Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ... - Berlin.de
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Bescheinigungsbehör<strong>de</strong><br />
Die Überwachung <strong><strong>de</strong>r</strong> termingerechten Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfungsfeststellungen, sowie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
rechtzeitigen Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einziehung von zu unrecht gezahlten Beträgen obliegt <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfbehör<strong>de</strong>,<br />
jedoch in enger Kooperation mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigungsbehör<strong>de</strong>.<br />
Nach Abschluss <strong><strong>de</strong>s</strong> Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einziehungsverfahrens nimmt die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> einen<br />
Abgleich mit <strong>de</strong>m gemeinsamen IT-Begleitsystem vor, um sicher zu stellen, dass die wie<strong><strong>de</strong>r</strong>eingezogenen<br />
Beträge dort ordnungsgemäß verbucht wur<strong>de</strong>n (Korrekturbericht). Somit ist<br />
gewährleistet, dass die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einziehungen bei <strong>de</strong>m nächsten Zahlungsantrag bzw. bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Jahresmeldung nach Artikel 20 VO(EG) 1828/06 Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n.<br />
Darüber hinaus erstellt die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> einmal jährlich für die Europäische<br />
Kommission die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche Erklärung gemäß Artikel 20, Abs. 2 VO 1828/06 über Streichungen,<br />
wie<strong><strong>de</strong>r</strong> eingezogene <strong>und</strong> noch wie<strong><strong>de</strong>r</strong> einzuziehen<strong>de</strong> Beträge. Ebenso wie für <strong>de</strong>n<br />
Zahlungsantrag müssen die Zwischengeschalteten Stellen <strong>de</strong>n Stand <strong><strong>de</strong>r</strong> Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einziehungsverfahren<br />
per 31.12. je<strong>de</strong>n Jahres an die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> mel<strong>de</strong>n. Die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong><br />
vergewissert sich, dass die gemel<strong>de</strong>ten Daten mit <strong>de</strong>m Debitorenbuch<br />
sowie <strong>de</strong>m IT-Begleitsystem überein stimmen, aggregiert die gemel<strong>de</strong>ten Daten auf Ebene<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Prioritätsachsen <strong>und</strong> leitet diese Angaben im Format gemäß Anhang XI über das B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Finanzen an die Europäische Kommission weiter.<br />
4.6 Kontrollen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigungsbehör<strong>de</strong><br />
Die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> führt eigene Vor-Ort-Kontrollen <strong>und</strong> Plausibilitätskontrollen im<br />
Sinne von Systemkontrollen bei <strong>de</strong>n Zwischengeschalteten Stellen anhand eines einheitlichen<br />
Fragenkatalogs <strong>und</strong> Standard-Checklisten zur Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Verwaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontrollsysteme</strong><br />
für die ESF Mittel / Prüfmodul <strong><strong>de</strong>s</strong> IT-Begleitsystems durch. Weitergehen<strong>de</strong> Vor-Ort-<br />
Kontrollen bei <strong>de</strong>n Begünstigten durch die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> sind EU-rechtlich nicht<br />
vorgesehen. Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Kontrollen bei <strong>de</strong>n Zwischengeschalteten Stellen ist die Vergewisserung<br />
über die ordnungsgemäße Erstellung <strong>und</strong> durch Buchführungssysteme gestützte Ausgabeerklärung<br />
/ gemel<strong>de</strong>te Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einziehung.<br />
Die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Kontrollen <strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung ermittelt die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong><br />
anhand einer Risikoanalyse <strong>und</strong> Risikobewertung. Hierbei wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Faktoren herangezogen:<br />
Gesamtvolumina <strong><strong>de</strong>r</strong> erklärten <strong>und</strong> bescheinigten Ausgaben nach Prioritätsachsen<br />
(Gr<strong>und</strong>lage ist die Veranschlagung im Haushaltsplan sowie Mittelzuteilung durch die<br />
Indikativen Finanzpläne gemäß OP)<br />
Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> durchzuführen<strong>de</strong>n Operationen pro Zwischengeschaltete Stelle (Anzahl<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>richtlinien / gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen)<br />
Erfahrungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung von Strukturfondsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung bzw. „Neustarter“/ Delegation<br />
von Aufgaben an Externe Dienstleister<br />
Informationen <strong>und</strong> Auswertungen über die Ergebnisse durchgeführter Kontrollen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Prüfbehör<strong>de</strong> / <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> <strong>und</strong> ggfs <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischengeschalteten Stellen /<br />
Dienststellen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission / Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>rechnungshof<br />
Projekte, die aus mehreren För<strong><strong>de</strong>r</strong>richtlinien finanzielle Beteiligung erhalten: Vermeidung<br />
von Doppelför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
Nach erfolgter Kontrolle dokumentiert die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> ordnungsgemäß die Ergebnisse<br />
nach einem einheitlichen Berichtsmuster, verfolgt die von ihr festgestellten Mängel<br />
<strong>und</strong> unterrichtet elektronisch die <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> über mögliche finanzielle Korrekturen.<br />
<strong>Verwaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontrollsysteme</strong> ESF <strong>Berlin</strong> 2007-2013 Seite 190 von 206