Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ... - Berlin.de
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<strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong><br />
Das Prüfmodul liefert nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> die gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Auskünfte über<br />
angewandte Verfahren <strong>und</strong> durchgeführte Kontrollen son<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Verwaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Prüfbehör<strong>de</strong> ein zuverlässiges, computergestütztes System. Mit diesem System wer<strong>de</strong>n umfassen<strong>de</strong><br />
Kenntnisse hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> täglichen Kontrollpraxis <strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>en Ergebnisse transparent<br />
dargestellt <strong>und</strong> alle involvierten Beteiligten erhalten (entsprechend ihrer Zugriffsrechte)<br />
wichtige Informationen, so dass hier steuernd aufgetreten, risikovolle Bereiche erkannt <strong>und</strong><br />
vorbeugen<strong>de</strong> Maßnahmen ergriffen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Um zu vermei<strong>de</strong>n, dass eine unterschiedliche Herangehensweise (an die Durchführung von<br />
Prüfungen bzw. unterschiedliche Verfahren von unterschiedlichen Akteuren) die von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kommission vierteljährlich verlangten einheitlichen Aussagen <strong>und</strong> Empfehlungen erschwert,<br />
ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Einsatz <strong><strong>de</strong>s</strong> Prüfmoduls nicht nur ein Hilfsmittel son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch ein Instrument zur Qualitätssicherung<br />
<strong>und</strong> einheitlichen Berichterstattung. Die Festlegung von Verfahren für Überprüfungen<br />
gem. Art. 13 Abs. 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> VO 1828/2006 <strong>und</strong> die qualitätsgerechte einheitliche Dokumentation<br />
von Aufzeichnungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfungsergebnisse sowie die Darlegung von Maßnahmen,<br />
die in Zusammenhang mit festgestellten Unregelmäßigkeiten zu treffen sind, wer<strong>de</strong>n<br />
durch das Prüfmodul durchgängig <strong>und</strong> nachhaltig umgesetzt.<br />
Die Prüfbehör<strong>de</strong> <strong>und</strong> externe Prüfinstanzen sind eingeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> greifen ebenfalls auf die<br />
im Prüfmodul dokumentierten Prüfergebnisse zurück (auch Zeiteinsparung für Kontrollen)..<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Festlegungen zu Vor-Ort-Kontrollen <strong><strong>de</strong>r</strong> ESF-VB<br />
Durch die <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n – wie bereits ausgeführt - im Programmzeitraum 5%<br />
aller Zwischenberichte <strong><strong>de</strong>r</strong> Projekte (entsprechend auch wenigstens 5% aller zuschussfähigen<br />
Ausgaben) im Rahmen von VOK überprüft. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> I<strong>de</strong>ntifizierung <strong><strong>de</strong>r</strong> zu prüfen<strong>de</strong>n Abrechnungen<br />
von Projekten wer<strong>de</strong>n<br />
a) alle aus Mitteln <strong><strong>de</strong>r</strong> Technischen Hilfe finanzierten Projekte <strong><strong>de</strong>r</strong> ZGS vollständig berücksichtigt.<br />
Weitere Kriterien (neben <strong>de</strong>n auch für die VB gültigen Selektionskriterien) bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe sind u.a.:<br />
b) neu am ESF partizipieren<strong>de</strong> Institutionen;<br />
c) neue Maßnahmen bereits bekannter Institutionen;<br />
d) in – auch transnationalen – Netzwerken durchgeführte Vorhaben;<br />
e) Vorhaben mit <strong>de</strong>zidiertem Bezug zu <strong>de</strong>n Querschnittszielen <strong><strong>de</strong>s</strong> OP; sowie<br />
f) Vorhaben, die aufgr<strong>und</strong> von Auffälligkeiten im Controlling (z.B. ungewöhnliche Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Finanz- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmerplanung, Defizite im Berichterstattungsverfahren) Anlass<br />
für Überprüfungen bieten;<br />
g) Prüf<strong>de</strong>fizite von ZGS bei Belegprüfungen <strong>und</strong>/o<strong><strong>de</strong>r</strong> VOK.<br />
Die VB verwen<strong>de</strong>t bei <strong>de</strong>n von ihr durchgeführten VOK die im Prüfmodul <strong><strong>de</strong>s</strong> IT-<br />
Begleitsystems hinterlegte Prüfcheckliste. Bei aufgr<strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Ziffer –f- ausgewählten Vorhaben<br />
wird eine vollständige Belegprüfung durchgeführt. Bei an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorhaben wer<strong>de</strong>n zunächst<br />
stichprobenweise (Zufallsauswahl) Belege im Umfang von wenigstens 10% überprüft,<br />
in Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Erstprüfung wird vor Ort entschie<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zu prüfen<strong>de</strong>n Belege evtl. zu erweitern bis ggf. hin zu einer Vollprüfung.<br />
Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> wird im Fall von Abweichungen einzelner Begünstigter (Ziffer<br />
–f-) <strong>de</strong>n zuständigen Zwischengeschalteten Stellen zur Auflage gemacht, begünstigteno<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
projektbezogene Untersuchungen durch Wirtschaftsprüfer einzuholen. Im letztgenann-<br />
<strong>Verwaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontrollsysteme</strong> ESF <strong>Berlin</strong> 2007-2013 Seite 53 von 206