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Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ... - Berlin.de

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<strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong><br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Es liegt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verantwortung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischengeschalteten Stelle, auch<br />

effiziente Umsetzungsmöglichkeiten von Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an bewilligten Projekten anzustreben<br />

(Ermessensentscheidung gem. VwVfG; LHO).<br />

Erfolgt aber eine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsantragstellung wird auch hier eine Systemunterstützung angeboten.<br />

Nach Entscheidung durch die Behör<strong>de</strong> über eine Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung kann im IT-<br />

Begleitsystem eine entsprechen<strong>de</strong> Funktionalität genutzt wer<strong>de</strong>n: „Erstellung eines Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsantrages“.<br />

Dabei wird, wie bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Antragstellung, die Erstellung eines Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsantrages<br />

vom System unterstützt, <strong><strong>de</strong>r</strong> bestimmte Plausibilitätschecks (z.B. Berücksichtigung<br />

bereits vorliegen<strong><strong>de</strong>r</strong> Abrechnungen vergangener Jahre) enthält.<br />

Die Bearbeitung eines Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsantrages erfolgt analog <strong>de</strong>n Abläufen <strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfaufgabenverteilung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Erstantragsbearbeitung. Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen fin<strong>de</strong>n dann Berücksichtigung bei<br />

aktuellen Bewilligungsdaten, Mittelabfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Auszahlungen etc.<br />

2.2.4 Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorhaben (Artikel 60 Buchstabe b <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung (EG)<br />

Nr. 1083/2006 <strong><strong>de</strong>s</strong> Rates)<br />

Zuständigkeitsmatrix<br />

VB ZGS Bei<strong>de</strong><br />

im 4-<br />

Augen-<br />

Prinzip<br />

A Allgemeine Aufgaben<br />

1 Allgemeine Koordination <strong><strong>de</strong>r</strong> ESF-För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung im Land <strong>Berlin</strong> X<br />

2 Kontaktstelle zu B<strong>und</strong>esregierung <strong>und</strong> Europäischer Kommission X<br />

3 Information <strong>und</strong> Publizität; Vorstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielsetzung <strong>und</strong> Maßnahmen <strong><strong>de</strong>s</strong> Europäischen X X<br />

Sozialfonds bei allen interessierten Einrichtungen, sowie in <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen Öffentlichkeit<br />

B Umsetzungsaufgaben bezogen auf die geför<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Projekte <strong>und</strong> Begünstigten<br />

Hinweis: Die Projektför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist an die ZGS <strong>de</strong>legiert. Trotz<strong>de</strong>m ist die <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong>,<br />

vertreten durch die dazu beauftragte Technische Hilfe ESF, regelmäßig <strong>und</strong> also in 100% aller<br />

Fälle, einbezogen in<br />

1 die Antragsprüfung (nach Antragsprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> ZGS <strong>und</strong> vor Bewilligung durch die ZGS) X<br />

2 die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischenberichte; X<br />

3 bei stichprobenweisen Vor-Ort-Kontrollen X X<br />

4 Hilfestellungen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten Antragstellung X X<br />

a Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Anträge auf Vollständigkeit, Plausibilität <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalkulation <strong>und</strong> Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

X<br />

ESF- <strong>und</strong> Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>richtlinien (Checkliste zur Antragsprüfung)<br />

b Erstellen <strong><strong>de</strong>r</strong> Antragsprüfungsvermerke X<br />

c projektbezogene Beratung <strong>und</strong> Information <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen<br />

X X<br />

<strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Begünstigten<br />

5 Sicherstellung, dass die zu finanzieren<strong>de</strong>n Vorhaben nach <strong>de</strong>n für das OP gelten<strong>de</strong>n Kriterien<br />

X<br />

ausgewählt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> während ihrer Durchführung stets <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n gemeinschaftlichen<br />

<strong>und</strong> einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entsprechen<br />

6 Vergewissern (auch durch Vor-Ort-Kontrollen), dass die kofinanzierten Wirtschaftsgüter <strong>und</strong><br />

X<br />

Dienstleistungen geliefert bzw. erbracht <strong>und</strong> die im Zusammenhang mit Vorhaben von <strong>de</strong>n<br />

Begünstigten geltend gemachten Ausgaben tatsächlich <strong>und</strong> im Einklang mit <strong>de</strong>n gemeinschaftlichen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> einzelstaatlichen Rechtsvorschriften getätigt wur<strong>de</strong>n<br />

7 Gewährlseisten <strong><strong>de</strong>r</strong> elektronischen Aufzeichnung <strong>und</strong> Erfassung von Buchführungsdaten zu<br />

X<br />

je<strong>de</strong>m im Rahmen <strong><strong>de</strong>s</strong> OP durchgeführten Vorhaben sowie die Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfassung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Durchführungsdaten für Finanzverwaltung, Begleitung, Überprüfungen,<br />

Prüfungen <strong>und</strong> Bewertung<br />

8 Sicherstellung, dass die Begünstigten <strong>und</strong> die sonstigen an <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorhaben<br />

X<br />

beteiligten Stellen unbescha<strong>de</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelstaatlichen Buchführungsvorschriften entwe<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t über alle Finanzvorgänge <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorhaben Buch führen, o<strong><strong>de</strong>r</strong> für diese einen geeigneten<br />

Buchführungsco<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>n<br />

9 Gewährleisten, dass jegliche Form <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, die durch dieses Programm<br />

veranlasst wird, die bestehen<strong>de</strong>n Regeln im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Staatsbeihilfen <strong>und</strong> alle diesbezüglichen<br />

Verfahren, die zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mittel Gültigkeit haben, berücksichtigen.<br />

Die <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> trägt dafür Sorge, dass betroffene Projektpartner entsprechend<br />

informiert sind <strong>und</strong> überprüft die Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> relevanten Bestimmungen<br />

X X<br />

<strong>Verwaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontrollsysteme</strong> ESF <strong>Berlin</strong> 2007-2013 Seite 36 von 206

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