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Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ... - Berlin.de

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Bescheinigungsbehör<strong>de</strong><br />

4.3 Bescheinigung von Ausgabenerklärungen<br />

Gemäß Leitlinie <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> vom 23.Juni 2008 erstellen <strong>und</strong> bescheinigen<br />

die Zwischengeschalteten Stellen die Ausgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Operationen schriftlich unter Anwendung<br />

eines lan<strong><strong>de</strong>s</strong>einheitlichen Vordrucks. Der Vordruck besteht aus folgen<strong>de</strong>n Teilen/Anlagen:<br />

Ausgabebescheinigung analog Anhang X <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung (EG) 1828/2006 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />

vom 8. Dezember 2006<br />

eine aus <strong>de</strong>m EDV-Begleitsystem aggregierten Tabelle <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlich getätigten<br />

Ausgaben<br />

eine Übersicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einziehungen geschul<strong>de</strong>ter Beträge<br />

Die Zwischengeschalteten Stellen müssen die auferlegten Berichtspflichten inhaltlich, aber<br />

auch terminlich streng einhalten, damit die Antragstellung auf Rückerstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorfinanzierten<br />

Mittel <strong><strong>de</strong>s</strong> Lan<strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Berlin</strong> eingehalten wer<strong>de</strong>n. Hierzu gehört insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Anleitung<br />

<strong>und</strong> Überwachung <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Begünstigten, die unmittelbar in das IT-Begleitsystem<br />

ihre Zwischen- <strong>und</strong> Endberichtsdaten eingeben.<br />

Unmittelbar nach Eingang <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgabebescheinigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischengeschalteten Stellen<br />

erfolgt im Einzelfall eine Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Angaben per Checkliste unter Berücksichtigung folgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kriterien.<br />

Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> vorgegebenen Vordrucke. nebst Anlagen<br />

Beibringung <strong><strong>de</strong>r</strong> rechtsverbindlichen Unterschriften<br />

Beachtung Stichtag <strong>und</strong> Abrechnungszeitraum<br />

Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Finanzierungsquellen<br />

Berücksichtigung von Prüfergebnisse vorheriger Zahlungsanträge, wie z.B. Rückstellungen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kürzungen<br />

Bei Bedarf Abgleich mit <strong><strong>de</strong>r</strong> ESF-<strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfbehör<strong>de</strong><br />

Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung ist die sachliche <strong>und</strong> rechnerische Feststellung zur Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Angaben<br />

in <strong>de</strong>n Zahlungsantrag an die Europäische Kommission o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Zurückstellung bzw.<br />

Kürzung <strong><strong>de</strong>r</strong> gelieferten Daten zu einem späteren Zeitpunkt. Grün<strong>de</strong> für eine Zurückstellung<br />

bzw. Kürzung liegen vor wenn,<br />

Prüfungsmonita <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Kommission, <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfbehör<strong>de</strong> aufgr<strong>und</strong> von Systemprüfungen<br />

<strong>und</strong>/o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> ESF-<strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> nicht ausgeräumt bzw. ausgesprochenen<br />

Empfehlungen nicht gefolgt wur<strong>de</strong>.<br />

Systemprüfungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> zu Beanstandungen geführt haben.<br />

Unregelmäßigkeiten bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong>en Verdacht, Meldung durch die <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong>, in<br />

einem schweben<strong>de</strong>n Verfahren ist.<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> zulässige Interventionssatz, ohne qualifizierte Begründung, überschritten wur<strong>de</strong>.<br />

Die Unabhängigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> wird dadurch dokumentiert, dass die abschließen<strong>de</strong><br />

Entscheidung, welche Angaben in einen Zahlungsantrag eingehen, ausschließlich<br />

von ihr getroffenen wird.<br />

<strong>Verwaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontrollsysteme</strong> ESF <strong>Berlin</strong> 2007-2013 Seite 186 von 206

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