Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ... - Berlin.de
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<strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong><br />
die Technische Hilfe keinen Antragsprüfungsvermerk (APV), son<strong><strong>de</strong>r</strong>n registriert das Projekt<br />
lediglich <strong>und</strong> die ZGS entschei<strong>de</strong>t, ob sie es trotz<strong>de</strong>m bewilligen kann. Die Anzahl solcher<br />
Projektregistrierungsvermerke (PRV) ist generell auf ein Minimum begrenzt. Wo sie vorhan<strong>de</strong>n<br />
sind, liefern sie <strong><strong>de</strong>r</strong> VB einen Input für die Kontrollen <strong><strong>de</strong>r</strong> Systeme, sie sind ein Frühindikator<br />
für ein erhöhtes Antragsrisiko <strong>und</strong> wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n monatlichen Controllingsitzungen<br />
zwischen VB <strong>und</strong> ECG so aufbereitet, dass eventuelle von <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> als notwendig<br />
angesehene Maßnahmen ergriffen wer<strong>de</strong>n können. Projektregistrierungsvermerke<br />
wer<strong>de</strong>n nach Verfügbarwer<strong>de</strong>n neuer Programmfunktionalitäten im Rahmen <strong><strong>de</strong>s</strong> laufen<strong>de</strong>n<br />
IT-Optimierungsprozesses obsolet, d.h. für entsprechen<strong>de</strong> Projekte wird keine ESFkofinanzierte<br />
För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung durch die Zwischengeschalteten Stellen mehr akzeptiert wer<strong>de</strong>n<br />
(noch nicht realisiert).<br />
Durch die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von begünstigten- <strong>und</strong> projektspezifischen Unterlagen vergewissert<br />
sich die ZGS/VB von <strong><strong>de</strong>r</strong> Fähigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Begünstigten, seinen Verpflichtungen nachzukommen<br />
[VO 1828, Art 13 (1)].<br />
Für die gesamte Antragsbearbeitung <strong>und</strong> Qualitätssicherung im För<strong><strong>de</strong>r</strong>management bietet<br />
die EDV eine Vielzahl von Programmfunktionalitäten. Die im Antrag anzugeben<strong>de</strong>n Kosten/Ausgaben<br />
wer<strong>de</strong>n mit Hilfe einer hinterlegten Kalkulationshilfe nutzungsanteilig ermittelt<br />
<strong>und</strong> helfen so nicht nur <strong>de</strong>m ungeübten Antragsteller, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch <strong>de</strong>n bewilligen<strong>de</strong>n<br />
Dienststellen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalkulation <strong><strong>de</strong>r</strong> Projektmaßnahme, <strong>und</strong> sichern gleichzeitig eine vergleichbare,<br />
einheitliche <strong>und</strong> för<strong><strong>de</strong>r</strong>konforme Berechnung von för<strong><strong>de</strong>r</strong>fähigen Kosten <strong>und</strong> unterstützen<br />
damit die effiziente Prüfung (Vergleichswerte). Ein <strong>de</strong>m Antrag hinterlegter Fehlercheck<br />
steuert die möglichst fehlerfreie o<strong><strong>de</strong>r</strong> –arme Einreichung eines Antrages auf För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
bei <strong><strong>de</strong>r</strong> bewilligen<strong>de</strong>n Institution.<br />
Die Dokumentation <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgabenerledigung durch alle zuständigen Beteiligten sichert das<br />
IT-Begleitsystem, so dass somit auch die Qualität <strong><strong>de</strong>r</strong> Antragsprüfung (in <strong>Berlin</strong> nach <strong>de</strong>m 4-<br />
Augen Prinzip; Zwischengeschaltete Stelle – ECG) sichergestellt ist. Die so in einer Prozesskette<br />
festgelegten Abläufe lassen auch rückwirken<strong>de</strong> Auswertungen zu. Hiermit können<br />
eventuelle zukünftige präventive Maßnahmen zur weiteren Qualitätsverbesserung ergriffen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Programm steuert <strong>und</strong> protokolliert <strong>de</strong>n weiteren Prozessablauf.<br />
Das gesamte Antragsverfahren ist im Rahmen sogenannter Verfahrensrichtlinien ausführlich<br />
beschrieben <strong>und</strong> festgelegt <strong>und</strong> wird mit einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem<br />
umgesetzt. Damit ist gleichzeitig systematisch die Kontroll- <strong>und</strong> Prüftätigkeit im Antragsverfahren<br />
auf 1. Prüfebene konform <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnungen 1083/2006 <strong>und</strong> 1828/2006 geregelt <strong>und</strong><br />
dokumentiert.<br />
Eine grafische Darstellung <strong><strong>de</strong>s</strong> Prozesses Antragsverfahren:<br />
<strong>Verwaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontrollsysteme</strong> ESF <strong>Berlin</strong> 2007-2013 Seite 33 von 206