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Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ... - Berlin.de

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<strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong><br />

Abbildung: Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Berichterstattung im IT-Begleitsystem<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Abbildung „Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Berichterstattung im IT-Begleitsystem“ wird dargestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begünstigte seine Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben, wie auch die materiellen Indikatoren kontinuierlich<br />

erfassen kann. Die Jahres- <strong>und</strong> Endberichte wer<strong>de</strong>n für die notwendigen Berichterstattungszeiträume<br />

vom System automatisch erstellt.<br />

Der Ablauf auf Projekteebene soll die angemessene Überprüfung aller Vorgänge nach<br />

VO 1083, Art 60, b sowie VO 1828, Art 13, Absatz 2 bis 5 sicherstellen.<br />

Inhalte<br />

Berichtsprüfung durch ZGS<br />

Alle För<strong><strong>de</strong>r</strong>operationen durchführen<strong>de</strong> <strong>Verwaltungs</strong>einheiten bzw. von diesen beauftragte<br />

Dienstleister (ZGS) sind zur Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> einschlägigen lan<strong><strong>de</strong>s</strong>rechtlichen Vorgaben verpflichtet<br />

(Art. 44 LHO). Danach erfolgt nach <strong><strong>de</strong>r</strong> kursorischen Prüfung je<strong><strong>de</strong>s</strong> Verwendungsnachweises<br />

in einem zweiten Schritt die vertiefte Prüfung. Bei dieser sind die für die Prüfung<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Belege nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Nr. 11.4 AV § 44 LHO in <strong>de</strong>n dort genannten<br />

Fällen zu prüfen.<br />

Zu Zwischenberichten im ESF-Verfahren wer<strong>de</strong>n ebenfalls Belegprüfungen durch die Zwischengeschalteten<br />

Stellen durchgeführt. Diese erfolgen zunächst stichprobenweise (Zufallsauswahl)<br />

direkt durch das IT-Begleitsystem. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Erstprüfung<br />

wird entschie<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> zu prüfen<strong>de</strong>n Belege evtl. zu erweitern, ggf. bis<br />

hin zu einer Vollprüfung. Je<strong>de</strong> ZGS berücksichtigt bei <strong>de</strong>n projektbegleiten<strong>de</strong>n Prüfungen die<br />

im IT-Begleitsystem vorgegebenen Prüfungschecklisten <strong>und</strong> <strong>de</strong>n im jährlichen Prüfplan <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

VB vorgeschriebenen Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> Belegprüfungen.<br />

Eine grafische Vorstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfungsinhalte <strong><strong>de</strong>r</strong> ZGS sieht folgen<strong><strong>de</strong>r</strong>maßen aus:<br />

<strong>Verwaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontrollsysteme</strong> ESF <strong>Berlin</strong> 2007-2013 Seite 46 von 206

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