Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ... - Berlin.de
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Informationssystem<br />
Die Bearbeitungsphasen <strong><strong>de</strong>s</strong> Zwischenberichts wer<strong>de</strong>n durch eine Status-Angabe gekennzeichnet.<br />
Die Bearbeitungsphasen können sich wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holen, z.B. kann ein Zwischenbericht<br />
von <strong><strong>de</strong>r</strong> Technischen Hilfe an die Zwischengeschaltete Stelle <strong>und</strong><br />
von dieser weiter an <strong>de</strong>n Begünstigten zur Überarbeitung überreicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Dazu sind Standardfehlerbausteine zu nutzen.<br />
Alle beteiligten Instanzen (einschließlich <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong>, Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> <strong>und</strong><br />
Prüfbehör<strong>de</strong>) haben bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> ESF-Berichterstellung je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit ein Leserecht. Ein<br />
Schreibrecht hat nur <strong><strong>de</strong>r</strong> Begünstigte, sofern <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischenbericht ihm zur Erstellung bzw.<br />
Überarbeitung zugeordnet ist. Nur in diesem Fall können Belege <strong><strong>de</strong>s</strong> Verwendungsnachweises,<br />
die in <strong>de</strong>n Abrechnungszeitraum <strong><strong>de</strong>s</strong> Zwischenberichts fallen, angelegt, korrigiert <strong>und</strong><br />
gelöscht wer<strong>de</strong>n. Z. Z. erfolgt die Berichterstellung quartalsweise zur Aufrechterhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bestehen<strong>de</strong>n Kontrollmöglichkeiten. Die Begünstigten müssen die Abrechnung innerhalb von<br />
4 Wochen einreichen <strong>und</strong> die ZGS erhalten für ihre Prüfungen zusätzlich einen Zeitraum von<br />
ebenfalls 4 Wochen, so dass (bei zeitgerechter Berichterstattung) sowohl <strong><strong>de</strong>r</strong> Begünstigte als<br />
auch die ZGS jeweils einen Bearbeitungszeitraum von jeweils 4 Wochen bis zur Abgabe bei<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> TH erhalten.<br />
Zukünftig soll die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischenberichte pro Jahr <strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> damit verb<strong>und</strong>ene Berichtszeitraum<br />
variabel gehandhabt wer<strong>de</strong>n. Sind in einem Berichtzeitraum keine finanziellen, teilnehmer-<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> organisationsbezogenen Angaben zu berichten, ist trotz<strong>de</strong>m ein Zwischenbericht<br />
zu erstellen.<br />
Zwischenberichte können nur in ihrer zeitlichen Abfolge bearbeitet wer<strong>de</strong>n. Jahres- <strong>und</strong><br />
Endberichte wer<strong>de</strong>n automatisch generiert:<br />
Die Jahresberichte fassen Zwischenberichte eines Jahres zusammen.<br />
Ein Endbericht fasst alle Zwischenberichte zusammen.<br />
Zum ESF-Projektbericht wird ein Fehlercheck durchgeführt. Weist ein ESF-Projektbericht<br />
einen Fehler aus, ist ein Weiterleiten <strong><strong>de</strong>s</strong> Berichts erst nach Fehlerkorrektur möglich. Ergänzend<br />
zur Berichterstellung wird projektbezogen ein Mahn- bzw. Erinnerungswesen für fällige<br />
Projektberichte eingesetzt.<br />
6.2.9 Ausgabenerklärung / Erstattungsantrag<br />
Die Ausgabenerklärungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischengeschalteten Stellen erfolgen online unter Einbezug<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Finanzdaten <strong><strong>de</strong>r</strong> im IT-Begleitsystem als vollständig geprüft gespeicherten Zwischenberichte<br />
für einzelne Instrumente zu Stichtagen. Ergänzend erhält die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong><br />
rechtsverbindliche Ausgabenerklärungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischengeschalteten Stellen in Papierform.<br />
Die Bescheinungsbehör<strong>de</strong> erhält durch das IT-Begleitsystem Zugriff sowohl auf die kumulierten<br />
Daten <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgabenerklärungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischengeschaltete Stellen <strong>und</strong> als auch auf <strong>de</strong>taillierte<br />
Buchführungsunterlagen eines Einzelprojektes. Nach Prüfung wer<strong>de</strong>n die einzelnen<br />
Ausgabenerklärungen ggf. korrigiert <strong>und</strong> zu einem Erstattungsantrag zusammengefasst.<br />
Durch die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n im Rahmen ihrer Ausgabenerklärung / ihres Erstattungsantrages<br />
gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Kommission Angaben gemäß Teil B <strong><strong>de</strong>s</strong> mit<br />
<strong>de</strong>m B<strong>und</strong> abgestimmten Stammblattverfahrens (Für das Vorhaben gemel<strong>de</strong>te Ausgaben<br />
(Anhang III <strong><strong>de</strong>r</strong> DVO Teil B)) erfasst.<br />
<strong>Verwaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontrollsysteme</strong> ESF <strong>Berlin</strong> 2007-2013 Seite 204 von 206