Ort-Kontrollen), dass die kofinanzierten Wirtschaftsgüter<br />

<strong>und</strong> Dienstleistungen geliefert bzw. erbracht <strong>und</strong> die im Zusammenhang mit Vorhaben<br />

von <strong>de</strong>n Begünstigten geltend gemachten Ausgaben tatsächlich <strong>und</strong> im Einklang mit <strong>de</strong>n<br />

gemeinschaftlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> einzelstaatlichen Rechtsvorschriften getätigt wur<strong>de</strong>n<br />

4. Gewährleisten <strong><strong>de</strong>r</strong> elektronischen Aufzeichnung <strong>und</strong> Erfassung von Buchführungsdaten<br />

zu je<strong>de</strong>m im Rahmen <strong><strong>de</strong>s</strong> OP durchgeführten Vorhaben sowie die Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Durchführungsdaten für Finanzverwaltung, Begleitung,<br />

Überprüfungen, Prüfungen <strong>und</strong> Bewertung<br />

5. Sicherstellung, dass die Begünstigten <strong>und</strong> die sonstigen an <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorhaben<br />

beteiligten Stellen unbescha<strong>de</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelstaatlichen Buchführungsvorschriften<br />

entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t über alle Finanzvorgänge <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorhaben Buch führen, o<strong><strong>de</strong>r</strong> für diese<br />

einen geeigneten Buchführungsco<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>n<br />

6. Gewährleisten, dass jegliche Form <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, die durch dieses Programm<br />

veranlasst wird, die bestehen<strong>de</strong>n Regeln im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Staatsbeihilfen <strong>und</strong> alle<br />

diesbezüglichen Verfahren, die zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mittel Gültigkeit haben,<br />

berücksichtigen. Die <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> trägt dafür Sorge, dass betroffene Projektpartner<br />

entsprechend informiert sind <strong>und</strong> überprüft die Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> relevanten Bestimmungen<br />

7. Berichtsbearbeitung (Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> finanziellen Abrechnung <strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Finanzierung<br />

– ohne Belegprüfung)<br />

a. Standardisierung <strong><strong>de</strong>s</strong> Bearbeitungsfortganges <strong><strong>de</strong>r</strong> Projektabrechnungen<br />

b. Fortgangskontrollen; Registrierung <strong><strong>de</strong>s</strong> Bearbeitungsstatus (unvollständig <strong>und</strong> vollständig)<br />

c. Standardisierung <strong>und</strong> Speicherung aller im Abrechnungsformular erwähnten Daten<br />

als Gr<strong>und</strong>lage für die Bewirtschaftung <strong><strong>de</strong>r</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>mittel<br />

<strong>Verwaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontrollsysteme</strong> ESF <strong>Berlin</strong> 2007-2013 Seite 17 von 206

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